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Gast
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ich habe einege Fragen bin ganz verwird Mein Ehemann hat Stufe II bekommen
das Pflegegeld wird an Hartz IV nicht berücksichtigt also wird nix angerechnet.
wie ist das mit dem Verüfbarkeit das Hartz Iv besagt täglich 3 stunden Arbeitsmakt verfügung. eigentlich darf mein mann dies machen Trotz Pflegestuffe II . darf das Jobcentter ihn von Der Leistung rausrücken ? bitte hilft mir ich hoffe habe verständnis ausgedrückt. habe auch 2 Kinder bin verzeifelt seit dem ich Pflegegeld beanttragt vor kurzen wurde bewilligt. das eine ist es darf an ALG II diese Pflegegeld nicht angerechnet , der andere ist 3 stunden Verfügbarkeit ? meine grosse sorgen wegen Verfügbarkeit mein Mann vom Jobcenter rausrücktß
oder doch nicht? was meint ihr
das Pflegegeld wird an Hartz IV nicht berücksichtigt also wird nix angerechnet.
wie ist das mit dem Verüfbarkeit das Hartz Iv besagt täglich 3 stunden Arbeitsmakt verfügung. eigentlich darf mein mann dies machen Trotz Pflegestuffe II . darf das Jobcentter ihn von Der Leistung rausrücken ? bitte hilft mir ich hoffe habe verständnis ausgedrückt. habe auch 2 Kinder bin verzeifelt seit dem ich Pflegegeld beanttragt vor kurzen wurde bewilligt. das eine ist es darf an ALG II diese Pflegegeld nicht angerechnet , der andere ist 3 stunden Verfügbarkeit ? meine grosse sorgen wegen Verfügbarkeit mein Mann vom Jobcenter rausrücktß
oder doch nicht? was meint ihr