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Vereinbarung über Mietverlängerung

FloFun

Mitglied
Hallo Leute,
ich habe mit meinem Vermieter per Mail und Whats App abgemacht, dass ich einen Monat länger in der Wohnung bleiben darf, da meine Neue noch nicht frei ist, und mir dafür die Miete von der noch nicht zurückgezahlten Kaution abgezogen wird.
Nun habe ich aber heute einen neuen Mietvertrag im Briefkasten gehabt, für den verlängerten Monat und in dem steht, dass ich für diesen Monat die Miete überweisen soll.
Also meines Wissens ist es doch rechtlich bindend, was man über Mail und Whats App beschließt, oder??
Möchte den Vertrag nicht unterschreiben und die Miete für die verlängerte Zeit nicht bezahlen, da abgemacht worden ist, dass das Geld von der Kaution dafür verwendet wird.
Ich weiß echt nicht wie ich darauf reagieren soll, am Ende zahle ich die Miete und bekomm die Kaution nicht zurück.
Übrigens habe ich die Unterhaltung dokumentiert, sowie bin ich im Besitz des Kontoauszugs für die gezahlte Kaution.
Habe um ein Gespräch mit dem Vermieter gebeten.
Danke für eure Tipps, wie ich mich verhalten soll.
 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Richtig. Unterschreib diesen Mietvertrag besser nicht.
Wir haben zwei Mal mit Anwalt gegen Vermieter vorgehen müssen, die wegen Lappalien die Kaution nicht zurückzahlen wollten. Beim dritten Mal haben wir dann die letzten zwei Mieten einfach nicht mehr überwiesen und dem Vermieter mitgeteilt, er soll es mit der Kaution verrechnen. Ist wohl in der Grauzone, hat uns aber viel Aufwand erspart.
 
G

Gelöscht 120235

Gast
Hallo,
aus meiner Erfahrung kann ich Dir nur sagen: Mieten und Kaution sind 2 verschiedene paar Schuhe.
Ich habe mal einem (Nebengelass)mieter vorzeitig die Kaution erstattet, da er sich in finanziellen Schwierigkeiten sah! Das habe ich bitter bereut! Da der Mieter nach Vertragsende mir völlig vermüllte Räume hinterließ, hatte ich keine Handhabe gegen ihn, die Entrümplung zumindest teilweise über die Kaution zu decken. Der Mieter war spulos weg und ich hatte die Kosten und die Arbeit. Nie wieder!!!!!

Die Kaution ist für ausstehende Mietzahlung ( bei Dir wohl nicht zutreffend), für ausstehende Mietnebenkosten, für die Behebung von schweren Schäden an der Mietsache und nicht ausgeführten Schönheitsreparaturen lt. Vertrag, nach Auszug, bestimmt.
Das Verhalten des Vermieters empfinde ich korrekt, indem er nicht Äpfel und Birnen zusammenrührt.
Die Kaution muss Dir innerhalb von 6 ( 12) Monaten ausgezahlt werden, zuzügl. Zinsen.
Stell Dir mal die Rechnerei vor, die bei Klage auf Rückzahlung angestellt werden müsste, wenn die Miete von der Kaution abgerechnet würde. Da braucht man dann schon fast einen Immobilienfachwirt.
Das wird der Steuerberater Deinem Vermietzer klar gemacht haben- daher der Schwenk! Du hast nun die Möglichkeit: Entweder neuen Vertrag untzerzeichen ( und wenn die Konditionen gleich geblieben sind= toll!) , oder auszuziehen, wohin auch immer!
Aber, in dem Gespräch mit dem Vermieter wird er Dir seine Gründe gewiss erklären!
Rechtlich ist er wohl in jedem Fall in trockenen Tüchern!
Gruß Odysseus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 120235

Gast
Beim dritten Mal haben wir dann die letzten zwei Mieten einfach nicht mehr überwiesen und dem Vermieter mitgeteilt, er soll es mit der Kaution verrechnen. Ist wohl in der Grauzone, hat uns aber viel Aufwand erspart.
Und was machst Du, wenn Du für den zukünftigen Vermieter eine Bestätigung über vollständige und pünktliche Mietzahlung vom Vorvermieter benötigst? Dann bist Du doch der Gelackmaierte! - Oder?
 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Wir waren 30 Jahre zuverlässige, pünktlich zahlende Mieter, die keine Schäden verursacht haben und rücksichtsvoll gegenüber Nachbarn waren. Während dieser Zeit hatten wir drei Mal Vermieter, die Eigenbedarfskündigungen gemacht haben, um uns als langjährige Mieter loszuwerden, da Neuvermietung mehr Geld bringt. Zusätzlich wurde die Kaution einbehalten. Wir mussten erst mit Anwalt dagegen vorgehen.
Nach diesen Erfahrungen haben wir uns eine Wohnung gekauft.
 
