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Vater meines ungeborenen kindes unbekannt

Wenn das dein Wille ist, Dein Sohn eine gute Bindung zu den genannten Personen hat und diese aus Sicht des Jugendamtes und des Familiengerichtes sich als geeignet erweisen udn das nötige Umfeld bieten können, steht dem nix im Wege.

Trotzdem muss im Falle des Falles darüber gerichtlich entschieden werden. Ein Testament ist keine Garantie.

Hintergrund: Das Sorgerecht (besser: Kinder) sind nicht zu vererben. Wenn also der Sorgberechtigte stirbt oder nicht mehr erziehungsfähig ist, müssen genannte Institutionen darüber entscheiden.
 
Vielen Dank !
Ich denke ich werde ein Testament anlegen ,vielleicht ist die wahrscheinlichkeit dann höher.
 

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