mikenull
Urgestein
Wenn man zwei Monatsmieten nicht zahlt, kann wohl noch keine Räumungsklage vorliegen.
Direkt zum nächsten Amtsgericht gehen und sich -nach Schilderung, der Vermieter wird dazu nicht gehört - eine einstweilige Verfügung geben lassen. Mit dieser zum nächsten Gerichtsvollzieher und mit diesem zum Vermieter. Der muß dann die Wohnung öffnen und den Schlüssel ( und Möbel ) herausgeben. Bei Zuwiederhandlung wird es für den vermieter mindestens fünfstellig. Das Ganze nennt sich "verbotene Selbsthilfe".
( alles schon mal gemacht, allerdings nicht wegen Mietschulden )
Direkt zum nächsten Amtsgericht gehen und sich -nach Schilderung, der Vermieter wird dazu nicht gehört - eine einstweilige Verfügung geben lassen. Mit dieser zum nächsten Gerichtsvollzieher und mit diesem zum Vermieter. Der muß dann die Wohnung öffnen und den Schlüssel ( und Möbel ) herausgeben. Bei Zuwiederhandlung wird es für den vermieter mindestens fünfstellig. Das Ganze nennt sich "verbotene Selbsthilfe".
( alles schon mal gemacht, allerdings nicht wegen Mietschulden )