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Verlobter seit 1 Woche in Hauptverhandlungshaft

zauberin123

Neues Mitglied
Hallo
Mein Verlobter sitzt seit letzte Woche Montag in Hauptverhandlungshaft da er zum Gerichtstermin nicht erschienen ist wollte auf diesem Weg mal fragen ob sich da jemand mit auskennt wie lange sich so etwas hinzieht oder schon selbst erfahrungen damit gemacht hat bin zur Zeit echt fix und fertig deswegen und wäre für jeden Tipp,Gut gemeinten Rat oder einfach nur aufmunterung echt dankbar :wein:
 
Hallo Zauberin123,

dein Verlobter hätte selbst wissen müssen (auch durch Aufklärung von seinem Plicht/Wahl-Strafverteidiger), wenn er von der Hauptverhandlung unentschuldigt fernbleibt, mit welchen Folgen er zu rechnen hat.

Was hat ihn denn abgehalten dort hinzugehen?

Ist es tatsächlich noch Hauptverhandlungshaft?
Wenn er in einer Hauptverhandlung fern geblieben ist, dann kann die Staatsanwaltschaft auf Antrag und mit Zustimmung des Gerichts auch ein Strafbefehl erlassen, um die "Sache zu erledigen".

Wieso nimmst nicht den Kontakt zu seinem Verteidiger auf? der kann dich da besser beraten wie es mit deinem Verlobten weiter geht!

LG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Es handelt sich tatsächlich noch immer um Hauptverhandlungshaft habe gestern beim Gericht angerufen und nachgefragt wann denn ca der Termin ist da hat Sie mir gesagt das sie erst gestern die Akte das er verhaftet wurde erhalten hat und das mein Verlobter mir dann bescheid sagen kann wenn die neue Verhandlung ist
 
Hallo Zauberin123,

ich sage es nicht gerne, aber er wird wohl in Haft bleiben, bis ein neuer Verhandlungstermin angesetzt worden ist.
Das kann schon mal drei oder vier Wochen dauern.

Zumindest sind das die Erfahrungen, die wir im hiesigen Gerichtsbezirk gemacht haben.

Warum hat er den Termin versäumt?

LG Lady Amanda
 
Hallo Zauberin123,

ich sage es nicht gerne, aber er wird wohl in Haft bleiben, bis ein neuer Verhandlungstermin angesetzt worden ist.
Das kann schon mal drei oder vier Wochen dauern.

Zumindest sind das die Erfahrungen, die wir im hiesigen Gerichtsbezirk gemacht haben.

Warum hat er den Termin versäumt?

LG Lady Amanda
Er ist umgezogen und daher hatte er vom Gericht keine Ladung bekommen.Er hat zwar bei der Post einen Nachstellungsantrag gestellt aber bis auf die alltäglichen Sachen wie Rechnungen usw. kam nichts an =(
 
§ 230 StPO

(1) Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt.
(2) Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen.

Üblicherweise wird zunächst versucht, den Angeklagten zum nächsten Termin vorzuführen. Dazu erscheint die Polizei an der Haustür. Erst danach wird HB erlassen.

Haft dauert an, solange das Gericht nicht vom Gegenteil (also nicht ordnungsgemäßer Ladung) oder davon überzeugt ist, dass er sich dem weiteren Verfahren stellen wird.

Nach Urteilserlass muss der Haftbefehl aufgehoben werden.

Strafbefehl nach § 408a StPO wird nur beantragt, wenn lediglich eine Geldstrafe verhangen werden soll oder wenn der Angeklagte einen verteidiger hat und nicht mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verhangen werden soll.

Soll heißen, es handelt sich um kein weißes Schaf hier. 🙄
 
§ 230 StPO

(1) Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt.
(2) Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen.

Üblicherweise wird zunächst versucht, den Angeklagten zum nächsten Termin vorzuführen. Dazu erscheint die Polizei an der Haustür. Erst danach wird HB erlassen.
Ich denke mal das die Polizei bei ihm zuhause war und da keiner war da er ja umgezogen ist😕

Haft dauert an, solange das Gericht nicht vom Gegenteil (also nicht ordnungsgemäßer Ladung) oder davon überzeugt ist, dass er sich dem weiteren Verfahren stellen wird.

Nach Urteilserlass muss der Haftbefehl aufgehoben werden.

Strafbefehl nach § 408a StPO wird nur beantragt, wenn lediglich eine Geldstrafe verhangen werden soll oder wenn der Angeklagte einen verteidiger hat und nicht mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verhangen werden soll.

Soll heißen, es handelt sich um kein weißes Schaf hier. 🙄
Strafbehl hat er ja nicht habe ja beim Gericht angerufen und sie hat gesagt das er drin sitzen bleibt bis es einen neuen Termin gibt über das wie lange konnte sie mir keine auskunft geben also hat er so denke ich ja dann mal keinen Strafbefehl sonst hätte sie das ja nicht gesagt oder?😕
Und einen Verteider(Pflichtverteidiger) hat er ja noch nicht bekommen warum verstehe ich auch nicht so ganz
 
Zuletzt bearbeitet:
Strafbehl hat er ja nicht habe ja beim Gericht angerufen und sie hat gesagt das er drin sitzen bleibt bis es einen neuen Termin gibt über das wie lange konnte sie mir keine auskunft geben also hat er so denke ich ja dann mal keinen Strafbefehl sonst hätte sie das ja nicht gesagt oder?😕
Und einen Verteider(Pflichtverteidiger) hat er ja noch nicht bekommen warum verstehe ich auch nicht so ganz


Lt. StPO §140 besteht ab dem ersten Tag der Untersuchungshaft das Recht auf Beiordnung eines Plichtverteidigers.

Kann sein das er ggf. abgelehnt hat einen in Anspruch zu nehmen?

LG
 
Lt. StPO §140 besteht ab dem ersten Tag der Untersuchungshaft das Recht auf Beiordnung eines Plichtverteidigers.

Kann sein das er ggf. abgelehnt hat einen in Anspruch zu nehmen?

LG
Nein das würde er nie tun
Danke hast mir trotzdem sehr geholfen 🙂und morgen darf ich ihn ja besuchen :herz: und mal gucken was er sagt.Ich denke mal ob er einen Verteidiger hat darf ich doch fragen oder? habe halt tierisch Angst weil man ja überall liest das man nichts falsches fragen darf aber denke mir mal soetwas darf man fragen oder?😕
 
Die Haft soll das Stattfinden der nächsten Hauptverhandlung garantieren/sicherstellen.

Auf seiner Ladung müsste auch eine Rechtsbelehrung gestanden haben, wo diese evtl. Haft erwähnt wurde.

Es darf wohl nicht über die Tat und alles um das Verfahren drumherum gesprochen werden. Aus naheliegenden Gründen. ;-)

Aber sprecht halt über Privates.
 

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