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Vermieter hat Wohnung geräumt und Schloss ausgetauscht

Wenn man zwei Monatsmieten nicht zahlt, kann wohl noch keine Räumungsklage vorliegen.
Direkt zum nächsten Amtsgericht gehen und sich -nach Schilderung, der Vermieter wird dazu nicht gehört - eine einstweilige Verfügung geben lassen. Mit dieser zum nächsten Gerichtsvollzieher und mit diesem zum Vermieter. Der muß dann die Wohnung öffnen und den Schlüssel ( und Möbel ) herausgeben. Bei Zuwiederhandlung wird es für den vermieter mindestens fünfstellig. Das Ganze nennt sich "verbotene Selbsthilfe".
( alles schon mal gemacht, allerdings nicht wegen Mietschulden )
 
Mike, es kommt drauf an, wie alt die Mietschulden sind. Wenn es eine Weile her ist, kann schon eine Räumungsklage vorliegen und ein entsprechendes Urteil. Doch stimme dir aber zu, dass das nicht der Fall sein kann, wenn es sich um die letzten beiden Monatsmieten handelt. In diesem Fall übt der Vermieter dann Selbstjustiz und ich würde den Schlüsseldienst rufen und mir Eintritt in die Wohnung verschaffen und den Diebstahl meiner Siebensachen bei der Polizei melden. Vorher kann das Amtsgericht auch nicht viel machen. Es muss erstmal eine Anzeige vorliegen.
Wichtig ist auch zu wissen, ob Steffi einen Mietvertrag als Hauptmieterin hat oder dort nur zur Untermiete gewohnt hat. Das würde dann die Sachlage bezüglich des Schlosswechsels etwas ändern.
 
Die einstweilige Verfügung bekommt an sofort. Der Rechtspfleger füllt es aus, legt es einem Richter vor der unterschreibt - und damit geht man zum GV. Das dürfte eien Sache von einer Stunde sein. Eine "Anzeige" ist dazu natürlich nicht notwendig.
Schlüsseldienst holen, wäre u.U. auch Selbsthilfe, die nicht erlaubt ist.
 
Mike, die Entwendung des Eigentums der TE aus der Wohnung muss als Diebstahl angezeigt werden. Und Schlüsseldienst darf sie rufen, da es ihre Wohnung ist. Der Vermieter hat Anspruch auf einen Zweitschlüssel, darf aber die Wohnung nicht unerlaubt betreten, zumindest nicht so ohne weiteres. Dann Amtsgericht für die EV. Wie gesagt nur, wenn sie einen gültigen Mietvertrag hat.

Nun wäre es mal interessant, die Einzelheiten des Falles zu kennen.....
 
@Marmite: Blödsinn! Der Vermieter hat in ganz Deutschland KEIN Recht auf einen Schlüssel zur Wohnung. Der Vermieter darf die Wohnung nur öffnen lassen, wenn Gefahr (Wasserrohrbruch) oder Ähnliches besteht UND der Mieter nicht zu erreichen ist, bzw. ein Zweitschlüssel nicht hinterlegt ist.
 
@Marmite: Blödsinn! Der Vermieter hat in ganz Deutschland KEIN Recht auf einen Schlüssel zur Wohnung. Der Vermieter darf die Wohnung nur öffnen lassen, wenn Gefahr (Wasserrohrbruch) oder Ähnliches besteht UND der Mieter nicht zu erreichen ist, bzw. ein Zweitschlüssel nicht hinterlegt ist.

Genauso ist es.
Ich hatte einmal Wasser mit Blut vermischt aus einer "Mietnomadenwohnung" kommen sehen.(Meine vermietete Wohnung)
Gefahr in Verzug!
Ich rief die Polizei (die für meine Aktion als Zeuge fungieren sollte), schlug das günstigste Fenster ein und drang in die Wohnung ein....
Ergebnis: Tiefkühltruhe umgeworfen, Wasser mit Blut und Fleischresten, Maden usw....alles verwüstet.
Vorher für 30.000.- renoviert gehabt:-(

Da hab ich dann auch das Schloss ausgetauscht, und zur Selbsthilfe gegriffen, deren Müll abtransportieren lassen und die nie mehr rein gelassen.
Die Angelegenheit hatte ich dann anschliessend "rustikal" gelöst...ist nie zur Anzeige gekommen...

