Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Vater verwirrt

[...]

Was heißt richtig gehandelt? - Der TE hat sich in mehr Widersprüche verwickelt als ihr schönreden könnt.

Primär gehts wohl mal wieder wie immer um ganz was anderes als vordergründig um die Gesundheit des Vaters, der es wohl mehr geblickt hat als dem Sohnemann lieb sein kann.

Aber ist ja jetzt erledigt...🙄
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kapiers grad net.

Dein Vater will keine OP, ist seit der Diagnose neben der Spur und ihr entscheidet über seinen Kopf hinweg.
Finde ich nicht ok.

Ich hoffe, ihr lasst ihn erstmal wieder klar werden und ihn dann selbst entscheiden, ob er die OP will oder ob er es lieber lässt, er muss schließlich sein Leben dann ohne Beine verbringen, das verkraftet nicht jeder.

Das ist für mich wie ein reanimmieren, obwohl eine Patientenverfügung vorhanden ist, die dem widerspricht
 
faendest du "mit bein, aber tot" besser, oder was?

wenn er unbedingt sterben wollte, haette er rechtzeitig in einer patientenverfuegung untersagen muessen, dass man ihm das bein abnimmt.

wenn erK das aber nicht so klar festgeschrieben hat, dass er lieber sterben will als sein zweites bein zu verlieren, dann muessen halt die angehoerigen und die aerzte entscheiden, waehrend er voruebergehend weggetreten ist.
Laut TE "könnte der Vater daran sterben", dasselbe gilt natürlich für einen solch schweren Eingriff wie eine Beinamputation - wird aber nicht erwähnt, doch: jetzt.

"Wegtreten" gilt selbst für eine normale Narkose und von daher habe ich auch den Ärzteeid erwähnt, der eigentlich "zum Wohle des Patienten" geleistet werden sollte, wovon wir aber weit entfernt sind.

Körperlich behinderte Menschen haben sich ja besondere Rechte in unserem Land erstritten - das gilt für psychische Probleme leider nicht und das wird auch reichlich ausgenutzt: ein "kleines verwirrt" reicht da schon, wie in vorliegendem Fall, Patientenrechte auszuhebeln.

Da würde ihm auch eine Patientenverfügung nichts bringen, interessiert kein Mensch...

Da kommt der Gutachter vom Gesundheitsamt, Richter und Betreuer und entscheiden über sein Leben.
 
Ich kapiers grad net.

Dein Vater will keine OP, ist seit der Diagnose neben der Spur und ihr entscheidet über seinen Kopf hinweg.
Finde ich nicht ok.

Ich hoffe, ihr lasst ihn erstmal wieder klar werden und ihn dann selbst entscheiden, ob er die OP will oder ob er es lieber lässt, er muss schließlich sein Leben dann ohne Beine verbringen, das verkraftet nicht jeder.

Das ist für mich wie ein reanimmieren, obwohl eine Patientenverfügung vorhanden ist, die dem widerspricht

Eingewiesen wurde er wohl eher wegen dem hier:

er wird heute zwangseingewiesen wurde vom arzt veranlasst tut mir zwar leid für meinen vater aber es geht nicht anderes heute früh um 4 uhr ist er von seinen bett in seinen rohlstuhl gekrabbelt wie er das gemacht ist mir immer noch ein rätzel und hat dann die wohnungstür aufgemacht ist zur nachbarin gerollert und brüllte rum das er die polizei anrufen will ihr könnt euch nicht vorstellen wie beschissen es mir geht ich musste heute meinen chef bescheid sagen das arbeiten heute für mich nicht in frage kommt zum glück habe ich ein guten chef der meine lage versteht und was mein vater angeht es tut mir weh ihn so zu sehen das er mich nicht erkennt und das er mich hassen tut 🙁

naja wollte euch nur sagen das er heute zwangseingewiesen wird

Dass die Op jetzt stattfindet, davon schrieb der TE nichts.
 
er verlor vor einem Jahr sein rechten Bein und seit gestern wissen wir das das linke Bein auch noch amputiert werden soll aber das will er auch nicht die Ärzte meinen wenn er sich weigert kann er dran sterben und das will ich nicht

Dass die Op jetzt stattfindet, davon schrieb der TE nichts.
Irgendwie aber schon, oder?

heute früh um 4 uhr ist er von seinen bett in seinen rohlstuhl gekrabbelt wie er das gemacht ist mir immer noch ein rätzel und hat dann die wohnungstür aufgemacht ist zur nachbarin gerollert und brüllte rum das er die polizei anrufen will
Aha, und deswegen muss man jemanden zwangseinweisen? - Wegen selbständigem Handeln...?

