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Vermieter außer Kontrolle

Es tut mir sehr leid. Was du durchmachen musst, ist schrecklich. Ich weiß selbst, wie schlimm es ist, wenn man in seinem zu Hause nicht mehr in Frieden leben kann...

Es gibt Schlüsseldienste, die Schlösser zerstörungsfrei öffnen können. Auf diese Art kannst du dir Zugang zu deiner Wohnung verschaffen. Anschließend kannst du entweder das Schloss tauschen lassen (habe nicht verstanden, warum du meintest, dass das nicht möglich sei...) oder ein Zusatzschloss mit Riegel anbringen lassen. Dann kannst du deine Wohnung sowohl von innen als auch von außen absperren und verhindern, dass dein Vermieter in deine Wohnung eindringt.

Des Weiteren würde ich im Inneren der Wohnung eine Kamera auf die Haustür richten. Natürlich auch auf weitere Zugangsmöglichkeiten, falls vorhanden. Es gibt Kameras mit Bewegungsalarm, welche dir u.a. eine Benachrichtigung aufs Handy schicken. Dann weißt du sofort Bescheid, falls etwas passiert, während du nicht zu Hause bist und kannst direkt die Polizei alarmieren.

Ich drücke dir die Daumen, dass dir noch geholfen wird. Es ist schlimm, wenn man sich als Opfer einer Straftat, an Behörden wendet und allein gelassen wird.
 
Ich würde in dieser schlimmen Lage mich anwaltlich beraten und ggf. auch vertreten lassen, den Vermieter gerichtlich zwingen, auf Abstand zu bleiben.

Prinzipiell hast du Recht. Doch wie ist das umsetzbar, wenn beide Parteien in dem gleichen Gebäude wohnhaft sind? Unbefugt in die Wohnung des TE eindringen, darf der Vermieter ohnehin nicht. Wenn jemand diese Hemmschwelle übertritt, wird er sich vermutlich auch nicht an ein Annäherungsverbot halten.

Eine anwaltliche Beratung kann aber sicher nicht schaden...
 
Moin!

Ich wollte mich mal zurück melden. Geht mir den Umständen entsprechend ganz gut. Hab vielleicht sogar schon eine neue Wohnung in Aussicht - entscheidet sich die Tage.

Der Terror hört nicht auf. Dem Vermieter sind einstw. Anordn. kurz gesagt - egal.

Hausfriedensbruch beurteilt das Gericht wie folgt "Ja es wurde Hausfriedensbruch begangen, er wird dies sicherlich nicht wieder tun, daher Einstellung des Verfahrens.". Wegen den Straftatbeständen wie Nötigung und Bedrohung wurde jedoch Anklage erhoben.

Sehr fragwürdig finde ich auch das Täter in Deutschland einen kostenlosen Pflichtverteidiger bekommen und ich als Opfer meinen Anwalt selbst bezahlen muss. Aktuell relevant da mein Vermieter die einstweilige Anordn. n. GeSchG weg haben möchte. Meine Kosten 1200 EUR, seine Kosten Null. Wenn ich mich nicht verteidige und ggf. die Anordnung zurückgenommen wird, muss ich selbstredend auch noch den Pflichtverteidiger bezahlen.
Ohne Worte.

Der weisse Ring ist top, geht dort hin, wenn ihr Probleme habt.

Bis dann!
 
Sehr fragwürdig finde ich auch das Täter in Deutschland einen kostenlosen Pflichtverteidiger bekommen und ich als Opfer meinen Anwalt selbst bezahlen muss. Aktuell relevant da mein Vermieter die einstweilige Anordn. n. GeSchG weg haben möchte. Meine Kosten 1200 EUR, seine Kosten Null. Wenn ich mich nicht verteidige und ggf. die Anordnung zurückgenommen wird, muss ich selbstredend auch noch den Pflichtverteidiger bezahlen.
Ohne Worte.
Stimme dir 100%ig zu. Das ist wirklich eine Sauerei mit den Gerichts- und Verfahrenskosten...
Ich drücke dir die Daumen, dass du Recht bekommst. Eigentlich ist die Sachlage eindeutig oder?
 
Stimme dir 100%ig zu. Das ist wirklich eine Sauerei mit den Gerichts- und Verfahrenskosten...
Ich drücke dir die Daumen, dass du Recht bekommst. Eigentlich ist die Sachlage eindeutig oder?
Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei paar Schuhe. Ich schau mal, jetzt steht erstmal Teilstationährer Klinikaufenthalt an, und wenn das Gericht was möchte, können Sie mich dort gern abholen.
 
Tausche das Türschloss aus und bring über der Wohnungstür (innen) eine Kamera an.
Damit du einen Nachweis hast, sollte jemand unberechtigt deine W ohnung betreten.
Und erstatte generell schon einmal Anzeige.
 
Hi & ein frohes Neues!

Wie ging es bei mir weiter. Neurologe überwies mich in die psychosomatische Klinik. Arzt in Klinik lehnt Tagesklinik ab aufgrund der desolaten Wohnsituation/Terror. Vollstationär wäre eine Möglichkeit, 4-5 Monate Wartezeit (bin auf Warteliste). Ein Hund ist den Ärzten egal „Geben Sie ihn halt ins Tierheim, was mich das angehen würde“.

Aktuell wohne ich teilweise auf dem Campingplatz. Bin ich nicht da, gibts auch keinen Terror. Einstweilige Anordnung GewSch. war und ist ihm egal. Somit konstatierte der Arzt des Krankenhauses, (Zitat Anfang) Gehen Sie nach Haus werden Sie gesund und dann können wir nochmal über die Tagesklinik reden. (Zitat Ende).

Letzten Freitag war Gerichtsverhandlung, da mein Vermieter die Einstweilige Anordnung eingestellt bekommt. Ich war total dicht mit Medikamenten, habe das auch so angegeben. Beweise, auch die Audios, sind laut Richterin auch wenn Straftaten daraus hervorgehen, für mich hochgradig strafbar und wurde abgelehnt. Mein Vermieter redete von 90min. Lang Monologe, ich durfte nichts sagen, aber es war eh alles in Nebel gehüllt. Dann weiss ich noch das ich meinen Anwalt vor dem Gericht sagte. Denken Sie daran zum 15.02.25 Ihre Sachen zu packen und sich eine neue Wohnung zu suchen. Ich? Wie bitte? Ja das war eben ein Mietaufhebungsvertrag, sie sind die Wohnung los, danken Sie mir das ich sie daraus geholt habe. PS: Ich habe noch keine neue Wohnung? Ihr Problem, Schönes Wochenende.

Ja so sitze ich jetzt hier und mache mir so meine Gedanken.

Einstweilige Anordnung ist natürlich fallen gelassen worden. Mangels Beweisen, ich hatte alles mit - hat keine Interessiert, mein Anwalt hatte nichts ausser dem Mietvertrag dabei. Ich reg mich auch garnicht mehr auf. Entweder Wohnung finden, oder Obdachlos.

Vermieter kommt ohne einen Kratzer aus der Sache.

Im übrigen hat er den Terror vor Gericht zugegeben. Nicht als „Terror“ sondern als die permanente Erinnerung das ich als Mieter nur geduldet wäre. Diese Duldung müsste er mehrmals am Tag wiederholen damit sich diese bei mir festigt.

That’s Life!
Grüße

PS: Die Kameraaufnahme aus meiner Wohnung (bez. Hausfriedensbruch), wurden vor Gericht ebenfalls nicht zugelassen, da Audiospur enthalten. War zwar nichts drauf zu hören, aber nu ja. Die Richterin wird's wissen.
 

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