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Verfügbarkeit Nach dem SGB II und Pflegestufe II

ergänzend h4
bekommen nur menschen die eine befristete rente erhalten.
ach ja, leider gibt es genügend menschen die pflegestufe 2 erhalten haben und noch arbeiten gehen müssen, wenn sie keine unbefristete rente bewilligt bekommen haben.
gruß, sternenzauber

Hartz IV bekommen nur Leute die mehr als 3 Stunden arbeiten können. Alle anderen bekommen HLU also Leute die befristete Rente bekommen, bekommen ergänzend HLU wenn sie es denn benötigen also die EM Rente nicht ausreicht.
Ich verstehe den TE nicht denn das Geld bleibt völlig das gleiche Geld.
Ihr Mann braucht kein H4 denn er hat normal kein Anrecht schon lange nicht mehr da haben Leute bei Arge wohl sehr geschlafen, wie bei mir! 🙁
HLU= Hilfe zum Lebensunterhalt....
Man darf bei HLU nur ein Vermögen von 1600 Euro haben alleinstehend, mit Kinder weis ich es nicht...
Die Renten nach OEG werden nicht angerechnet also die Renten die frei sind ergo haben sie als Familie das gleiche Geld wie jetzt auch....
Denn Regelsatz von HLU ist genauso wie Regelsatz von Hartz IV
 
...
ach ja, leider gibt es genügend menschen die pflegestufe 2 erhalten haben und noch arbeiten gehen müssen, wenn sie keine unbefristete rente bewilligt bekommen haben.
gruß, sternenzauber

Sorry, ich kenne niemanden der mit Pflegest. II noch arbeiten geht.
Der Mann kann tatsächlich nicht mehr arbeiten...
Sie haben als Familie Angst, dass ihnen weniger Geld bleibt als jetzt mit H4...
Ich bin in einer ähnlichen Situation gewesen und kann sagen, sie bekommen keinen einzigen Cent weniger, denn auch bei HLU sprich beim Sozialamt ist die Grundrente und Ausgleichsrente und Schwerbesch.zulage und Ehegattenzuschl. frei!
Ich habe mich extra erkundigt...
Das Jobcenter hätte den Mann schon längst rausnehmen müssen denn er kann keine 3 Std. mehr arbeiten..
Mir macht das Angst, dass Menschen in D solch eine Angst haben um ihren Lebensunterhalt, nur weil sie nicht richtig informiert sind!
 
Also--ich habe verschiedene Rechner gefunden,bin aber noch immer nicht ganz schlau geworden.

Hier eine Seite,wo erklärt wird,wie es sich mit dem Wohnen verhält.

Du bist Haushaltsvorstand, die Wohnung bemißt sich IMMER nach der GESAMTPERSONENZAHL der Familie--also bei Euch VIER Personen!
Euch steht ein Wohnkostenzuschuß für diese Woihnungsgröße in voller Höhe zu,ggf.sogar noch ein "Zuschlag",wenn Dein Mann einen Extrabedarf hat durch seine Erkrankung.
(Meine Freundin hat wg.ihrer erwachsenen Tochter mit Pflegestufe 2
eine um 30% größere Wohnung bekommen.)


Irgendwie hast Du wohl gedacht,Dein Mann "zählt" nicht mit bei der Wohnungsgröße?
Ich hab Dich erst gar nicht verstanden!

Ob Dein Mann als "nichterwerbsfähiger Angehöriger noch "Sozialgeld" bekommt,richtet sich nach der Anrechnungsmethode.
Nichterwerbsfähige Angehörige,die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer BG leben,erhalten Sozialgeld - 80% der monatlichen Regelleistung des ALG2.
Das Sozialgeld MINDERT sich um das zu berücksichtigende EINKOMMEN und Vermögen.

(Oder möchtest Du,daß er weiter als "erwerbsfähig" gilt? Kann er noch geringfügig arbeiten oder nicht?)

Da wird dann von ihm Einkommen berücksichtigt--ich finde aber leider NIRGENDWO,ob die Versorgungsbezüge KOMPLETT --oder teilweise angerechnet werden oder nicht.

Er hat aber noch Anspruch auf Schwerbeschädigtenzuschlag?
Vielleicht auch "Pflegezulage"?

Auf jeden Fall wird Eure Bedarfsgemeinschaft komplett mit Euch allen berechnet!

Er dürfte aus der Vermittlung raus sein . Der Unterschied der "20%" beim Grundbedarf wird ja gepuffert durch das Pflegegeld!

