Meines Wissens gibt es Zwangseinweisungen nur in die Psychiatrie. Das könnte ich mir bei diesem alten Herren auch vorstellen. Bevor da ein Arzt überhaupt an eine OP denken kann, muss er doch erst einmal wieder geistig in einen guten Zustand versetzt werden, wenn das möglich ist.
der vater des TE hat ploetzlich seine kinder nicht mehr erkannt. das ist was anderes als "ein bisschen verwirrt", da liegt ein heftiges und akutes medizinisches problem vor. und ich waere doch davon ausgegangen, dass das mit dem bein zusammenhaengt. d.h. eventuell kann nur die OP dafuer sorgen, dass er geistig wieder klar wird.
deine idee, dass man nun erst ihn wieder geistig klar bekommen koenne, um dann mit ihm zu diskutieren, ob das bein ab soll, erscheint mir daher eher abwegig. wenn man darauf wartet, dass er geistig wieder klar wird, ohne dass man das zu grunde liegende koerperlich problem in angriff nimmt, dann wartet man wohl bis zum tod.
meines erachtens handelte es sich beim vater des TE ganz klar um eine hilflose person, und der muss geholfen werden, die kann man nicht einfach sterben lassen.
ok, wenn der vater glasklar festgelegt hat, dass er jetzt lieber sterben wolle als ein weiteres bein zu verlieren, dann sollte man das respektieren.
der schilderung des TE kann ich aber nur entnehmen, dass der vater nach der diagnose "bein sollte ab" lieber den tod *riskieren* wolle, als sich das bein abnehmen zu lassen. das heisst aber nicht, dass er dabei geblieben waere, die amputation abzulehnen, wenn dies den sicheren tod bedeutet haette oder den fast sicheren tod oder den verlust des verstandes.
nun hat sich aber sein gesundheitszustand massiv verschlechtert, wie eindeutig daran zu erkennen ist, dass er sein kind nicht erkennt. in der situation haette der vater wohl erneut ueber die frage einer medizinischen behandlung bzw. der amputation nachgedacht - wenn er es denn noch gekonnt haette. kann er aber nicht mehr. also sind die angehoerigen bzw. die aerzte diejenigen, die nun entscheiden muessen.