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Vergleichssumme bei 1000euro Schulden!?

B

_BabyMiss_

Gast
Hallo!

Ich habe im Moment den Gerichtsvollzieher am Hals. -.-
Muss 1000 euro wegen einem Handyvertrag bezahlen.
Auch wenn es nicht ganz mein Verschulden war. :mad:
Aber das ist jetzt nebensächlich.

Ich habe in dem Brief mit der Einladung, zum Termin für die Eides-stattliche Versicherung gelesen, dass man beim Gerichtsvollzieher auch eine Vergleichssumme zahlen kann.

Ich frage mich nun folgendes.

1. Ist es dann mit der Vergleichssumme getan??

2. Bei 1000Euro Schulden....wie hoch ist dann ca die Vergleichssumme?

Denn wenn ich das wüsste, könnte ich es mir vllt von Verwandten leihen und denen in Raten zurück zahlen. Das läuft alle mal sanfter ab, als auf diesem Weg.

LG, _BabyMiss_
 

belantine

Aktives Mitglied
Wenn du mit deinem Gläubiger (dem Mobilfunkanbieter) einen Vergleich schließt und die festgelegte Summe bezahlst, dann ist es damit erledigt.

Die Vergleichssumme hängt davon ab, was bei dir zu holen ist. Du brauchst dich da auch nicht bei Verwandten verschulden. bei solchen Riesenunternehmen sind Verluste durch nicht zahlende Kunden eingeplant, außerdem kostet es das Unternehmen mehr, dir ständig irgendwelche Gerichtsvollzieher auf den Hals zu jagen, als dass sie von dir bekommen.

Ich denk mal, die werden dein Konto und dein Sparbuch plündern und dann ist aber auch gut, Raten abhängig von deinem Verdienst sind auch möglich, aber eher unwahrscheinlich.
 
B

_BabyMiss_

Gast
Ja. Weil ich hatte schon den Termin verpasst. Weil ich da krankw ar und absolut nicht konnte. Konnte den aber auch telefonisch nicht erreichen. Habe ihm dann schriftlich alles geschildert und ihn um einen neuen Termin gebeten. Aber bisher kam immer noch nichts.

Ich hab voll Schiss, dass die iwann vor der tür stehen und mich einkassieren wollen. =(

Zu holen ist bei mir eigtl nichts.
 

krzysik1

Neues Mitglied
Wenn du mit deinem Gläubiger (dem Mobilfunkanbieter) einen Vergleich schließt und die festgelegte Summe bezahlst, dann ist es damit erledigt.

Die Vergleichssumme hängt davon ab, was bei dir zu holen ist. Du brauchst dich da auch nicht bei Verwandten verschulden. bei solchen Riesenunternehmen sind Verluste durch nicht zahlende Kunden eingeplant, außerdem kostet es das Unternehmen mehr, dir ständig irgendwelche Gerichtsvollzieher auf den Hals zu jagen, als dass sie von dir bekommen.

Ich denk mal, die werden dein Konto und dein Sparbuch plündern und dann ist aber auch gut, Raten abhängig von deinem Verdienst sind auch möglich, aber eher unwahrscheinlich.

EineKontopländung bring in den Meisten Fällen zu einer Kündigung des Kontos. Soweit muss man es nicht kommen lassen.

Mit jeden Gläubiger kann man Verhandeln und wenn bereits der Gläubiger eine EV erwirkt hat, kann man sagen das Du auf seine anderen Briefe kein Zeichen gegeben hast. Trotzdem kann man noch um einen Vergleich bitte, die höhe des Vergleiches wird der Gläugiber abhänig machen. Darauf wird er nicht auf dein Verdienst zu 90% achten.Solltest Du weitere Fragen haben, dann wende Dich einfach an meine E-Mail Adresse.

Liebe Grüsse
 

paps1959

Aktives Mitglied
Alss die Frage war doch, wie und in welcher Höhe kann ich bei dem GV einen Vergleich machen.

Grundsätzlich in Höhe der ursprünglichen Forderung.
Das Hauptziel ist ja, die Ursprungsforderung einzutreiben.

Ist aber vom Grunde her nichts zu holen, kann man dem GV auch den Vorschlag machen, dass ein Dritter die Forderung in Höhe von 50% zahlen würde, wenn damit die Forderung und die entstandenen Kosten erledigt sind.

Günstiger wäre es natürlich die EV abzulegen und Mittellosigkeit feststellen zu lassen.
Von dieser Position aus könnte ein Dritter 20-30% anbieten.

Allerdings ist das von den bisherigen Schufaeinträgen und den Vorstellungen zur materiellne Zukunft des Schuldners abhängig, weil die EV in die Schufa eingetragen wird.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo!

