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Gast
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Vielen Dank nochmal!
Ja, Ich bin Zeugin bei der eigenen Belästigungsaktion.
Deshalb soll ich nochmal "nachvernommen" werden. Das finde ich komisch und weiss nicht ob ich ohne Anwalt dorthin soll. Beim ersten Mal war mein Freund dabei.Allerdings musste er draußen warten.
Die erste Vergewaltigung ist wahrscheinlich verjährt und ich bin noch nicht vernommen worden. Ich glaube auch hier wird von Amtswegen ermittelt.
Ich bin so müde.
Der Anwalt der mich vertreten hatte über 10Jahre ist ein Betrüger und hat mir und anderen Mandanten Schmerzensgeld unterschlagen. Er wurde verurteilt.
Ich weiss nicht ob er in Revision ging.
Jetzt hätte ich den Kopf eine Umschulung zu starten und alles hinter mir zu lassen und jetzt bekomme ich sie nicht bezahlt.
Nochmal herzlichen Dank für die Ratgebungen!
Was kann ich noch tun? B
Die Opferschutzbeauftragte bzw. die Psychologin hat mich gefragt bei welcher Frauenveratungsstelle ich sei. Oh, eine freudsche Fehlleistung! Ich meine "Frauenveratungsstelle. "
Auch hier habe ich Angst "verraten" zu werden, weil vllt alle zusammenarbeiten und es vllt den Datenschutz nicht mehr so gibt.
Hier noch einmal ich die TE.
Zweimal freudsche Fehlleistung;-)
FrauenBeratungsstelle🙂
Ja, den. V*** habe ich wiedererkannt. Deshalb kam ja die Polizei. Sie hat über die Personalienkontrolle festgestellt dass er es ist.
Im März das war ein Fremder.
Den, den die Polizei gefasst hatte, an den konnte ich mich nicht erinnern, dass er es war. Aber bei der Vernehmung war ich auch noch total unter Schock.
Das hatte ich der Opferschutzbeauftragten mitgeteilt. Ob es deshalb die "Nachvernehmung" gibt? Darf das so laufen?