AW: vergealtigung oder verständlich?
Hier ist was wenn Du aus Berlin kommst rufe dort an!
der Che.G
😎
Ansprechpartnerin der Berliner Polizei für häusliche Gewalt und Opferschutz
Kriminalhauptkommissar/in
M. L.
Der Polizeipräsident in Berlin
LKA Präv 2
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin
Tel.: (030) 4664 - 97 92 12
Fax: (030) 4664 - 97 92 99
E-Mail
"Häusliche Gewalt“ ist weder ein Tabu-Thema noch „Privatsache“, sondern kriminelles Unrecht.
Es muss öffentlich gemacht werden, damit Polizei und Justiz dagegen zum Schutz der Opfer schnell und effektiv vorgehen können. Der Begriff "Häusliche Gewalt" bezeichnet (unabhängig vom Tatort/auch ohne gemeinsamen Wohnsitz) Gewaltstraftaten zwischen Personen
- in einer partnerschaftlichen Beziehung,
- die derzeit besteht,
- die sich in Auflösung befindet oder
- die aufgelöst ist,
oder Personen, die
- in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen, soweit es sich nicht um Straftaten zum Nachteil von Kindern handelt.
Häusliche Gewalt (auch beobachtete Straftaten) bedeutet eine Gefährdung des Kindeswohls.
Ausführliche Informationen finden Sie auch bei der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, z.B. zu den Themen
- Projekte für Frauen mit Gewalterfahrung, in Gewalt- und Krisensituationen
- Zahlen zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen und Kinder
- Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt
"Häusliche Gewalt" - was die Polizei tun kann
Das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (
Gewaltschutzgesetz
) vom 11. Dezember 2001 (Text und weitere Dokumente dazu beim
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
) und die entsprechenden Änderungen im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (
ASOG
) Berlin vom 10. Februar 2003 haben die Situation für Opfer häuslicher Gewalt deutlich verbessert. Sie können jetzt – anders als vorher – gegen Gewalttäter oder „Stalker“ (hartnäckige Belästiger) aus ihrem sozialen Nahraum frühzeitig gerichtliche Hilfe erlangen und brauchen nicht abzuwarten, bis „wirklich etwas passiert“. Und die Polizei hat nun die Möglichkeit, Gewalttäter vorläufig aus der Wohnung und dem näheren Umfeld der Opfer zu verweisen („Wegweisung“), noch ehe eine entsprechende gerichtliche Anordnung vorliegt.
Der Verstoß gegen eine vollstreckbare gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutz*gesetz (
GewSchG
) ist eine Straftat, die nach § 4 GewSchG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
Beim Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt arbeitet die Berliner Polizei eng mit der BIG-Hotline (
www.big-hotline.de
, Tel. (030) 611 03 00 (täglich von 09.00 bis 24.00 Uhr) der
Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt
(BIG) zusammen.
Alle Polizeibeamtinnen und -beamten, die in Fällen häuslicher Gewalt einschreiten, weisen Betroffene auf das Hilfe- und Beratungsangebot der BIG-Hotline hin. Die Hotline ist ein Unterstützungsangebot für alle Frauen und deren Kinder, die in ihrer Beziehung Gewalt erleben, nach ihrer Trennung immer noch von ihrem Ex-Partner bedroht und belästigt werden oder Übergriffen ausgesetzt sind.
Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym und bei Bedarf auch mehrsprachig (Einsatz von Sprachmittlerinnen). Das Mobile Interventionsteam von BIG hilft Opfern in akuten Fällen sofort, berät sie und unterstützt sie gegebenenfalls bei einer vorübergehenden Unterbringung in einem Frauenhaus oder einer anderen Zuflucht.
Die Opferschutzbeauftragten und die Koordinatorinnen für häusliche Gewalt, die es in jeder örtlichen
Polizeidirektion (siehe dort unter "Prävention") und beim Landeskriminalamt gibt, bemühen sich über den aktuellen Einsatzanlass hinaus um den Schutz des Opfers (siehe auch unsere Seite
"Opferschutz").
Sie fragen nach, ob es von den Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat, und bieten erforderlichenfalls ihre Unterstützung bei der Herstellung des entsprechenden Kontakts an.
Die Polizei kann allerdings gegen heimliche häusliche Gewalttäter nur dann einschreiten und den Gewaltopfern nur dann helfen, wenn sich die Opfer entschließen, die Beratung und Betreuung der BIG-Hotline in Anspruch zu nehmen.