Drölfchen
Aktives Mitglied
@kasiopaja
Es geht um eine Nachkontrolle in einer Klinik, die eine Bescheinigung ausstellt, dass der Termin wahrgenommen wurde.
Ob die dem AG als Nachweis über die Notwendigkeit des Arztbesuchs während der Arbeitszeit ausreicht, so dass er freistellen und Lohnfortzahlung leisten muss, können wir hier nicht schlussendlich nachvollziehen. So meine Meinung.
Die TE möchte ja aber auch Urlaub nehmen, darum geht es 🙂
Es geht um eine Nachkontrolle in einer Klinik, die eine Bescheinigung ausstellt, dass der Termin wahrgenommen wurde.
Ob die dem AG als Nachweis über die Notwendigkeit des Arztbesuchs während der Arbeitszeit ausreicht, so dass er freistellen und Lohnfortzahlung leisten muss, können wir hier nicht schlussendlich nachvollziehen. So meine Meinung.
Die TE möchte ja aber auch Urlaub nehmen, darum geht es 🙂