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Verjährung

  • Starter*in Starter*in Laie
  • Datum Start Datum Start
L

Laie

Gast
Nach 11 Jahren bekam ich Post von einem Inkassobüro.
Darin wurde eine Ratenzahlung von 250€ gefordert, um eine Forderrung von 1995 zu begleichen. Daraufhin habe ich um Forderungsaufstellung gebeten.
Die Hauptforderung beträgt 12500€ + Zinzen und Kosten von über 17000€, in Summe über 32500€.
Die HF ist berechtigt, da ich noch bei weiteren Gläubigern Zahlungen leisten mußte , war ich froh das ich von Diesem nicht mehr hörte.
Die Forderung ist tituliert.
Sind die Zinzen verjährt?
Ist Forderung gar verwirkt?
Bei einem Vergleich ( was ich persönlich anstrebe ), wieviel müßte ich da anbieten?
Ich bin im Moment sehr Verunsichert, für eure Antworten Danke ich im Vorraus
 

Hallo Laie,

schau mal hier: Verjährung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Wenn die Forderung tituliert ist, so ist sie - meiner Information nach - 30 Jahre einforderbar.
 
Wäre denn bei den Summen die du da hast (soweit ich es herauslese sind die 32500€ nicht die einzigen Schulden) nicht überlegenswert eine Privatinsolvenz anzustreben?

Kanja
 
Es bestehen noch Verbindlichkeiten von 35000€ gegenüber meiner Bank, haben Ratenzahlungen vereinbart.
Lohnt sich bei der Summe Privatinsolvens ? ( 67500€ )
Wie hoch ist der Selbstbehalt ? ( ca 1700€ Netto Einkommen )

Mich würde mehr noch Interessieren, wenn ich denen einen Vergleich anbiete, wie hoch sollte es sein ? Und wie sollte es formeliert werden ?
 
Einfach mal nach "Pfändungstabelle" googeln, da findest du die komplette Tabelle mit allen Freibeträgen je nach Einkommen und unterhaltspflichtigen Personen!

Grundsätzlich würde ich sagen, dass man mit 1700 netto durchaus seine Verbindlichkeiten in dieser Höhe durch Ratenzahlung bedienen kann! Bei deinem Nettoeinkommen würden schätzungsweise 500,- € p.m. (ohne Unterhaltspflicht ggü. einem Dritten) in die Insolvenzmasse fließen, wodurch in den 6 Jahren der Privatinsolvenz die Schulden auch abbezahlt wären. Also eine Frage der Einstellung!
 
kleine Info zur Privatinsolvenz :

Beantragt wird eine private Insolvenz vor Gericht. Jedoch muss der Schuldner zunächst alles ihm mögliche versucht haben, die Schulden zu begleichen. Zunächst muss also versucht werden mit dem Gläubiger einen Kompromiss zu finden, z.B. Zahlung eines Teilbetrags, Ratenzahlung oder sonstige Vereinbarungen. Erst wenn diese Versuche scheitern, ist es möglich private Insolvenz beim Amtsgericht zu beantragen. Das vergeblich versucht wurde mit dem Gläubiger überein zu kommen, muss man als Schuldner bei Antrag einer Verbraucherinsolvenz zudem belegen. Eine Schuldnerberatung, ein Steuerberater oder ein Anwalt sind authorisiert entsprechende Belege auszustellen.
Wird dem Privatinsolvenz Antrag stattgegeben und bezahlt der Antragsteller innerhalb der nächsten sechs Jahre aus seinem sämtlichen Einkommen außer dem nichtpfändbaren Teil seines Verdienstes die
Schulden bei seinen Gläubigern ab, so werden ihm die Restschulden nach Ablauf dieser Zeit erlassen. Bis vor kurzem betrug die "Wohlverhaltenszeit" noch 7 Jahre. Nach einer gesetzlichen Änderung sind es nun nur noch 6 Jahre nach denen man schuldenfrei werden kann.
Früher, kurz nachdem die Möglichkeit Verbrauchern geschaffen wurde eine Privatinsolvenz zu beantragen, war es allein schon schwierig, als Schuldner vor Gericht zu erscheinen, denn die Gerichtskosten mussten per Vorschuss gezahlt werden. Das hat sich mittlerweile jedoch auch geändert. Die Kosten für das Gericht müssen zwar noch immer vom Antragsteller alleine getragen, können jedoch gestundet werden. Auch beträgt die Frist, nach der die Schulden "vergessen" werden, nicht mehr wie früher sieben Jahre, sondern wie oben erwähnt nur noch sechs Jahre. Dem Verbraucher gegenüber wurde das Insolvenzgesetz sozusagen noch wohlwollender gemacht, damit jeder die Möglichkeit hat Privatinsolvenz zu beantragen und die Wohlverhaltenszeit von 6 Jahren zu überstehen. Trotz aller Erleichterungen und Vergünstigungen sollten sich Personen, die über eine Privatinsolvenz nachdenken, über folgendes im Klaren sein: während einer privaten Insolvenz bekommt man bei keiner Bank mehr einen Kredit, Handyverträge abzuschließen wird immer schwieriger. Bei jeder Kleinigkeit, die sich der Schuldner leistet, wird ihm auf die Finger geklopft - Urlaub und Luxusartikel sind für die nächsten sechs Jahre quasi unerreichbar. (bo)

Lohnpfändungstabelle unter
http://srv-deutschland.de/LPFT01072005.pdf
 
Die Frage ob sich eine Privatinsolvenz "lohnt" ist ja von deinem Einkommen abhängig. Solltest du das ganz normal abbezahlen wollen, würde denke ich mal eine Rate zw 900-1200 Euro für 84 Monate/ 7 Jahre auf dich zukommen. Kannst du das bezahlen???
Bei einem Vergleich solltest du etwa die doppelten Zinsen bezahlen, damit die Zinsen gedeckt sind u du etwas abbezahlst, was sich dann aber voraussichtlich etwas länger hinzieht u vorher wird der Eintrag, der mit einer Titulierung erfolgt auch nicht gelöscht. Das heißt kein Handyvertrag, kein Girokonto oder ähnliches.
Mit der Privatinsolvenz bist du auf jeden fall günstiger so lange du unter 2000 euro verdienst u nur für dich alle sorgen musst.

sollte schon gut durch dacht sein, Infos gibts aber bei Anwälten. Die haben Ahnung u können auch die Anträge stellen.
 

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