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Verfügbarkeit Nach dem SGB II und Pflegestufe II

G

Gast

Gast
ich habe einege Fragen bin ganz verwird Mein Ehemann hat Stufe II bekommen

das Pflegegeld wird an Hartz IV nicht berücksichtigt also wird nix angerechnet.
wie ist das mit dem Verüfbarkeit das Hartz Iv besagt täglich 3 stunden Arbeitsmakt verfügung. eigentlich darf mein mann dies machen Trotz Pflegestuffe II . darf das Jobcentter ihn von Der Leistung rausrücken ? bitte hilft mir ich hoffe habe verständnis ausgedrückt. habe auch 2 Kinder bin verzeifelt seit dem ich Pflegegeld beanttragt vor kurzen wurde bewilligt. das eine ist es darf an ALG II diese Pflegegeld nicht angerechnet , der andere ist 3 stunden Verfügbarkeit ? meine grosse sorgen wegen Verfügbarkeit mein Mann vom Jobcenter rausrücktß

oder doch nicht? was meint ihr
 
Bei Pflegestufe II scheint dein Mann schwer pflegebedürftig zu sein. Wie soll er da arbeiten? Oder meinst du das du für 3 Stunden verfügbar sein sollst?

LG Punto
 
Hallo Gast,
wo ist das Problem?
Wenn dein Mann keine 3 Std. mehr verfügbar ist, dann gehört nicht in die H4 sondern dan sollte er
1. EM Rente beantragen
2. Wenn die nicht reicht, sollte er entweder Grundsicherung oder
HLU also Hilfe z. Lebensunterhalt beantragen;
Denn Grundsicherung bekommt er, wenn er dauer berentet wird, HLU wenn er Rente auf Zeit bekommt;
Es bleibt alles andere erhalten, denn auch beim SGB XII darf das Pflegegeld nicht angerechnet werden.
Bekommt dein Mann BSA und Ausgleichsrente dann darf die Pflege auch nicht angerechnet werden, jedoch wird anteilig die Rente der deutschen RV angerechnet aber euch bleibt das Geld, was ihr jetzt auch habt.
Mich würde es eher wundern, wenn die Jobcenter jemand, der Pflegestufe II hat, noch für arbeitsfähig halten würden.
Denn das folgende ist wohl erfüllt, sonst würde er keine Pflegestufe II bekommen:
Die "Schwerpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.
Quelle:
Pflegeversicherung -:- Pflegestufe 2
Ich kenne Behinderte, die bekommen Pfleg.I und gehen in eine Behinderteneinrichtung arbeiten, weil sie eine Beschäftigung brauchen...das ist bei Pflegestufe I noch machbar, aber bei Pflegestufe II, sorry ich würde da als MD sagen, entweder der kann arbeiten oder er ist Pflegebedürftig!
Sei froh, wenn er vom JC raus fällt...
 
hallo punto Es geht um mich und mein Mann er hat Pflegestufe II , ich kann doch gehen und sagen zum Vermittler mein Mann bitte von der Vermittlung raUS NEHMEN GEHT DAS ? das ist eine ich stwehe dann zum Teil zum verfügung oder ?

können die denn mein mann ziwigen EM-Rente antrag zu stellen ? das kann doch nicht war sein oder er bekommt sowieso versorgungsbezüge Rente Grundrente und Ausgleichrente BSA. vor Kurzem ist die Pflegestufe II bewilligt durch MDK.

es geht um Jobcenter ich bin dabei umzuziehen habe mit 2 Kinder einshalb zimmer 4 Personen. das isz zu klein . es gibt bei Jobcenter angemessenheit für 4 Personen 619 € Warmiete darf der Jobcenter mir sagen da Ihr mann nicht zur Arbeitsmarkt Verfügung steht habt Ihr dann für 3 Personen Heiz und Wohnkosten ? darf das Amt sagen ? das wäre für mich katastrioffe denn er ist immer noch im Bedarfsgemeinschaft er ist immer noch mein Mann und wird auch in diese Wohnung miteinbeziehen muss er ja weil ich ihn pflege. dass die ihn von der Vermittlung raus nehmen ist mir Klar , dann kann ich ihn über mich bei der AOK versichern oder ?

