Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Verleumdung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo, wenn es eine schwere verleumdung ist, dann würde ich es nicht auf mir sitzen lassen und es klar stellen.
aber ohne klage, da du wahrscheinlich nicht damit durchkommst aber ein gespräch mit denjenigen würde ich in jedem fall führen und für dich einstehen.
vielleicht hast du jemand der dich dabei unterstützen kann.

LG Selma
 

Hallo Selma72,

schau mal hier: Verleumdung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo, wenn es eine schwere verleumdung ist, dann würde ich es nicht auf mir sitzen lassen und es klar stellen.
aber ohne klage, da du wahrscheinlich nicht damit durchkommst aber ein gespräch mit denjenigen würde ich in jedem fall führen und für dich einstehen.
vielleicht hast du jemand der dich dabei unterstützen kann.

LG Selma

also braucht sie/er da Zeugen...wenn ich das richtig verstanden habe???
 
Hallo Mogli79,

wenn keine Zeugen vorhanden sind, dann ist es sicher klüger, den gerichtlichen Weg nicht zu beschreiten. Der kostet nur Zeit, Nerven und auch nicht zuletzt jede Menge Geld. Kann nicht geklärt werden, wer denn nun die Wahrheit sagt, fühlt sich die Person, die das böse Gerücht in Umlauf gesetzt hat, möglicherweise auch noch im Recht und wird unter Umständen noch dreister.

Versuche das ohne Anzeige zu klären und den Verursacher evtl. zu einer Richtigstellung zu bewegen. Ich denke, das bringt mehr.

Alles Gute
Sisandra
 
Hallo Mogli79,

wenn keine Zeugen vorhanden sind, dann ist es sicher klüger, den gerichtlichen Weg nicht zu beschreiten. Der kostet nur Zeit, Nerven und auch nicht zuletzt jede Menge Geld. Kann nicht geklärt werden, wer denn nun die Wahrheit sagt, fühlt sich die Person, die das böse Gerücht in Umlauf gesetzt hat, möglicherweise auch noch im Recht und wird unter Umständen noch dreister.

Versuche das ohne Anzeige zu klären und den Verursacher evtl. zu einer Richtigstellung zu bewegen. Ich denke, das bringt mehr.

Alles Gute
Sisandra


da hast du wohl recht..., leider ist es nur so das man gestrafft genug ist wenn ein Gerücht im Umlauf gebracht wird das nicht der Wahrheit entspricht... es ist auf alle Fälle nicht gerecht....
aber danke für eure Antworten , ich werde es so weitergeben... Vielen Dank
 
kann ich nicht eine Anzeige auf Unbekannt abgeben,

Klar, geh doch mal auf die Polizeistation mit dem Material, das du hast. Dafür ist die Polizei ja da bzw. sie sagen dir, was du tun kannst. Ein Rechtsanwalt wäre auch denkbar, der kostet aber gleich was.

§186 StGB [Strafgesetzbuch]:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Gruß, Werner
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben