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Vermieter-Pflichten???

Elfenkind

Mitglied
Hey @ all,

wißt Ihr vielleicht ob der ehemalige Vermieter in jedem Fall
verpflichtet ist dem ehemaligen Mieter die Kaution
zurückzubezahlen?
Es mussten in der alten Wohnung keine Renovierungsarbeiten
vorgenommen werden die ich verschuldet habe.
Ich bin Aufgrund von Mängeln ausgezogen
und alles was dadurch an Schäden entstanden wäre
muss doch dann der Vermieter selber tragen oder?

Danke für alle Infos!

Schönen Abend🙂
 
A

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Re: Vermieter-Pflichten???
Erst nach der Abrechnung ist der ehemalige Vermieter tatsächlich verpflichtet, die Kaution komplett zurück zu zahlen, aber da es bei dir um einen Auszug wegen Mängel handelt, würde ich dir empfehlen, gehe zu einem Anwalt für Mietrecht und lass dich dort beraten.
 
Ich hab so nen Fall grad hinter mir.

1. Er hat 6 Monate Zeit die Abschlussrechnung anzufertigen. Solange bleibt die Kaution auf dem Konto.
2. Schäden die nicht im Übergabeprotokoll beim Einzug aufgeführt wurden und beim Auszug bemängelt wurden ohne, dass du es ordnungsgemäß gemeldet hast, kann er dir zur Last legen wenn du nicht beweisen kannst, dass die Mängel schon vorher da waren.
3. Eine Rechtsberatung ist in diesem Fall ratsam. Allerdings gilt zu beachten, dass der Anwalt bei einem Rechtsstreit einen Teil der Streitkosten im Voraus als Bezahlung fordert.

Welche Mängel denn?
 
Hey @ all,

wißt Ihr vielleicht ob der ehemalige Vermieter in jedem Fall
verpflichtet ist dem ehemaligen Mieter die Kaution
zurückzubezahlen?
Es mussten in der alten Wohnung keine Renovierungsarbeiten
vorgenommen werden die ich verschuldet habe.
Ich bin Aufgrund von Mängeln ausgezogen
und alles was dadurch an Schäden entstanden wäre
muss doch dann der Vermieter selber tragen oder?

Danke für alle Infos!

Schönen Abend🙂

Stehen denn sonstige Abrechnungen, Nebenkosten, oder Miete, offen?
 
hallo,

danke für eure antworten!

nein die mieten waren alle bezahlt und rechnungen o.ä. stehen nicht mehr offen.

er hat es abgestritten das die mängel bestehen(zu hohe luftfeuchtigkeit und zu
viel feuchtigkeit in den wänden).

dennoch hat er mich fristlos aus der wohnung gelassen.

es gab kein übergabeprotokoll, denn er sagte ich solle alle schlüssel in den
briefkasten werfen, was ich getan habe.

also brauch ich ihn noch gar nicht anschreiben wenn er sie 6 monate
einbehalten darf🙁

Ich habe einen kleiderschrank abgeschlagen und auf dem hof an der seite liegenlassen
damit er ihn entsorgt. den schrank konnte ich nicht mit in die neue wohnung
nehmen da er auch schon feucht war(hintere spanplattenwand).

schönen Abend euch
 
Mein tipp, aktuell vom einem Anwalt. 6 Monate warten. Damit de Vermieter nicht mehr verlangen kann als die Kaution. Dann hast ja sicher eine Haftplicht oder Hausrat versicherung gehabt. die übernehmen oft Mietschäden.
Diese dann melden und dann die Kaution auszahlen lassen.
Wichtig ist das du erst 6 monate wartest und dem vermieter nix davon sagtst
 
hallo,

danke für eure antworten!

nein die mieten waren alle bezahlt und rechnungen o.ä. stehen nicht mehr offen.

er hat es abgestritten das die mängel bestehen(zu hohe luftfeuchtigkeit und zu
viel feuchtigkeit in den wänden).

dennoch hat er mich fristlos aus der wohnung gelassen.

es gab kein übergabeprotokoll, denn er sagte ich solle alle schlüssel in den
briefkasten werfen, was ich getan habe.

also brauch ich ihn noch gar nicht anschreiben wenn er sie 6 monate
einbehalten darf🙁

Ich habe einen kleiderschrank abgeschlagen und auf dem hof an der seite liegenlassen
damit er ihn entsorgt. den schrank konnte ich nicht mit in die neue wohnung
nehmen da er auch schon feucht war(hintere spanplattenwand).

schönen Abend euch

Hallo,

Grundsätzlich darf er die Kaution nicht 6 Monate behalten, wenn keine Abrechnung mehr offen steht.
Es ist dein Eigentum!
Da er von Beschädigung nichts gesagt hat, da es sich um Baumängel handelt, würde ich ihn offiziell anschreiben.
Den Brief besser mit Zeugen an ihn übergeben.
Darin setzt du eine Frist von 14 Tagen.

Fürs nächste Mal immer ein Übergabeprotokoll mit Zeugen und Fotos machen.
Verweigert er die Unterschrift, den Zeugen unterschreiben lassen.
 
hey ihr,

danke für die weiteren rückmeldungen!

ok dann werd ich mir eure ratschläge zu herzen nehmen und denke
mal das die sache denn spätestens in einem halben jahr vom tisch sein
dürfte🙂

Liebe Grüsse.....
 
Woher weiß man,dass keine Rechnungen offen sind ?
Wird die Umlagenabrechnung für dieses Jahr nicht erst Anfang nächsten Jahres zu erwarten sein ?

Ich sehe in der Schilderung der Geschichte noch ganz andere Rechnungen auftauchen.
Man hat hier nichts schriftlich.Im Nachhinein kann man damit auch nicht mehr ankommen.

Natürlich kann der Vermieter sagen schmeißen sie die Schlüssel in den Postkasten.
Er kann niemanden zwingen in der Wohnung zu bleiben.
Eine Zustimmung zum fristlosen "Hals über Kopf" Auszug sehe ich nicht.

Ebenso sehe ich keinen Grund nicht für notwendige Renovierungen oder für Schimmelbildung
(durch beweisbare schlechte Lüftung) und andere Folgeschäden aufkommen zu müssen.

Seine alten Möbel hat man auch selbst zu entsorgen und nicht einfach in den Hof zu schmeißen,
damit der Vermieter sie auf seine Kosten entsorgt.
Meint man,andere Leute tragen den Müll umsonst dort weg ?

Da kommt unter Garantie noch eine Rechnung nach.
 

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