das Pflegegeld wird an Hartz IV nicht angerechnet auch das ist mir klar.

dann hat er immer noch Anspruch oder ich meine für Heiz und Unterkunft Kosten bei der Umzug? dass er KEIN Regelsatz bekommen darf ist verständlich weil er nicht mehr Vermittelbar ist, oder ? ich hoffe du oder Ihr versteht mich es ist etwas viel

also bei der Umzug muss doch Jobcenter ihn auch mitberücksichtigen oder wegen der Heiz-und Unterkunftkosten (Miete) und nicht für 3 Personen sondern 4 ich habe ja auch 2 Kinder.

noch eins darf der Jobcenter ihn zwingen Antrag auf EU -Rente ? wenn ich sage bitte nehmen Sie mein Mann von der Vermittlung Raus. weil er Pflegestufe II hat.

es muss doch dem egal sein oder wenn er von der Vermittlung raus ist ob er Rente geht.? er hat ja Versorgungsrente vom Versorgungsamt.

ich muss innerhalb 3 Monate umziehen weil unsere Wohnung für 4 person zu Klein ist Kind 9 Jahre hat kein Zimmer tochter 3 jahre und nur einundhalb zimmer. seit 11 Jahre da mein Mann hat damals gemietet als er Ledig und allein war versteht ihr bitte mein Problem. wie soll ich mich verhalten wie gehe ich vor. ?
 
Mal ganz doof gefragt: wie kann ein Mensch mit Pflegestufe II überhaupt erwerbsfähig sein?

Hartz-IV ist für bedürftige, gesunde (d.h. arbeitsfähige) Menschen gedacht. Die Nicht-Erwerbsfähigen (z.B. aufgrund von Krankheit, Behinderung, Unfalllfolgen, Gewaltfolgen) bekommen Rente oder Grundsicherung. In der Praxis gibt es natürlich große Grauzonen.

Für Hartz-IV ist der Jobcenter zuständig, für die Grundsicherung das Sozialamt. Für Renten kommen diverse Behörden/Kostenträger in Frage, je nach Umstand.
 
Mal ganz doof gefragt: wie kann ein Mensch mit Pflegestufe II überhaupt erwerbsfähig sein?

Hartz-IV ist für bedürftige, gesunde (d.h. arbeitsfähige) Menschen gedacht. Die Nicht-Erwerbsfähigen (z.B. aufgrund von Krankheit, Behinderung, Unfalllfolgen, Gewaltfolgen) bekommen Rente oder Grundsicherung. In der Praxis gibt es natürlich große Grauzonen.

Für Hartz-IV ist der Jobcenter zuständig, für die Grundsicherung das Sozialamt. Für Renten kommen diverse Behörden/Kostenträger in Frage, je nach Umstand.

so wie du es schreibst stimmt es nicht!
jeder der eine altersrente
eine unbefristete rente wegen teilweiser erwerbsminderung
eine unbefristete rente wegen voller erwerbsminderung
bekommt,kann ergänzend grundsicherung beantragen.
ergänzend h4
bekommen nur menschen die eine befristete rente erhalten.
ach ja, leider gibt es genügend menschen die pflegestufe 2 erhalten haben und noch arbeiten gehen müssen, wenn sie keine unbefristete rente bewilligt bekommen haben.
gruß, sternenzauber
 
