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Vermieter möchte Miete Bar (Schwarz?)

Enjoyx

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich wohne mit meiner Mutter und meiner Schwester seit ca. 7 Jahren in Miete. Der Vermieter verlangt seit anbeginn die Miete in Bar. Eine Quittung o.ä. erhalten wir nicht. Auf dem Mietvertrag steht eine Kontonummer auf diese wir aber nichts überweisen sollen, da diese wohl (laut aussage des Vermieters) nicht mehr stimme. Nach unzähliger Anfragen (seit mehreren Jahren) nach neuer Kontonummer haben wir nie eine erhalten. In einem Gespräch vor ca. zwei Wochen kam heraus, dass er die ganzen Einnahmen wohl nicht versteuert.. Sprich er zieht die Miete von uns SCHWARZ ein. Wir möchten absolut keinen Ärger mit dem Finanzamt und sind uns bislang auch keiner Schuld bewusst gewesen. Wir sind uns jetzt nicht sicher, wie wir das Ganze aufdecken sollen ohne, dass wir ins falsche Licht rücken. Auch dass der Vermieter nicht mitbekommt, dass wir ihn "gemeldet" haben, sprich anonym.
Ich weiß, wir haben in Vergangenheit sehr blauäugig gehandelt, aber wie sollen wir hier nun vorgehen?

Wir als Familie sind am verzweifeln, da wir nicht wissen, wie wir mit der Situation umgehen sollen.
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Enjoyx
 
G

Gelöscht

Gast
Ihr bekommt dadurch keine Probleme, warum auch?

Der Vermieter ist für die Versteuerung der Mieteineinnahmen und weiteres zuständig und das fällt mit Sicherheit nicht in euer Aufgabengebiet. Sollte er irgendwelche Subventionen für die Wohnung oder gar Sozialleistungen beziehen, ist das auch nicht euer Problem, sondern wieder nur das vom Vermieter, denn er ist für die Wahrheitsgetreuen Angaben gegenüber den Behörden verantwortlich und nicht ihr als Mieter.
 
K

kasiopaja

Gast
@TE

Das einzige Problem, das ihr bekommen könntet ist, dass ihr nicht beweisen könnt, dass ihr überhaupt die Miete bezahlt habt.
 

SFX

Aktives Mitglied
Also: Weshalb möchtet ihr das Ganze eigentlich überhaupt "aufdecken"? Möglicherweise versteuert er seine Einnahmen sehr wohl, ihr habt ja euren Wohnsitz angemeldet und musstet dazu sicherlich eine Vermieterbestätigung bei der Gemeinde vorlegen. Mieten als Schwarzgeld einzunehmen ist daher deutlich schwieriger, als durch Schwarzarbeit Einnahmen zu erzielen.

Außerdem gibt es ja einen Steuerfreibetrag. Sofern ihr also nicht über knapp 750 € Kaltmiete bezahlt, muss euer Vermieter sowieso keine Steuern auf seine Mieteinnahmen zahlen!

[HR][/HR]
Möglicherweise entstehende Nachteile:

Wie schon erwähnt: Ihr könntet im Zweifelsfall nicht beweisen, dass ihr die Miete überhaupt bezahlt habt. Weshalb ihr regelmäßig große Summen in Bar und ohne Quittung zahlt, kann ich mir nicht erklären. Ohne Quittung hätte ich nicht einmal die erste Miete bezahlt. Habt ihr eventuell Kontoauszüge, mit denen ihr zumindest durch regelmäßige, ungewöhnliche Bargeldabhebungen die Barzahlungen plausibel erklären könntet?

Der Vermieter könnte möglicherweise umgehend Eigenbedarf anmelden und euch so zum zeitnahen Auszug zwingen. Ist zwar nicht mehr ganz so einfach mit der Kündigung wegen Eigenbedarf, aber wo ein Wille ist...

Der Vermieter muss vor Gericht und wird verurteilt. Anschließend muss er seine Mieteinnahmen korrekt anmelden, was für euch eventuell eine nicht zu unterschätzende Mietpreiserhöhung zur Folge haben könnte.

Der Vermieter kann sich an einer Hand abzählen, wer dahintersteckt und macht euch das Leben fortan zur Hölle.

Wo man Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung meldet:

Du kannst der örtlichen Zollbehörde einen anonymen Hinweis geben. Gerade wenn der Mann schon einmal in dieser Hinsicht auffällig geworden ist, wird der Fall genauestens überprüft. Die Polizei ist hierfür nicht zuständig, sondern wiegesagt der Zoll.

[HR][/HR]
Aber die Wahrscheinlichkeit, dass euer Vermieter tatsächlich Steuerhinterziehung betreibt ist eher gering.

Wenn einer seiner Mieter bei der Steuererklärung haushaltsnahe Dienstleistungen oder gar Räume der Wohnung zur geschäftlichen Nutzung (z.B. Dienstzimmer) anmeldet, hat der Vermieter ein riesen Problem, da die Steuerhinterziehung so direkt dem Finanzamt auffällt!

Ich vermute, dass der Mann einfach Bargeld bevorzugt. Gerade bei älteren Herrschafte ist nur Bares wirklich Wahres!

