Vermisst
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Hab heute einige interessante Urteile gelesen....🙂
beck-fachdienst Mietrecht - FD-MietR 2009, 294636
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=81C218F7C223495BAA92413418399114&docid=294761&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.20
beck-fachdienst Mietrecht - FD-MietR 2009, 294636
Weiteres unter:BGH: Jobcenter kein Erfüllungsgehilfe des hilfebedürftigen Mieters
zu BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09, BeckRS 2009, 86439
BGB §§ 278, 543
Das Jobcenter (Sozialamt), das für einen hilfebedürftigen Wohnungsmieter die Kosten der Unterkunft in der Weise übernimmt, dass es die Miete direkt an den Vermieter des Hilfebedürftigen überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters.
BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 (LG München II), BeckRS 2009, 86439
Anmerkung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub und Rechtsanwalt Christian von der Osten, Rechtsanwälte Bub, Gauweiler & Partner, München
Aus beck-fachdienst Miet- und Wohnungseigentumsrecht 25/2009 vom 10.12.2009
Sachverhalt
Der Kläger ist Vermieter, die Beklagten sind Mieter eines Reihenhauses. Nach dem Mietvertrag ist die Miete jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus zu zahlen. Bis einschließlich März 2008 gingen die – von den Beklagten selbst erbrachten – Mietzahlungen fristgerecht ein. Seither hat das Jobcenter die Mietzahlung übernommen. Die Miete ging beim Kläger jeweils einige Tage verspätet ein. Das Jobcenter ist nicht zu einer früheren Anweisung der Miete bereit, obwohl die Beklagten die Abmahnungen des Klägers wegen verspäteter Mietzahlungen vorgelegt haben. Daraufhin kündigte der Kläger das Mietverhältnis fristlos.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=81C218F7C223495BAA92413418399114&docid=294761&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.20