Hallo Gast es stimmt nicht wie du so sachreibst. man wird nicht freiwillig Krank oder Behindert oder Pflegefall . ausserdem H4 besagt erwerbsfähig ist wer täglich 3 stunden zum Arbeitsmarkt Verfügungs Steht. deswegen war doch meine Frage ob der Jobcenter sagen kann trotz Pflegestufe II kann 3 Stunden arbeiten ? das ist eine

wir sind 4 Personen , falls mein Mann vom Vermittlung RAus ist . wird er bei der Miete Berücksichtigt oder nicht ? es gibt doch bei h4 diese Angemessene Mieter für Jede Personen. da ich bei der Umzug bin darf der Jobcenter Miete kürzen? für 3 Personen 544 € ? für 4 Personen 619 € , mein Mann wird ja mitbeziehen mit uns deswegen halte ich schwachsinn das man sagt ja nur 3 personen bei der Heiz und Unterkunftkosten berücksichtig. es gibt personen die bekommen Rente trotzdem erhalten ergänzend h4 .
sowie der Sternzauber gesagt hat ist richtig.

angenommen beispiel mein Mann ist aus der Vermietlung raus weil er Pflegestufe II hat.

dann habe ich als Ehe Frau immer noch Anspruch auf h4 darf ich ihn über mich als Familenmitglied bei der Kranken und Pflegeversichung über mich versichern lassen geht das? ich bitte um euro hilfe
 
Das wirklich Beste und Sinnvollste wäre,
Du gehst zum Amtsgericht (bzw.Dein Mann!) und laßt Euch einen Beratungsschein geben.

Hier zum Runterladen der Vordruck!

Da Ihr beide sehr wenig Einkommen habt,steht Euch kostenfreie Rechtsberatung zu! (Alle ALG2-Bescheid etc.Unterlagen mitnehmen,beim Antrag auf Beratungsschein wird Euer Einkommen benötigt)-- es gibt über den Service der Gerichte eine Auskunft,was benötigt wird.(Bitte mal auf "Informationsblatt zum Antrag..." klicken!)

Der Beratungsschein sollte sinnvollerweise nicht unbedingt als Grund
"ALG2" haben,besser wäre vielleicht, Beratung über Familienversicherung Krankenkasse anzugeben!
Oder nur "Konsultation bei einem Fachanwalt für Sozialrecht".

Der Eigenanteil bei dem Schein sind 10 Euro!

Dafür könnt Ihr Euch bei einem von Euch gesuchten Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen.

Der weiß GENAU,wie Ihr den ALG2-Antrag formulieren müßt,wie Dein Mann dort miteingerechnet wird etc.!

Hier im Forum müßtest Du einfach zu viele private Details schreiben--und hättest trotzdem keine "rechtssichere Antwort".

Schreib mal Deine PLZ -vielleicht gibt es Tips für gute erfahrene Anwälte bei Euch.

Es gibt auch Beratungsstellen für Arbeitslose bei verschiedenen caritativen Vereinen,nur wartet man dort ewig--und ein Anwalt kann ganz anders handeln !

Meiner Meinung nach hätte Dein Mann einen Anspruch auf Sozialhilfe,er fällt m.E. aus der Verfügbarkeit raus.Da würde genügen,er schreibt "Wegen meiner Erkrankung bin ich nicht in der Lage,täglich 3 Stunden zu arbeiten,ich stehe AB SOFORT dem Arbeitsmarkt NICHT MEHR ZUR VERFÜGUNG.

Dein ALG2-Antrag würde dann für Dich als Haushaltsvorstand gestellt,Eure Kinder und Dein Mann sind "Teil der Bedarfsgemeinschaft" --ohne Einkommen bzw. mit Sozialhilfe Grundbetrag.
Dir steht der Grundbetrag als Haushaltsvorstand zu ,den Kindern der jw.Grundbetrag je Alter,Deinem Mann der Sozi-Grundbetrag (OHNE Anrechnung seines Pflegegeldes!) . Bitte gib auch NICHT an,das Pflegegeld würde "von ihm an Dich weitergereicht" oder so...

