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Vermieterin schliesst Gegenstände weg

Ronis

Mitglied
Eine Freundin hat mich gebeten, sie bei hrem Problem mit ihrer Vermieterin zu unterstützen. Ich kenne beide (sowohl sie als auch ihre Vermieterin sehr gut) und wurde deswegen von beiden Seiten irgendwie reingezogen, ich habe die Freundin vor zwei jahren an die Vermiterin vermittelt.

Sie ist Untermieterin in einem Haus. Sie hat zwei Zimmer und darf Küche, Waschmaschine und Bad mitbenutzen. Bis gestern war insbeondere die Küche sehr gut ausgestattet, z.B. mit Thermomix. Die Vermieterin hat jetzt kurzfristig entschieden, dass die Untermieterinnen (es gibt noch zwei andere) nur noch eine Grundausstattung mitbenutzen dürfen. In der Küche heisst das: nur noch ein altes Geschirr- und Besteckset, alte Brettchen und Messer und ein paar Plastikschüsseln. Und ausser Herd, Backofen und Mikro keine Elektrogeräte mehr. In der Waschküche muss sofort jeder selber Waschmittel und Co. haben.

Für die Untermieterinnen gibt es irgendwie keinen ersichtlich Grund, sie sind der Meinung, es sei nie etwas beschädigt worden. Die Vermiterin sagt, sie habe gemerkt, dass sich die guten Sachen viel mehr abnutzen. Und dass die Untermieterinnen andere Vorstellungen haben was sorgfältige Handhabung angeht, wewegen sie die guten Sachen jetzt einfach für sich haben möchte.

Meine Freundin ist sehr enttäuscht, da sie viele Dinge wie Thermomix, Brotbackautomat, Smoothiemaker und die guten Messer sehr gerne und viel benutzt hat. Sie meint auch, dass das die vetraglichen Konditionen verletze, wenn die Küche plötzlich viel schlechter ausgestattet sei als bei Vetragsantritt. Zumal sie überzeugt ist, immer grösstmögliche Sorge getragen zu haben.

Ich kann beide Seiten verstehen. Im Vetrag steht aber nur Mitbenützung, diese ist nicht genau definiert, es ist nichts zur Ausstattung aufgelistet. Ich glaube, dass in dem Fall die Vermieterin ausser Kühlschrank und Herd zu gar keine Ausstattung verpflichtet ist und verlangen darf, dass jeder selber schaut.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Ohne den Vertrag zu kennen, ist eine Antwort schwieriger, aber ich teile Deine Auffassung, dass die Untermieterinnen nur die Küche weiter nutzen können. Wenn im Vertrag das Besteck und erst recht die zusätzlichen Maschinen nicht aufgeführt sind, dann sind sie auch keine vertragliche Leistung und die Vermieterin kann über die Mitbenutzung jederzeit anders entscheiden.

Ist denn die Miete derart hoch, dass von einer Mitbenutzung der Geräte ausgegangen werden kann? Die erwähnten Maschinen sind nicht billig und eine übliche Abnutzung könnte sich dann in der Miete widerspiegeln, aber auch das ist ein wohl eher nicht durchsetzbarer Ansatz.

Wie kann eine "vertragliche Kondition" verletzt werden, wenn sie nicht Vertragsbestandteil ist, denn die Ausstattung steht nicht im Vertrag?

Diese Anspruchshaltung erscheint mir etwas seltsam und Waschmittel soll auch "inklusive" sein? Vielleicht liegt darin mit ein Grund, warum die Vermieterin diese Entscheidung getroffen hat?
 
Zuletzt bearbeitet:

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Und ausser Herd, Backofen und Mikro keine Elektrogeräte mehr. In der Waschküche muss sofort jeder selber Waschmittel und Co. haben.
Finde ich vollkommen ok.

Mitbenutzung der Küche bedeutet für mich, dass ich Herd, Spüle, Kühlschrank mitbenutzen darf. Alles andere muss jeder selbst sehen. Man ist Untermieter, kein Familienmitglied. Alle sonstigen Gerätschaften, gehören für mich nicht zur Grundausstattung einer Küche und sind eine "kann aber muss nicht Option".
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann gilt die übliche Nutzung der Küche. Zusatzgeräte wurden nicht vereinbart. Das ist ja auch verständlich. Diese Geräte nutzen sich schneller ab, müssen ständig gereinigt werden und werden ggf nicht sorgfältig genug von den Mietern behandelt. Wenn was kaputt geht, will es dann niemand gewesen sein. Die Vermieterin wäre ja zb auch nicht vertraglich verpflichtet, diese Gegenstände neu anzuschaffen, falls diese mal kaputt gehen sollten.
 

Another Ex User

Aktives Mitglied
Ich kann da die Vermieterin voll verstehen was da die Küchengeräte/Utensilien angeht, genauso wie das Verbrauchsmaterial in der Waschküche.
Ich hätte da auch keine Lust drauf, das da meine teuren Sachen mit einer Selbstverständlichkeit ohne Gleichen abgenutzt werden.
 

Fantafine

Sehr aktives Mitglied
Dem wird ja wohl was vorangegangen sein. Wenn die Sachen "viel und gern" genutzt und unsachgemäß behandelt wurden, dann wird da wohl schon was dran sein. Schade für die zwei, aber wohl selbst verschuldet.
 

Bücherpuppe

Moderator
Teammitglied
Davon auszugehen, dass man alles nutzen darf und noch enttäuscht sein, wenn ein Riegel vorgeschoben wird ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ich finde in diesem Fall ist es das gute Recht der Vermieterin zu sagen,dass sie es nicht möchte.

Die Untermieterinnen können sich ihre eigenen Elektrogeräte kaufen, sowie gute Messer etc.
 

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