Du kannst auch noch bei der Pflegekasse die Leistung "wegen eingeschränkter Alöltagskompetenz" beantragen,falls er nicht selbstständig den Alltag bewältigt (bei der Krankenkasse bzw.Pflegekasse,die das Pflegegeld zahlt,fragen.

Dort müßte man auch wssen,wie das mit der Krankenkasse --> Familienversicherung ist.

Wird von der Rente nicht Beitrag einbehalten?
Wie war er denn bis jetzt krankenversichert?

Du könntest bei der AOK fragen (oder einer anderen Kasse),wie das generell ist mit "Familienversicherung".
Ich habe nichts gegenteiliges gefunden für Familienversicherung.

Falls Du noch Fragen hast,wäre auch der VdK eine gute Adresse.
Wenn dort einer von Euch Mitglied wird,gibt es die Beratung gratis.

Du brauchst bestimmt öfter noch konkrete Hilfe.
Es gibt dort auch Angebote extra für Angehörige .

Gruß!
Micky
 
Hartz IV bekommen nur Leute die mehr als 3 Stunden arbeiten können. Alle anderen bekommen HLU also Leute die befristete Rente bekommen, bekommen ergänzend HLU wenn sie es denn benötigen also die EM Rente nicht ausreicht.
Ich verstehe den TE nicht denn das Geld bleibt völlig das gleiche Geld.
Ihr Mann braucht kein H4 denn er hat normal kein Anrecht schon lange nicht mehr da haben Leute bei Arge wohl sehr geschlafen, wie bei mir! 🙁
HLU= Hilfe zum Lebensunterhalt....
Man darf bei HLU nur ein Vermögen von 1600 Euro haben alleinstehend, mit Kinder weis ich es nicht...
Die Renten nach OEG werden nicht angerechnet also die Renten die frei sind ergo haben sie als Familie das gleiche Geld wie jetzt auch....
Denn Regelsatz von HLU ist genauso wie Regelsatz von Hartz IV
hallo vermisst,
bei mir ist es so, dass ich vor zwei jahren schonmal h4 bezogen habe und einen echt miesen sachbearbeiter hatte,deshalb habe ich den namen nicht vergessen.
nun bekomme ich seit einem monat eine rente wegen voller erwerbsminderung und seltsamer weise hab ich von dem gleichen sachbearbeiter einen einen bescheid bekommen in dem folgendes steht:
sie haben eine rente wegen voller erwerbsminderung auf zeit bewilligt bekommen.sie sind daher ab dem....nicht mehr erwerbsfähig
und es wird sozialgeld für sie gezahlt.
weiterhin wird die rente wegen voller erwerbsminderung auf die leistung nach dem sgb angerechnet.
das bedeutet doch, das es immer noch die selbe stelle (arge) ist, von der das geld kommt, nur das man es jetzt anders nennt oder?
gruß, sternenzauber
 
Sorry, ich kenne niemanden der mit Pflegest. II noch arbeiten geht.
Der Mann kann tatsächlich nicht mehr arbeiten...
Sie haben als Familie Angst, dass ihnen weniger Geld bleibt als jetzt mit H4...
Ich bin in einer ähnlichen Situation gewesen und kann sagen, sie bekommen keinen einzigen Cent weniger, denn auch bei HLU sprich beim Sozialamt ist die Grundrente und Ausgleichsrente und Schwerbesch.zulage und Ehegattenzuschl. frei!
Ich habe mich extra erkundigt...
Das Jobcenter hätte den Mann schon längst rausnehmen müssen denn er kann keine 3 Std. mehr arbeiten..
Mir macht das Angst, dass Menschen in D solch eine Angst haben um ihren Lebensunterhalt, nur weil sie nicht richtig informiert sind!
vielleicht wird man vom jobcenter erst in ruhe gelasse wenn man eine rente bezieht?
ich kenne jemanden der pflegestufe zwei hat und weil demjenigen immer noch keine rente zugesprochen wurde, wird er weiter wegen arbeit belästigt obwohl es offensichtlich ist, das er nicht mehr arbeiten kann.
recht zu haben und es auch zu bekommen scheint sehr schwer zu sein, das erlebe ich zur zeit selber jeden tag....:mad:
gruß, sternenzauber
 
Es hilft,wenn man sich konsequent vom Hausarzt ohne Pause krankschreiben läßt--da man ja nicht arbeitsfähig ist.

Irgendein Nachweis,daß man entweder nicht 3 Stunden täglich mindestens arbeiten WILL (eigene Erklärung!!) oder KANN (AU-Schein)
braucht die ARGE natürlich!

Vielleicht wurde das versäumt?