Hier einmal eine andere "rustikale" Vorgehensweise, die sogar gerichtlich belegt ist:
Schloss austauschen und die Wohnung sofort an jemand anderen weiter vermieten.
Der Ex Mieter wird versuchen über eine einstweilige Verfügung wieder Zugang zu der Wohnung zu erhalten. Dies wird aber nicht von Erfolg gekrönt sein, da das Gericht dann beide Mietverhältnisse gegeneinander abwiegen muss.
Wenn die Neuvermietung rechtswirksam ist dann hat der Mietnomade schlechte Karten.
Die Gefahr von hohen Schadenersatzforderungen besteht hier nicht. Ein Ersatzanspruch für entgangene Nutzung ergebe sich nur, wenn ein Nutzungsrecht auch vorliege. Dies ist nicht der Fall, wenn wegen säumiger Zahlungen eine Kündigung wirksam ausgesprochen und damit das Mietverhältnis beendet worden ist.
Stellt das Gericht allerdings fest, dass der Vermieter und der neue Mieter beim Räumen der Wohnung zusammengewirkt haben, kann die Wohnung wieder dem säumigen Mieter zugesprochen werden (OLG Celle, Az.: 2 U 152/07).
 
@Marmite: Blödsinn! Der Vermieter hat in ganz Deutschland KEIN Recht auf einen Schlüssel zur Wohnung. Der Vermieter darf die Wohnung nur öffnen lassen, wenn Gefahr (Wasserrohrbruch) oder Ähnliches besteht UND der Mieter nicht zu erreichen ist, bzw. ein Zweitschlüssel nicht hinterlegt ist.

Das ist so nicht richtig. Wenn die rückständigen Monatsmieten schon älter sind und man einen vollstreckbaren Titel hat, kann man den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Das geht ziemlich zeitnah.
 
Also der Thread ist alt,
ABER: Wenn sowas geschieht und das nicht durch einen Gerichtsvollzieher gemacht wurde da kein Titel vorliegt, dann sollte man SOFORT DIE POLIZEI RUFEN!!

Die lässt dich wieder in die Wohnung und nimmt die Anzeige auf wegen der fehlenden Gegenstände. Hausfriedensbruch und Diebstahl...

Das Recht hat man..

Ach und eine Räumungsklage auf einen Titel durch 2 Instanzen dauert so 1,5 Jahre...

Verbotene Eigenmacht.....
Ich wäre eine Stunde später wieder in meiner Wohnung und der Vermieter wegen des Schadensersatzes PLEITE...

In D darf ein Mieter nur in Notfallsituationen (Rohrbruch) die Wohnung betreten, ES SEI DENN ein Gerichtsvollzieher öffnet die Tür.. dann darf er die Wohnung in Besitz nehmen.

Dem geht aber eine Gerichtsverhandlung voraus...das weiss man und merkt man als Mieter
 
Also der Thread ist alt,
ABER: Wenn sowas geschieht und das nicht durch einen Gerichtsvollzieher gemacht wurde da kein Titel vorliegt, dann sollte man SOFORT DIE POLIZEI RUFEN!!

Die lässt dich wieder in die Wohnung und nimmt die Anzeige auf wegen der fehlenden Gegenstände. Hausfriedensbruch und Diebstahl...

Das Recht hat man..

Ach und eine Räumungsklage auf einen Titel durch 2 Instanzen dauert so 1,5 Jahre...

Verbotene Eigenmacht.....
Ich wäre eine Stunde später wieder in meiner Wohnung und der Vermieter wegen des Schadensersatzes PLEITE...

In D darf ein Mieter nur in Notfallsituationen (Rohrbruch) die Wohnung betreten, ES SEI DENN ein Gerichtsvollzieher öffnet die Tür.. dann darf er die Wohnung in Besitz nehmen.

Dem geht aber eine Gerichtsverhandlung voraus...das weiss man und merkt man als Mieter

Rascas hat recht. Allein die Drohung schon die Polizei zu rufen (mit Handy im "Anschlag" wirkt Wunder)

Wir sind doch nicht im wilden Westen...
 
Laut TE wurde das Schloß getauscht und sie bzw. er hat keinen Zutritt zu der Wohnung.

Woher ist denn überhaupt bekannt, dass Gegenstände entfernt wurden?
 

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