G

Gelöscht 120235

Gast
Wir waren 30 Jahre zuverlässige, pünktlich zahlende Mieter, die keine Schäden verursacht haben und rücksichtsvoll gegenüber Nachbarn waren. Während dieser Zeit hatten wir drei Mal Vermieter, die Eigenbedarfskündigungen gemacht haben, um uns als langjährige Mieter loszuwerden, da Neuvermietung mehr Geld bringt. Zusätzlich wurde die Kaution einbehalten. Wir mussten erst mit Anwalt dagegen vorgehen.
Nach diesen Erfahrungen haben wir uns eine Wohnung gekauft.
Hallo,
das tut mir sehr leid für Euch- aber!!! und das ist das Positive, es hat Euch bestärkt, den - gewiss nicht leichtfertigen und einfachen- Schritt zum Wohneigentum zu gehen.
Ja, es gibt leider Schw..., auch unter so manchem, ach so seriös wirkendem, Vermieter.
Jetzt verstehe ich Deinen Post natürlich erst richtig!
Gruß Odysseus!
 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Ja, das war tatsächlich das überraschende und frustrierende. Dass eigentlich ganz normale, freundlich und sozial auftretende Vermieter, mit denen man viele Jahre lang ein gutes Verhältnis hatte, dann doch derart übel handeln.
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 77808

Gast
Hallo Leute,
ich habe mit meinem Vermieter per Mail und Whats App abgemacht, dass ich einen Monat länger in der Wohnung bleiben darf, da meine Neue noch nicht frei ist, und mir dafür die Miete von der noch nicht zurückgezahlten Kaution abgezogen wird.
Nun habe ich aber heute einen neuen Mietvertrag im Briefkasten gehabt, für den verlängerten Monat und in dem steht, dass ich für diesen Monat die Miete überweisen soll.
Also meines Wissens ist es doch rechtlich bindend, was man über Mail und Whats App beschließt, oder??
Möchte den Vertrag nicht unterschreiben und die Miete für die verlängerte Zeit nicht bezahlen, da abgemacht worden ist, dass das Geld von der Kaution dafür verwendet wird.
Ich weiß echt nicht wie ich darauf reagieren soll, am Ende zahle ich die Miete und bekomm die Kaution nicht zurück.
Übrigens habe ich die Unterhaltung dokumentiert, sowie bin ich im Besitz des Kontoauszugs für die gezahlte Kaution.
Habe um ein Gespräch mit dem Vermieter gebeten.
Danke für eure Tipps, wie ich mich verhalten soll.
Den Vertrag hätte ein Mietänderungsvertrag sein müssen, kein Neuvertrag, da sich an den Konditionen nichts ändert ausser dem vereinbarten Zeitfenster.
Gegen die Befürchtung, die Kaution nicht zurück zu bekommen, hilft nur, den Vertragsgegenstand vereinbarungsgemäß zurück zu geben.
Vielleicht hast Du ein Bauchgefühl, ob der Vermieter später das Haar in der Suppe sucht oder nicht.
Falls er entspannt ist, solltest Du ihm nun auch keinen Anlass geben, seine Haltung zu überdenken. Du kennst das ja: abgerechnet wird zum Schluß.
 

Portion Control

Urgestein
Wir waren 30 Jahre zuverlässige, pünktlich zahlende Mieter, die keine Schäden verursacht haben und rücksichtsvoll gegenüber Nachbarn waren.
Woher soll der Vermieter des TE wissen das der Mietgegenstand pfleglich behandelt wurde wenn er die Wohnung noch nicht gesehen hat? Des weiteren muss eine Kaution erst nach der letzten Nebenkostenabrechnung zurück gezahlt werden.

@ Flo Fun
Nein, eigentlich macht es der Vermieter richtig wenn er die Kaution nicht mit der letzten Miete verrechnen möchte. Vielleicht hattet ihr euch missverstanden.
Aber anstatt dich jetzt hier aufzuplacken hättest du doch auch deinem Vermieter direkt eine whatsapp schreiben können. Dann wäre es doch direkt geklärt worden. :unsure:

Außerdem, wer hat denn gesagt das du die Miete überweisen musst?
Er hat das verlängerte Mietverhältnis lediglich schriftlich festgehalten, was auch absolut wichtig ist.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Erstens sind E-Mails und Whatsapp rechtlich nicht bindend.
Zweitens sind Mietzahlungen und Kautionszahlungen zwei paar Stiefel.
Der Vermieter muss das nicht miteinander verrechnen.
Und drittens hast Du keine andere Wahl. Der Vermieter muss den Mietzeitraum nicht verlängern.
In dem Fall hättest Du das Problem, dass Du fristgerecht ausziehen müsstest und zusehen musst, wo Du bis zum Einzug in die neue Wohnung bleiben kannst.
 

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