Wenn im Erstantrag noch steht Frau XY und HERR XY beantragen ALG2 und "stehen dem Arbeitsmarkt tägl.mind.3 h zur Verfügung/melden sich arbeitssuchend"
(siehe der Standardtext des Antrages!)
wird natürlich "automatisch" da nichts passieren,auch dem Mann werden dann Aufforderungen zum Melden etc.zugeschickt.

Gibt ja DURCHAUS Behinderungen,wo bestimmte Arbeit MÖGLICH ist!

Wer mit Pflegestufe 2 und Spastik im Rolli sitzt,kann ja oft völlig normal mit Sondereinrichtungen als Sachbearbeiter tätig sein( Heimarbeit/PC-jobs...).

Wer eine bestimmte Zeit durchgehen Arbeitsunfähigkeit vom Arzt
bescheinigt bekam (und NATÜRLICH den Schein immer lückenlos bei der ARGE abgegeben hat!),wird in diese "Sonderabteilung" eingeordnet ,bekommt nur noch längerpausige Meldeaufforderungen OHNE Arbeitsvermittlungsschriebs.

((Wenn ich es finde,setz ich rein,wie diese Abteilung sich nennt.))

DANN wird noch das ALG2 weitergezahlt.

Die ARGE hat dann ein ureigenes Interesse ,den Leistungsbezieher begutachten zu lassen von arge-eigenen Gutachtern, um ihn "auszugliedern" und ihn dem Sozialamt zuzuordnen--

bis er entweder Rente bekommt (falls Antrag) oder eben

er als "dauerhaft dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stehend " begutachtet wurde.

Das wissen vielleicht viele Leute nicht,die dauerkrank sind oder GdB beantragt haben etc. ?

Nur zu erwarten,daß die ARGE das doch "sehen muß,daß man jetzt gar nicht arbeiten könnte" , funktioniert nicht!

Bitte guckt ,wen es betrifft,ob der Fehler also bei Euch liegt!

Finanziell dürfte die Variante mit der Krankschreibung und "noch ALG2" günstiger sein (weiß jetzt nicht,ob man niedrigere Bezüge hat bei Sozi)--
auf jeden Fall ist die Bürokratie bei "Ausgliederung aus der ARGE" geringer.

Also-- ist man "verfügbar" oder nicht,hat der Antragsteller SELBST auch in der Hand!

Ohne große gesundheitliche Prüfung würde HIER auch genügen,wenn der Mann SCHRIFTLICH erklärt

"Ich MÖCHTE nicht arbeiten!".

Damit ist er automatisch beim ALG2 raus, zählt mit den Sozi-Bezügen aber weiter in die BG.

Niemand hat übrigens eine "moralische Pflicht" ,sich arbeitssuchend zu melden!

Wem die noch gesetzlich verankerten Sozi-Bezüge genügen,der spart sich viel Bürokratie und erklärt GLEICH ,daß er gar nicht arbeiten kann/will.

Dann wird er nur vom Sozialamt betreut- dort wird Anrecht auf Grundbetrag u.Wohnzuschuß und KK geprüft.

Ein Problem dürfte sein "Kann sich aus eigener Kraft nicht versorgen" zu beweisen.

Aber: z.B. alkoholkranke Leute,die sich gar nicht mehr organisieren können ,bekommen fast immer Sozi (und oft "Platz in Obdachlosenunterkunft")--
jemand mit krasser psychischer Erkrankung , eine "sozialem Lähmung",einer Alltagsunfähigkeit,
müßte AUCH ohne Angriffe und Unterstellung der "Faulheit" sofort die Sozileistungen erhalten.

Im Zweifel Arzt befragen und immer Begleitmensch mit zum Amt nehmen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Niemandem steht es übrigens zu, Leute in ihrer Würde zu verletzen,wenn sie sich "unerklärlich" verhalten,wenn sie "erwartete gesellschaftliche Normen" nicht erfüllen.

Niemand darf da kriminalisieren oder

" Berechnung,Faulheit,Lüge..." unterstellen ,
oder daß der "nur nicht arbeiten will" aus Sicht irgendwelcher "guter Bürger" !

Diese in schlichten Schichten 😀
üblichen "Generalangriffe" auf seltsam

oder verwahrlost oder verpeilt wirkende Mitmenschen
durch "populistische Angriffsreden" und Hetze ist
jedesmal eine Grundgesetzverletzung ,oft Volksverhetzung und im krass-aggressiven Fall m.E. Landesfriedensbruch.

Sehr viele Erkrankungen erkennt nicht mal ein Gutachter auf Anhieb.


