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Vermutliche kindeswohlgefährdung

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Ich habe sowohl beruflich als auch privat Kindeswohlgefährdungen gemeldet und es nie bereut.
Allerdings sollte man wissen, was man tut.
Kennst du dich mit Erziehungsfragen aus und sind die betreffenden Personen dir bekannt?
Momentaufnahmen sind mitunter schwer zu beurteilen.

Dann hattest du aber auch Beweise oder begründete Verdachtsmomente oder Anzeigen. Von alledem hat die TE hier nichts geschrieben.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen stelle ich hier weder deine Kompetenz noch dein Urteilsvermögen in Frage.
Es ist richtig und wichtig bei bestehender oder drohender Kindeswohlgefährdung die hierzu zuständigen Stellen zu informieren.

Leider wird die TE in ihrem Eingangspost nicht genauer und auch später nicht daher ist eine Beurteilung der Gesamtlage sowie eine Empfehlung möglicher Schritte schwer bis unmöglich.

Das ist meine Meinung du kannst mich aber gerne Korrigieren/Belehren. Immerhin kennst du dich dem Vernehmen nach aus.
Wir anderen User können nur spekulieren und das ist nicht immer ungefährlich.
 
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Eine kleine Geschichte: an einem Samstag Nachmittag saß ich am Schreibtisch. Plötzlich höre ich das flehentliche Schreien eine Kindes aus dem Haus gegenüber, also richtig laut: "Mama, tu mir das nicht an! Ich will nicht! Du tust mir damit weh!". Nach etwa 2 Minuten und weiterem kläglichen Schreien habe ich an der Haustür geklingelt. Die Oma hat aufgemacht: "Nein, dem passiert nichts, der will einfach nicht in die Badewanne". Ich habe dann darauf bestanden, den Jungen zu sehen, sonst würde ich die Polizei holen. Mutter und Sohn kamen mit hochroten Köpfen an. Der junge Mann war weder eingeschüchtert noch konnte ich sonst etwas Auffälliges erkennen. Seither grüßen wir uns mit einem Lächeln. Die Oma und die Mutter grüßen nicht.

Damit will ich nur ausdrücken, dass man mit Beschuldigungen sehr vorsichtig umgehen muss, aber auch nicht wegschauen darf. Aus einem einmaligen Eindruck etwas abzuleiten, kann schwierig werden.
 
Eine kleine Geschichte: an einem Samstag Nachmittag saß ich am Schreibtisch. Plötzlich höre ich das flehentliche Schreien eine Kindes: "Mama, tu mir das nicht an! Ich will nicht! Du tust mir damit weh!". Nach etwa 2 Minuten und weiterem kläglichen Schreien habe ich an der Haustür geklingelt. Die Oma hat aufgemacht: "Nein, dem passiert nichts, der will einfach nicht in die Badewanne". Ich habe dann darauf bestanden, den Jungen zu sehen, sonst würde ich die Polizei holen. Mutter und Sohn kamen mit hochroten Köpfen an. Der junge Mann war weder eingeschüchtert noch konnte ich sonst etwas Auffälliges erkennen. Seither grüßen wir uns mit einem Lächeln. Die Oma und die Mutter grüßen nicht.

Damit will ich nur ausdrücken, dass man mit Beschuldigungen sehr vorsichtig umgehen muss, aber auch nicht wegschauen darf. Aus einem einmaligen Eindruck etwas abzuleiten, kann schwierig werden.

Eben. Und weil die TE hier zwar irgendetwas angedeutet aber nicht Konkretisiert hat ist jeder Rat beruhend auf Vermutungen eher Kontraproduktiv, alles reine Spekulatius.
Und Spekulationen zu einem derart sensiblen Thema sind in meinen Augen gefährlich, zu schnell hat man etwas in Gang gesetzt welches sich nicht so ohne weiteres rückgängig machen lässt.

Kindeswohlgefährdung (Misshandlung ect.) Ist nun mal kein Kavaliersdelikt sondern eine sehr schwere Straftat nach STGB. Ein falscher Verdacht kann da durchaus ein Leben zerstören.

Dennoch ist hinschauen und wenn nötig reagieren natürlich das Gebot der Stunde und sollte selbstverständlich sein.
 
Eine Kindeswohlgefährdung leiht vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes gefährdet ist. Gefährdet bedeutet dabei, daß der Schaden schon eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

Je größer der eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Schaden, um so weniger wahrscheinlich muss die Wiederholung oder der Eintritt des Sxhadens sein, um von einer Gefährdung zu sprechen.

Ausgehend von dieser Definiton kann man eine Kindeswohlgefährdung nur selten feststellen oder ausschließen. Man kann es nur dem Jugendamt melden, wenn man glaubt es geht nicht mit rechten Dingen zu.
 
