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Silent Pain
Gast
Ja, aber die Gesetzeslage macht doch keinen Unterschied zwischen deinem Vater und deiner Mutter. Es geht zum einen um Leistungsfähigkeit und in Bezug auf den Unterhaltsvorschuss u.a. wie alt die Kinder sind. Und wenn du älter als 12 bist, gibt es eben keinen mehr für dich.
Du scheinst das Grundproblem nicht verstanden zu haben. Zwischen Vater und Mutter wird nicht unterschieden. Aber zwischen Kind lebt im Ausland und Kind lebt nicht im Ausland.
Wie gesagt, mein Bruder ist ebenfalls über 12 und würde nach der aktuellen deutschen Gesetzeslage keinen Unterhalt bekommen. Nur weil er in Österreich lebt bekommt er Unterhalt.
Die finanzielle Lage meiner Eltern spielt hier keine direkte Rolle.
Mein Bruder ist gebürtiger Deutscher und lebte fast 12 Jahre hier. Und nur weil er jetzt im Ausland wohnt gilt nicht mehr das deutsche Unterhaltsgesetz. Es fehlt momentan noch an Regelungen, wenn ein Elternteil mit Kindern ins Ausland zieht. Denn das kanns ja wohl nicht sein, dass wenn der Elternteil mit Kind ins Ausland zieht, der Elternteil ohne Kind plötzlich doch Schulden wegen Unterhaltsvorschuss hat bzw. macht und das (wenn ich richtig informiert bin, bin mir nicht sicher) sogar noch für einen höheren Betrag als es in DE der Fall wäre.
Aber da diese Reform bezüglich des Unterhaltsvorschussen Ü12 anscheinend doch kommt (war auf dem Stand von vor 2017, dass sie erst mal nicht kommt), scheint sich dieses leidige Thema endlich gegessen zu haben. Ich hoffe es zumindest mal.
Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben. Wünsche Euch noch ein schönes verlängertes Wochenende. 🙂
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