Es ist immer wieder sehr entlarvend,wenn dann Lieschen Müller sich das Maul über
"Asoziale" und "Sozialbetrüger"zerreißt,
obwohl Lieschen
weder das Abi je geschafft hat noch an ein Medizinstudium in ihrem Leben zu denken ist ! 😛



Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Micky ich weiss es nicht soll ich einfach Pflegestufe an JobCenter Mitteilen dan abwarten , weil diese Pflegegeld an ALG II nicht angerechnet wird. ich bekomme H4 nur Ergänzend weil er Berufschadenausgleich und Ehegattenzuschlah bekommt gesamt 800 eur das wird an ALG angerechnet . nun Jetzt Pflegegeld

meine Frage darf mein Ehemann kurz an Jobcenter schreiben Ich stehe zum Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung müsste doch reichen oder ?

dann ändert sich nix finanziell , ok ihn kann kein Regelsatz gewährt werden dafür aber mein Regelsatz erhöht . es liegt MDK gutachten warum muss er nochmal vom JobCenter , er hat Atteste . sogar Pflegestufe II , dann kann ich ihn über mich Famielienversichern . ja das zweite problem wegen der Umzug ja du hast richtig verstanden bei der Umzug wird 4 oder 3 personen berücksichtig , wir sind 4 personen darf der JobCenter sagen weil ihre Mann nicht mehr Verfügungsteht demnach hat er kein Anspruch auf Mieter bzw Unterkunftkosten. ? es muss meines achtens 4 personen berücksichtig werden.


ich habe schnauze voll von Anwalt auch bei VDK . ich bin nur beweifelt wie ich alles in reihe bekomme . ich kann mein besten willen nicht verstehen wenn jemand Sagt ich stehe nicht zum Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen gründen verfügung bin Pflegefall geworden dann kann doch Jobcenter nicht zwinen zu Rente oder. ??
 
Hol Dir bitte Hilfe vor Ort!

Wenn er SELBST sagt bzw. SCHREIBT mit Datum und Unterschrift
"Ich steh dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung ",müßte das genügen!

ER müßte sich auch nur dann beim Sozialamt melden,wenn seine Bezüge nicht reichen für "seinen Lebensbedarf und den Teil der Wohnkosten".

Bei Dir wird die KOMPLETTE Bedarfsgemeinschaft erfaßt:

1.Du als "Haushaltsvorstand ,der arbeiten kann/will" ,
2.Deine Kinder - die AUCH NICHT dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,weil noch Schulkinder (vermute ich)
3.Dein Mann als nicht mehr arbeitsfähiger/nicht mehr arbeitwilliger Erwachsener mit eigenen Bezügen.

Gerechnet wird bei der ARGE:

Einkommen der BG:
die anrechenbaren Bezüge des Mannes (ohne Pflegegeld!)
das Kindergeld der Kinder (ggf.Kindergeldzuschläge!)
evl. Dein Verdienst/Teilverdienst

Bedarf :
-Dein Bedarf als Haushaltsvorstand
-der Bedarf jedes Kindes je nach Alter
-ein Zuschlag wg."Schwerbehindertem in BG" (wie hoch der ist,mußt Du fragen! beantrage es "pauschal" mit,falls Du es nicht weißt--> "Zuschlag wg.Sonderbedarf" oder so)

-Der Bedarf Deines Mannes dürfte gedeckt sein!

Ich würde aber UNBEDINGT noch versuchen,die Bezüge des Mannes nicht komplett in die BG einrechnen zu lassen--
Du solltest ALLE SONDERKOSTEN,die er durch die Krankheit hat einzeln auflisten !

Dann müßte er von ggf. "Überschuß" nichts/weniger rechnerisch in Euern "Grundbedarf" rüberreichen.

Das heißt:
ein Teil seiner Bezüge ist "blockiert" für Sondergelder,
die er speziell braucht ,es dürfte nicht automatisch "alles von ihm in den Einkünftetopf" gerechnet werden.
Braucht er besondere Ernährung? Pflegehilfsmittel etc.?

Für solche Spezialfragen mußt Du aber einen Fachmann fragen.
Vielleicht gibt es Rat bei einem Behindertenforum?

Die Größe Eurer Wohnung richtet sich nach der PERSONENZAHL der FAMILIE--> also zwei Erwachsene, zwei(?) Kinder.

Der Wohnkostenschuß der ARGE rechnet sich danach,ob unter Beachtung des "anrechenbaren Einkommens" der BG für die Wohnkosten noch eine Finanzlücke ist.

Die Kinder sind ja AUCH NICHT "arbeitsfähig"!

Deshalb denkst Du hier verkehrt ,wenn Du Angst hast,Dein Mann würde nicht mit "hineinzählen" bei der Wohnungsgröße.