Entweder wird der Wohnzuschuß KOMPLETT von der ARGE für Euch vier übernommen (Größe der Wohnung/Zuschuß gemäß 4 Personen!!) ,
oder--Du bekommst einen Zuschuß für Dich +Kinder (3/4) --und Dein Mann vom Sozialamt " 1/4" Wohnzuschuß.

Wie das DERZEIT grade gehandhabt wird,weiß ich nicht.

Kann auch sein,die ARGE faßt die Auszahlung von Dir+Kinder und die vom Sozialamt für den Mann "unter einer Nummer zusammen".

Meines Erachtens sind die Kinder UND DEIN MANN bei Dir familienversichert.

Bitte,laß Dir aber UNBEDINGT bei dem Papierkram helfen!

Nicht immer trifft man im Amt auf "korrekte,höfliche,rechtkundlich sattelfeste" Sachbearbeiter!

NIEMALS mit dem Amt telefonieren!
NIEMALS allein hingehen!
IMMER alles schriftlich und mit Einwurfeinschreiben,
immer aufschreiben,welche Unterlagen Du hineingereicht hast!

Viel Glück!

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
Micky ich danke dir erstmal sehr für dein Mühe Antwort. das Pflegegeld ist zweckgebunden darf nie angerechnet werden auch nicht bei der Sozialhilfe soweit ich weiss , aber bei der ALG II nicht berücksichtigt das ist mir 100 pro klar. Mein Mann hat Versorgungsbezüge also Ausgleichrente und Berufsschadenausgleich,

warum soll er zu Sozialhilfe gehen das wollen wir nicht. ich glaube ich habe mich nicht klar gedrückt es kann sein weill ich sehr bezeifelt bin mit 2 Kinder und pflegefall Mann. ich habe heute Miete Gekündigt es gibt vom Jobcenter miet Anmessenheit für 4 personen 619 eur. ich weiss mit dem Amtgericht Beratungshilfe hilst alles nix habe die Erfahrung, das brauche ich nicht Mein Ehemann mit dem Pflegestife II , darf ich einfach sagen er steht nicht mehr 3 stunden zum Arbeitsmarkt verfügung bitte ihn raus aus der Vermittlung , da dass Pflegegeld nix angerechnet ist und er raus ist haben wir immer noch wenig mit dem ALG II sein BSA wird angerechnet . du meinst ich kann ihn über mich kranken versichern das wäre toll . Aber was ist mit unsere miete Darf der Jobcenter sagen da Mann raus ist wird bei der miete nur 3 Personen berücksichtig darf das sein ? ich verstehe die welt nicht dann er wird ja mit mir umziehen müssen mit Kindern , darf der Jobcenter
ihn zwingen zu Rente ? weil er Opferrente bekommt die aber nicht an ALG II angerechnet wird aber sein BSA doch angerechnet deswegen bekommen wir nur ergänzend h4 wenig 731 eur + sein BSa Gesamt ca, 1100 eur


ich hoffe du verstehst was ich meine , ich meine wenn ich sage er kann nix mehr dann müssen die doch ihn raus aus der Vermittlung oder Jemand der Pflege 2 hat. ist doch logisch , dann habe ich immer noch Anspruch auf h4 ,
A) darf er über mich familienversichert werden bei der AOK ?
B) darf das ARGe / Jobcenter Mieter nur noch für 3 Personen bezahlen , und ihn bei der Unterkunft auserbetracht halten das wäre für mich katastrofe.

den ich habe ein und halb zimmer MUSS raus mit 2 Kinder und Ihn also gesamt 4 Personen. ich benötige mindesten 3-4 Zimmer das hat der MDK auch gesagt bei der Begutachtung . mein Ängste dass der Jobcenter nur noch für 3 Personen miete bezahlt bzw Berücksichtig weil er von der Vermittlung raus ist . ich weiss nix ob die das dürfen denn er ist immer noch mein Mann und wird mit und Wohnen müssen er muss auch Recht auf Miete Heizung unterkunft kosten haben auch wenn er KEIN Regelsat bekommen darf oder was meinst du
 

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