Liebe Grüße und alles Gute,
SFX
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht

Gast
Vermieterbescheinigungen existieren erst wieder seit 2015. Vorher konnte man so zum Einwohnermeldeamt gehen und sagen, dass man hier oder da lebt...
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
Das Problem ist - Euer Vermieter kann Euch jederzeit kündigen, da ihr keine Miete bezahlt habt. (ihr besitzt keine Quittungen, die das Gegenteil beweisen).
Er dagegen kann beweisen, das nie Mietzahlungen auf seinem Konto eingegangen sind.

Wendet Euch umgehend an den Mieterschutzbund und/oder sucht Euch eine andere Wohnung
 

Enjoyx

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

vielen Dank für die Zahlreichen Antworten in dieser kurzen Zeit. Dann ich bin schonmal beruhigt, dass Finanziell hier auf uns nichts zukommen kann.

@SFX:
Unser Vermieter ist bereits in Vergangenheit genau mit solchen Dingen mit Behörden in Kontakt gekommen. Zudem hat er uns das mehr oder minder vor wenigen Wochen durch die Blume gesagt, dass er das Ganze Schwarz von uns "nimmt". Wir haben seit Mietanfang durch Bargeldabhebbungen das Geld erhalten und somit ist die Mietsumme jedes mal auf den Kontoauszügen sichtbar.

Gruß

Enjoyx
 
G

GrayBear

Gast
Nu mal langsam mit den jungen Pferdchen. Miete darf auch bar bezahlt werden. Ihr wohnt schon seit sieben Jahren dort. Sollte er heute "überraschend" behaupten, dass er noch nie Miete bekommen hat, dann muss er das erst einmal beweisen. Ihr habt Zeugen, dass ihr ihm die Miete gegeben habt. Wohl kein Vermieter wird einen Mieter für einen so langen Zeitraum in seinen Räumen belassen, wenn er "nichts" als Ausgleich bekommt. Davon geht auch ein Gericht aus. Also erst mal ganz ruhig, da brennt nichts an. Außerdem "könntet" ihr auch behaupten, ihr hättet mehr Miete bezahlt und dann kommt er womöglich in Schwierigkeiten.

Auf die Kündigungsmöglichkeiten des Vertrages hat die Zahlart keinen Einfluss, denn der Vertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben (oder etwa nicht?) und nur weil die Bankverbindung nicht mehr gültig ist, hat das auf den übrigen Vertrag keinen Einfluss. Es wäre ja ganz prima, wenn man nur die Bank wechseln müsste, damit ein Vertrag nichtig würde oder angefochten werden könnte. Das gäbe ein Händeklatschen bei den Vertragspartnern und Anwälten!

Wie schon geschrieben wurde, ist dies keine gewerbliche Miete. Also: ob der Vermieter eure Miete versteuert, oder nicht, auch das geht euch nichts an. Wenn ihr keinen Nachweis für eure Steuererklärung braucht, ist das "wurscht".

Warum solltet Ihr euren Vermieter beim Finanzamt anzeigen? Dafür gibt es keinen sinnvollen Grund. Ihr weckt dadurch "schlafende Hunde" und bekommt dann womöglich erst Ärger.

Ihr könntet euren Vermieter z.B. einen Beleg unterschreiben lassen, der die bisher gezahlte Miete ausweist, wenn euch das beruhigt, aber ihr braucht das nicht, wenn keine Behörde von euch einen solchen Beleg sehen will und das müssten sie erst einmal begründen

Es besteht aus meiner Sicht kein Grund, entsetzt und panisch zu agieren. Aber fragt zur Sicherheit euren Steuerberater oder einen Anwalt, denn dies ist ein Laienforum und anwaltliche Beratung darf nur von einem Anwalt durchgeführt werden, sonst gibts einen auf den Deckel.
 
Zuletzt bearbeitet:

selbstexperiment

Aktives Mitglied
Lasst euch eine Kündigung ausstellen. Und wohnt weiter dort, und zahlt bar. ihr müsst nur euren wohnsitz irgendwo anders anmelden.

Ihr könnt dem mieterverein beitreten. sind nur 12 Eur im Jahr. die beraten euch kostenfrei dazu. und ihr habt eine indirekte mieterrechtschutzversicherung inkl.
 

-sofia-

Sehr aktives Mitglied
Lasst euch eine Kündigung ausstellen. Und wohnt weiter dort, und zahlt bar. ihr müsst nur euren wohnsitz irgendwo anders anmelden.

Ihr könnt dem mieterverein beitreten. sind nur 12 Eur im Jahr. die beraten euch kostenfrei dazu. und ihr habt eine indirekte mieterrechtschutzversicherung inkl.
:confused: Worin soll der Sinn liegen, wenn der Vermieter ihnen eine Kündigung ausstellt, sie aber weiter dort wohnen, Miete zahlen und einen anderen Wohnsitz angeben?

Sollen sie dann in ihre Pseudo-Wohnung ziehen, wenn der Vermieter plötzlich die Wohnung vermietet, weil sie ja offiziell gekündigt ist?

Es gibt doch gar keinen Grund den Mieterverein einzuschalten. Außer einer fehlenden Quittung, gibt es keine Probleme mit dem Vermieter.
Und was der Vermieter mit den Mieteinnahmen macht, geht keinen etwas an.
Soll deshalb ein Faß aufgemacht werden?
Übrigens: Für nur 12 Euro pro Jahr, inklusive Mieterrechtsschutz, wird kein Mieterverein seine Mitglieder vertreten.
 

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