Alles schon geschehen.
Die Lehrerin ist über die Nachfrage stinksauer, hat sich aber auf einen Brief unsererseits hin nicht bei uns gemeldet.(Meinem Mann hat die Lehrerin gesagt, dass sie wohl nicht die richtige Lehrerin für unsere Tochter sei und wir sie ja von der Schule nehmen können... im Beisein des Direx, der nichts gesagt hat.)
Deshalb haben wir bei der Schulleitung nachgefragt.
Der Direktor hat bei seiner Schulbehörde (privat, deshalb Bistum) beim Hausjuristen nachgefragt, der nichts einzuwenden hatte...
Zur Erklärung vielleicht noch soviel:
Es handelt sich um eine 8te Klasse in Französich, Gymnasium.
Im 7. Schuljahr war es einer kleinen Gruppe von Eltern (5-6 Familien von 31) mit Hilfe der Elternsprecherin und des Direktors gelungen, die alte Klassen- und Französischlehrerin aus der Klasse zu mobben. U.a. wurden ihr Fehler in Klassenarbeiten vorgeworfen, die juristisch geprüft werden sollten. Nach den Sommerferien wurde dann o.g. Lehrerin eingesetzt, die die Mädchen (kath. Mädchenschule) von Anfang an unter Leistungsdruck gesetzt hat.
Neben ihren Beschuldigungen, dass die Mädels ein Jahr nix gelernt haben, weil die alte Lehrerin im Unterricht geschlafen habe (absolut unverschämte Unterstellung, aber typisch für Mobbingopfer), müsse sie jetzt stramm vorgehen, damit Vera 8 (Vergleichsarbeit aller 8ten im April 09) bestanden werden kann. Usw. usw. Nur Stress statt Spaß am Fach und viel zu viel Stoff für eine 3/4-Stunden-Arbeit, deshalb das o.g. Vorgehen mit der Verlängerung und dazu noch stundenlange Hausaufgaben.
Als Eltern haben mein Mann und ich uns damals von diesem ganzen Verfahren gegen die alte Lehrerin distanziert mit einem offenen Brief an Eltern, Schulleitung, MAV und Mittelstufenleitung (Kam nicht gut, aber war ehrlich und wir konnten nicht anders) und haben uns bei ihr entschuldigt, dass sie bei einem Elternabend von ihrem Vorgesetzten und einigen Eltern sowohl persönlich als auch fachlich regelrecht demontiert wurde, auch in unserem Beisein.
Jetzt traut sich niemand aus der Elternschaft mehr, bei der Elternsprecherin vorzusprechen, weil alle Angst haben, dass alles von vorne losgeht.
Die Sache wurde von Seiten der Schulleitung und der Klassenerlternsprecherinnen weder in der Klasse noch in der Elternschaft aufgearbeitet. Deshalb schwelt jetzt ein Konflikt, aber auch die Mädels erzählen wohl nichts von Ungerechtigkeiten im Franz-Unterricht, sodass gar nichts zu Hause ankommt. So will die Lehrerin ihr unliebsame Schülerinnen aus der Klasse herauskicken, was bei einer schon gelungen ist, die auf die Realschule zurückgestuft wurde, obwohl sie nicht eine 5 auf dem Zeugnis bekommt. (Leider waren deren Eltern nicht so taff wie wir...)
Erwähnenswert ist noch, dass die Schule in ihrem Schulkonzept die drei Worte:
Gerechtigkeit -- Frieden -- Bewahrung der Schöpfung stehen hat und vordergründig nach dem Wort der Hl. Angela: ,,Ertraget einander" handelt -- aber nur vordergründig und auf dem Papier.
Langer Rede kurzer Sinn, wir wollten eine Gleichbehandlung von beiden Lehrerinnen und ihrer Handlung: deshalb die juristische Prüfung der Arbeit.
Die Rechtfertigung dieser ,,besonderen pädagogischen Maßnahme" war: eine Massenhysterie sei nach der einen Stunde in der Klasse aufgetreten, weshalb sie die Arbeit noch mal ausgeteilt hat. (Trotz allem ist sie sehr schlecht ausgefallen, was m.M. nach zeigt, dass sie falsch konzipiert war: viel zu lang und zu schwer).