Beispiel: Wenn ein Erwachsener bei sich in der BG sowohl 2 Kinder hat als auch sein bereits berentetes Elternpaar ,
wenn diese 5 Menschen "aus einem Topf wirtschaften" ,
wird AUCH die Wohnung für drei Erwachsene und 2 Kinder "erlaubt"/bezuschußt--
dort würden als Einkommen die Renten der Großeltern und das Kindergeld der 2 Kinder,deren Unterhaltbezüge und ggf.das Einkommen/Teileinkommen des arbeitsfähigen Erwachsenen gerechnet.


Wenn Du mit dem VdK schlechte Erfahrungen gemacht hast, geh zu einer anderen Beratungsstelle--Caritas,Diakonie,Arbeitslosenverband o.ä.

Es ist WIRKLICH sinnvoll, sich beim Ausfüllen der Anträge und dem Gang zum Amt Hilfe zu nehmen!

Du machst einen sehr unsicheren Eindruck.

Wenn Du Pech hast, nutzt das ein Sachbearbeiter aus und berät Dich falsch,damit sein Arbeitsaufwand geringer wird.

Viel Glück!


Micky


Da eine EU-Rentenbeantragung sehr unsicher/langwierig ist,würde ich ihm dazu nicht raten.
Kommt er mit den Bezügen hin? Erhält er die dauerhaft?
Man kann NICHT gezwungen werden,Rente zu beantragen!

Seine Altersrente ist auch dann höher,wenn er jetzt noch NICHT EU_Rente bekommt!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hol Dir bitte Hilfe vor Ort!

Ich danke dir micky für dein sehr informative Antwort ich bin dir sehr dankbar.
folgendes: sein Berufsschadenausgleich ist auf dauer , er will nicht Sozialhilfe , es wäre Ok wenn ich beim Jobcenter bleibe. also du meinst er wird bei der Wohnungumzug mitberücksichtigt , hast auch recht mein Kinder sind auch nicht erwerbsfähig und bekommen Heiz-und Unterkunftkosten, auch wenn es Teil ist.

es gibt ein Stelle beim Antrag ALG II in BG hat sich Änderung ergeben bezug auf Erwerbsfähigkeit.? das werde ich Ja ankreuzen und Vorname mein Mann zu Schreiben erwerbsunfähig weil er Pflegefall Stufe II bekommt. reicht das. normalerweise musste reichen , da wir ergänzend H4 bekommen weil mein Mann BSA bekommt , darf der JobCenter mein Ehemann zu Rente Bewegen ? und sagen wenn er Pflegefall ist bitte er soll Antrag auf EU-bzw EM-Rente stellen ? düfen die das , ? er will auch nicht weil er schon vom Versorgungsamt BSA und Ausgleichrente bekommt. ausserdem wenn er nicht mehr Verfügbar ist müsste dem JobCenter egal sein oder ? ob er Renteantrag beim LVA stellt.

das sind die Fragen die mich beschäftigen ? und ich bin der BG vertreter dann kann ich ihn über mich bei der Krankenkasse als Familien mitglid versichern oder auch wenn er Kein ALG II bekommt . ? geht das . also das Pflegegeld und sein Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetzt wird nicht an ALG II angerechnet.

gesetzlich , ja Pflegegeld wird füh ihn verwendet inkontinenzsachen, Handschuhe Fahrkarten usw gekauft also für ihn .

mein Grosse sorge ist ihn vom der Vermittlung raus zu nehmen ohne ein Antrag auf Rente zu stellen verstehst du ? er hat , Versorgungsbezüge BSA, Ausgleichrente , und Ehegattenzuschlag das ist auf Dauer und reicht für ihn . warum nochmal zu Rente das ist alles angegeben beim Jobcenter deswegen bekommen wir nur ergänzend h4 ca 370 eur. er hat nun jetzt Pflegegeld stufe II das wird ja gesetzlich nicht angerechnet.

normaleweise sollte es kein problem sein. ich stehe zum Arbeitsmarkt klar Verfügung auch wenn es Teilzeit ist . da ich Pflegeperson bin für mein mann.

geht ihn über mich zu Versichern bei der AOK? unsere Bewilligun läuft ab für Hartz 4
ab März neu Antrag , da gebe ich Pflegefall an und trage er ist erwebsunfähig.

wenn er kein Regelsat bekommt dann müssten Sie mein Regelsat erhöhen na . es müsste gleiche H4 Raus kommen wir bis Jetzt oder .

ich weiss es ist viel geschrieben ich danke dir echt sehr dein Antworten geben mir Kraft
 

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