Ich habe im Moment den Gerichtsvollzieher am Hals. -.-
Muss 1000 euro wegen einem Handyvertrag bezahlen.
Auch wenn es nicht ganz mein Verschulden war. :mad:
Aber das ist jetzt nebensächlich.

Ich habe in dem Brief mit der Einladung, zum Termin für die Eides-stattliche Versicherung gelesen, dass man beim Gerichtsvollzieher auch eine Vergleichssumme zahlen kann.

Ich frage mich nun folgendes.

1. Ist es dann mit der Vergleichssumme getan??

2. Bei 1000Euro Schulden....wie hoch ist dann ca die Vergleichssumme?

Denn wenn ich das wüsste, könnte ich es mir vllt von Verwandten leihen und denen in Raten zurück zahlen. Das läuft alle mal sanfter ab, als auf diesem Weg.

LG, _BabyMiss_
Hallo,
ich würde so vorgehen:

1.)
Dafür sorgen, dass bei Dir nichts zu holen und zu pfänden ist.
-Pfändungsfreibetragstabelle beachten
-Alle Sparbücher und Sparverträge abtreten
-keine wertvollen Dinge zuhause besitzen

2.)
Mit Freude und Lust pfeifend :)zu dem Termin der Eides-stattliche Versicherung gehen.
Das ist gut und unterstrecht nochmal vor dem Gläubiger dass du nichts hast.
-Nur wenn Du diese hast ist der Gläubiger Vergleichsbereit

3.)
Was Du nicht tun solltest:
-Dir kann nichts passieren und Du sollst keinen neuen Kredit aufnehmen und auch Dein Konto nicht überziehen.
-Kein Geld von Freunden und Verwanden leihen, schon gar nicht für den Gläubiger
Nicht verrückt machen lassen und cool bleiben, niemand kommt wegen Schulden in den Knast wenn er keine Straftat begangen hat...............
-Niemals auf ein Inkassobüro antworten, sonst erkennst Du es an, sondern immer direkt mit dem Gläubiger kumunizieren.
4.)
Dem Gläubiger nun 10 bis 20 % der Schuldensumme als Vergleich anbieten.
so...150.-Euro-
Das wars..........viel Spass....
 
B

_BabyMiss_

Gast
Kann man nicht?

Auch wenn man nicht zahlen kann!?

Ich hab seit Monaten totale Panik, dass ich in den Knast komme. =(
Vorallem weil ich ja den Termin verpasst hatte.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Kann man nicht?

Auch wenn man nicht zahlen kann!?

Ich hab seit Monaten totale Panik, dass ich in den Knast komme. =(
Vorallem weil ich ja den Termin verpasst hatte.
Also den Termin zur EV musst Du einhalten, sonst anderen Termin mit dem GV ausmachen.

Wegen Schulden passiert nix...cool bleiben und froh gelaunt ins Neue Jahr.:D
Wenn jeder wegen Schulden, die er nicht zahlen kann im Knast wäre, dann wäre halb Deutschland entvölkert ;-)))

Nix zahlen und so machen wie ich im ersten Posting schrieb.
 
B

_BabyMiss_

Gast
Also den Termin zur EV musst Du einhalten, sonst anderen Termin mit dem GV ausmachen.

Wegen Schulden passiert nix...cool bleiben und froh gelaunt ins Neue Jahr.:D
Wenn jeder wegen Schulden, die er nicht zahlen kann im Knast wäre, dann wäre halb Deutschland entvölkert ;-)))

Nix zahlen und so machen wie ich im ersten Posting schrieb.
Hallo!

Ich konnte den Termin da aber nicht einhalten, weil ich krank war und wegend er Meikamentation total brach lag. Ich hab da 2 Tage quasi durchgeschlafen und war vollkommen fertig.
Ich hatte dann evrsucht ihn noch telefonisch zu erreichen. War aber nix zu machen. Hab dem GV dann einen Brief geschrieben, dass er mir doch bitte einen neuen Termin geben soll und wenn nötig, kann ich ihm die ärztliche Krankmeldung geben.

Aber bisher hab ich garnichts mehr von ihm gehört. :confused:
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo!

Ich konnte den Termin da aber nicht einhalten, weil ich krank war und wegend er Meikamentation total brach lag. Ich hab da 2 Tage quasi durchgeschlafen und war vollkommen fertig.
Ich hatte dann evrsucht ihn noch telefonisch zu erreichen. War aber nix zu machen. Hab dem GV dann einen Brief geschrieben, dass er mir doch bitte einen neuen Termin geben soll und wenn nötig, kann ich ihm die ärztliche Krankmeldung geben.

Aber bisher hab ich garnichts mehr von ihm gehört. :confused:
Rufe bei ihm an und mache einen neuen Termin aus...

cool bleiben, wenn Du das tust passiert nix...
 

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