S
Silent Pain
Gast
Hallo,
ich weiß nicht genau, warum ich folgendes schreibe. Vielleicht einfach nur um mal alles loszuwerden, vielleicht wegen der Hoffnung, dass jemand in der Richtung bereits Erfahrungen gemacht hat. Helfen kann ja dann am Schluss doch nur der Anwalt, aber wenn man das Geld, das einem eigentlich zusteht, nicht bekommt, lässt sich auch der Anwalt nur schwer bezahlen.
Mein Problem ist, dass meine Mutter, welche in Österreich lebt, zu faul zu arbeiten ist und mir keinen Unterhalt zahlt. Unterhaltsvorschuss gibt es für mich nicht mehr, da ich 16 bin. Da gibt es ja diese Grenze ab einem Alter von 12 Jahren.
Mein Vater ist Geringverdiener. Er jedoch soll den Unterhalt für meinen über 12 Jahre alten, deutschen Bruder in Österreich zahlen, kann das aber natürlich nicht. Mein Bruder bekommt also in Österreich Unterhalt (so ähnlich wie bei uns der Unterhaltsvorschuss), der dann wieder von meinem Vater eingefordert wird, obwohl mein Vater als Geringverdiener ja schon den Unterhalt, den mir meine Mutter nicht zahlt, auch noch übernehmen muss.
Normalerweise ist es ja so, der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist für den Naturalienunterhalt zuständig. Mit Essen, Kleidung, Wohnung, ... ist es damit getan. Der andere Elternteil muss dann das Geld zahlen.
Da meine Mutter mir aber keinen Unterhalt zahlt, zahlt sie nur den Naturialienunterhalt für meinen Bruder, während mein Vater meinen Naturalienunterhalt zahlt, den Unterhalt meiner Mutter quasi übernimmt und dann noch Schulden wegen dem Unterhalt für meinen Bruder hat. Mein Vater zahlt also grob gesagt 3/4 (bzw. verschuldet sich deshalb teilweise), während meine Mutter gerade mal 1/4 zahlen muss.
Hier wird das also anhand von 2 verschiedenen Gesetzen behandelt.
Mein voriger Anwalt - bzw. der von meinem Vater und mir - meinte, dass da eigentlich nichts zu machen sei. Das bezweifle ich allerdings. Denn das kann es ja wohl schließlich nicht sein!
Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht?
LG
ich weiß nicht genau, warum ich folgendes schreibe. Vielleicht einfach nur um mal alles loszuwerden, vielleicht wegen der Hoffnung, dass jemand in der Richtung bereits Erfahrungen gemacht hat. Helfen kann ja dann am Schluss doch nur der Anwalt, aber wenn man das Geld, das einem eigentlich zusteht, nicht bekommt, lässt sich auch der Anwalt nur schwer bezahlen.
Mein Problem ist, dass meine Mutter, welche in Österreich lebt, zu faul zu arbeiten ist und mir keinen Unterhalt zahlt. Unterhaltsvorschuss gibt es für mich nicht mehr, da ich 16 bin. Da gibt es ja diese Grenze ab einem Alter von 12 Jahren.
Mein Vater ist Geringverdiener. Er jedoch soll den Unterhalt für meinen über 12 Jahre alten, deutschen Bruder in Österreich zahlen, kann das aber natürlich nicht. Mein Bruder bekommt also in Österreich Unterhalt (so ähnlich wie bei uns der Unterhaltsvorschuss), der dann wieder von meinem Vater eingefordert wird, obwohl mein Vater als Geringverdiener ja schon den Unterhalt, den mir meine Mutter nicht zahlt, auch noch übernehmen muss.
Normalerweise ist es ja so, der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist für den Naturalienunterhalt zuständig. Mit Essen, Kleidung, Wohnung, ... ist es damit getan. Der andere Elternteil muss dann das Geld zahlen.
Da meine Mutter mir aber keinen Unterhalt zahlt, zahlt sie nur den Naturialienunterhalt für meinen Bruder, während mein Vater meinen Naturalienunterhalt zahlt, den Unterhalt meiner Mutter quasi übernimmt und dann noch Schulden wegen dem Unterhalt für meinen Bruder hat. Mein Vater zahlt also grob gesagt 3/4 (bzw. verschuldet sich deshalb teilweise), während meine Mutter gerade mal 1/4 zahlen muss.
Hier wird das also anhand von 2 verschiedenen Gesetzen behandelt.
Mein voriger Anwalt - bzw. der von meinem Vater und mir - meinte, dass da eigentlich nichts zu machen sei. Das bezweifle ich allerdings. Denn das kann es ja wohl schließlich nicht sein!
Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht?
LG
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