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Urteile.....

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Vermisst

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Hab heute einige interessante Urteile gelesen....🙂

beck-fachdienst Mietrecht - FD-MietR 2009, 294636
BGH: Jobcenter kein Erfüllungsgehilfe des hilfebedürftigen Mieters
zu BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09, BeckRS 2009, 86439
BGB §§ 278, 543
Das Jobcenter (Sozialamt), das für einen hilfebedürftigen Wohnungsmieter die Kosten der Unterkunft in der Weise übernimmt, dass es die Miete direkt an den Vermieter des Hilfebedürftigen überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters.
BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 (LG München II), BeckRS 2009, 86439

Anmerkung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub und Rechtsanwalt Christian von der Osten, Rechtsanwälte Bub, Gauweiler & Partner, München

Aus beck-fachdienst Miet- und Wohnungseigentumsrecht 25/2009 vom 10.12.2009

Sachverhalt

Der Kläger ist Vermieter, die Beklagten sind Mieter eines Reihenhauses. Nach dem Mietvertrag ist die Miete jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus zu zahlen. Bis einschließlich März 2008 gingen die – von den Beklagten selbst erbrachten – Mietzahlungen fristgerecht ein. Seither hat das Jobcenter die Mietzahlung übernommen. Die Miete ging beim Kläger jeweils einige Tage verspätet ein. Das Jobcenter ist nicht zu einer früheren Anweisung der Miete bereit, obwohl die Beklagten die Abmahnungen des Klägers wegen verspäteter Mietzahlungen vorgelegt haben. Daraufhin kündigte der Kläger das Mietverhältnis fristlos.
Weiteres unter:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=81C218F7C223495BAA92413418399114&docid=294761&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.20
 

Hallo Vermisst,

schau mal hier: Urteile...... Hier findest du vielleicht was du suchst.

Der ganze Vorgang zeigt m.E. wie verrückt dieser Staat ist. (Ich kenne aber keinen besseren.) Es ist chakteristisch: unmöglich für den Staat, daß er im Nachhinein diese Leistungen zahlt und nicht im Voraus.

Das mußte ja mal so kommen! Daran sieht man mal, wie weltfern staatliche Entscheidungen getroffen werden.

Genauso unmöglich ist, daß der Staat falsche Zahlungen machen kann. Es dürften falsche Entscheidungen nicht möglich sein. Ist es aber nicht, weil Ermessensfragen nicht vorab gesetztlich zu regeln möglich ist.

Wobei pünktliche Zahlungsfragen auf keinen Fall eine Ermessensfrage sein kann.

FG Gelinda
 
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