Also wenn ich wirklich sehen oder hören würde, wie ein Kind misshandelt wird oder in höchsten Tönen schreit, ich würde die Polizei rufen. Nicht erst übers Jugendamt, die kommen ja nicht sofort.
Das ist ja dann noch keine Anzeige in dem Sinne, wenn man beim anrufen sagt, bitte schauen sie da mal nach, ich hab das und das gesehen oder gehört.
 
Da fällt mir grade eine Anekdote aus meinem Leben ein.
Meine Tochter als Baby hatte mal einen üblen Infekt und schrie stundenlang wie am Spiess, lies sich durch nichts beruhigen. Das Zimmer lag direkt neben der Nachbarwohnung und da es nachts war, geriet die Nachbarin in Alarmbereitschaft und klingelte bei mir. ich hörte das Klingeln aber nicht, weil das Kind so schrie. Sie sagte mir später, wenn ich nicht aufgemacht hätte , hätte sie auch die Polizei gerufen, hätte ja sein können, das Kind wäre allein oder sonstwie in Not oder mir wäre was passiert, das ich mich nicht um das Kind kümmern konnte. Zum Glück hörte ich sie dann doch, als sie mit der Faust an die Wohnungstür schlug und konnte das Ganze abbiegen. Trotzdem...lieber 1x zuviel Polizei wie 1x zuwenig.
Es passiert einem ja nichts, wenn es sich nicht als Notfall heraus stellt.
 
Wie die anderen schon schreiben: Kinderwohlgefährdung ist eine sehr ernste Sache und aber leider auch ein sehr inflationär gebrauchter Begriff.
Also man darf nicht wegschauen, aber man darf eben auch nicht meinen, dass man immer etwas gutes tut, wenn man sofort das Schlimmste unterstellt. Eben WEIL Kinder so unterschiedlich sind und weil sie eben auch extremes Verhalten zeigen können, ohne dass etwas vorliegt. (jeder kennt es doch: Ein Trotzanfall kann sich durchaus anhören, als hätte das letzte Stündlein geschlagen)

ich finde, es ist immer richtig, die Eltern anzusprechen. Dann merkt man ja schon mal ungefähr, wohin die Reise geht.
Was man sich auch noch überlegen kann, ist, ob man die Möglichkeit hat, andere Personen anzusprechen, die näher an der Familie dran sind: Kennst Du vielleicht die Großeltern? Die Lehrer? weißt, in welchen Kindergarten das Kind geht? Kinderarzt usw: so eine Person ins Vertrauen zu ziehen kann schon Sinn machen, wenn man unsicher ist.
man darf bitte auch nicht vergessen: Ein "falscher Alarm" beim Jugendamt kann auch extrem Kinderwohlgefährdend sein!
Also eine knifflige Frage.
Es gibt natürlich auch Dinge, die sind eindeutig: Also wenn man wirklich mitbekommt, dass ein Kind misshandelt wird, verwahrlost (also wirklich verwarlost und nicht nur bei eher unordentlichen Eltern lebt) usw.
Dnn liegt die Sache natürlich anders.
 
Was würdet ihr tun, wenn ihr einen Umgang von erziehungsberechtigten mit Kindern sehen könntet, der mutmaßlich als kindeswohlgefährdung gewertet werden würde. Wir würden ihr reagieren?

Die Frage ist ja:
Ist das, was ich da beobachte, tatsächlich "Kindeswohlgefährdung"?

Also erst einmal eine Zeitlange die Angelegenheit verfolgen.
Komme ich zu der Überzeugung "es ist so", dann eventuell sich mit den Eltern unterhalten - oder aber sich vom Jugendamt beraten lassen, was zu tun ist.
 
Die Frage ist ja:
Ist das, was ich da beobachte, tatsächlich "Kindeswohlgefährdung"?

Also erst einmal eine Zeitlange die Angelegenheit verfolgen.
Komme ich zu der Überzeugung "es ist so", dann eventuell sich mit den Eltern unterhalten - oder aber sich vom Jugendamt beraten lassen, was zu tun ist.

Wie lange soll denn die Beobachtungsphase gehen? Tage, Wochen! Dann kann alles zu apät sein.
In einem solchen Fall ist es auch nicht nötig sich vom Jugendamt beraten zu lassen. Bei wirklich und tatsächlich vollzogener Kindeswohlgefährdung ist handeln das Gebot der Stunde. Dann muss sich das Jugendamt kümmern und evt. auch Polizei und Justiz.

Wie ich bereits anführte ist Vorsicht geboten und nur bei wirklicher Kindeswohlgefährdung sind die genannten Schritte zu gehen.
Bei falscher Verdächtigung kann das sonste harsche Folgen haben sowohl für die Beschuldigten wie auch für den " Ankläger".
 
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