Wenn ich polizeilichen Schutz möchte wegen was auch immer, kommen Toto und Harry und stecken mich weg. 😛

Ah ja... Leid tun darf einem der Kranke aber schon noch, vor lauter verwaltungstechnischen Problemen...?🙄
 
Danke Weidebirke,

dann hab ich das mit dem zwangseinweisen falsch verstanden, ich dachte er wird in seinem Zustand jetzt operiert.

Irgendwie denke ich bei einweisen in ein Krankenhaus nie an eine Psychiatrie 🙄.
 
dann hab ich das mit dem zwangseinweisen falsch verstanden, ich dachte er wird in seinem Zustand jetzt operiert.

Irgendwie denke ich bei einweisen in ein Krankenhaus nie an eine Psychiatrie 🙄.
Wird ja immer makabrer, was soll er jetzt in der Psychiatrie, wäre ja nicht mal haftfähig?

Krankenhäuser sollten auch keine Gefängnisse sein, aber so lange sich Ärzte als Regierungsbeamte sehen...🙄

Also natürlich wird er ins Krankenhaus eingewiesen sein worden, wo dann von seinen Vormündern entschieden wird, ob und wie er opereriert werden wird, da er sich ja geweigert hat.

Ich kann es jedenfalls nachvollziehen: völlig normal, dass man als Patient in Radikalverstümmelungen nicht einwilligt.
 
Meines Wissens gibt es Zwangseinweisungen nur in die Psychiatrie. Das könnte ich mir bei diesem alten Herren auch vorstellen. Bevor da ein Arzt überhaupt an eine OP denken kann, muss er doch erst einmal wieder geistig in einen guten Zustand versetzt werden, wenn das möglich ist.
 
Meines Wissens gibt es Zwangseinweisungen nur in die Psychiatrie. Das könnte ich mir bei diesem alten Herren auch vorstellen. Bevor da ein Arzt überhaupt an eine OP denken kann, muss er doch erst einmal wieder geistig in einen guten Zustand versetzt werden, wenn das möglich ist.
Mir ist das mittlerweile auch zu hoch: Laut TE hat derselbe Arzt, der eine Amputation indiziert hat, eine Zwangseinweisung veranlasst, die übers Betreuungsgericht geht - Betreuer wiederum kann im Rahmen von Gesundheitssorge und Aufenthaltbestimmung durchaus einen KH-Aufenthalt vorschreiben bzw. Zwangseinweisung.

Mal abwarten, vielleicht kommt ja noch was vom TE.
 
Meines Wissens gibt es Zwangseinweisungen nur in die Psychiatrie. Das könnte ich mir bei diesem alten Herren auch vorstellen. Bevor da ein Arzt überhaupt an eine OP denken kann, muss er doch erst einmal wieder geistig in einen guten Zustand versetzt werden, wenn das möglich ist.

der vater des TE hat ploetzlich seine kinder nicht mehr erkannt. das ist was anderes als "ein bisschen verwirrt", da liegt ein heftiges und akutes medizinisches problem vor. und ich waere doch davon ausgegangen, dass das mit dem bein zusammenhaengt. d.h. eventuell kann nur die OP dafuer sorgen, dass er geistig wieder klar wird.

deine idee, dass man nun erst ihn wieder geistig klar bekommen koenne, um dann mit ihm zu diskutieren, ob das bein ab soll, erscheint mir daher eher abwegig. wenn man darauf wartet, dass er geistig wieder klar wird, ohne dass man das zu grunde liegende koerperlich problem in angriff nimmt, dann wartet man wohl bis zum tod.


meines erachtens handelte es sich beim vater des TE ganz klar um eine hilflose person, und der muss geholfen werden, die kann man nicht einfach sterben lassen.

ok, wenn der vater glasklar festgelegt hat, dass er jetzt lieber sterben wolle als ein weiteres bein zu verlieren, dann sollte man das respektieren.

der schilderung des TE kann ich aber nur entnehmen, dass der vater nach der diagnose "bein sollte ab" lieber den tod *riskieren* wolle, als sich das bein abnehmen zu lassen. das heisst aber nicht, dass er dabei geblieben waere, die amputation abzulehnen, wenn dies den sicheren tod bedeutet haette oder den fast sicheren tod oder den verlust des verstandes.

nun hat sich aber sein gesundheitszustand massiv verschlechtert, wie eindeutig daran zu erkennen ist, dass er sein kind nicht erkennt. in der situation haette der vater wohl erneut ueber die frage einer medizinischen behandlung bzw. der amputation nachgedacht - wenn er es denn noch gekonnt haette. kann er aber nicht mehr. also sind die angehoerigen bzw. die aerzte diejenigen, die nun entscheiden muessen.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
S Unfreiwilliger Kontakt zum Vater Familie 15
F Narzisstischer Vater und Kontaktabbruch Familie 7
L Vater verhält sich seltsam Familie 23

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben