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Urlaub während der Probezeit?

G

Gast

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Hallo, weiß jemand wie das geregelt ist, wenn man Urlaub während der Probezeit nehmen möchte? Ich fange morgen eine neue Arbeit an und der Vertrag wird auch morgen unterschreiben..dummerweise weiß ich nicht, wie lange meine Probezeit ist bzw. ob ich während der Probezeit Urlaub nehmen darf. Wäre richtig doof, weil ich vorhatte Mitte Juni mit der Familie in den Urlaub zu fliegen..klar wenns nicht geht, gehts halt net 😀 würde mich aber trotzdem mal interessieren. Vielen Dank! 🙂
 
Hallo, weiß jemand wie das geregelt ist, wenn man Urlaub während der Probezeit nehmen möchte? Ich fange morgen eine neue Arbeit an und der Vertrag wird auch morgen unterschreiben..dummerweise weiß ich nicht, wie lange meine Probezeit ist bzw. ob ich während der Probezeit Urlaub nehmen darf. Wäre richtig doof, weil ich vorhatte Mitte Juni mit der Familie in den Urlaub zu fliegen..klar wenns nicht geht, gehts halt net 😀 würde mich aber trotzdem mal interessieren. Vielen Dank! 🙂




Meist ist es wohl möglich, wenn man sich schon einige Monate bewährt hat. Meine Schwiegertochter bekam sogar bereits nach 2 Monaten in ihrer neuen Arbeitsstelle eine Woche Urlaub - lass ein bisschen Zeit verstreichen, zeig Einsatzbereitschaft und dann frag nach einer Weile einfach mal nach.
Zumindest aber erst einmal herzlichen Glückwunsch zum Job - ein solcher ist in der heutigen Zeit echt weitaus mehr wert als Urlaub.🙂
 
Soweit ich weiß kannst du natürlich Urlaub in deiner Probezeit bekommen, die Frage ist nur ob das einen so guten Eindruck macht?!
 
Den vollen Anspruch auf Urlaub kann Ihr Mitarbeiter erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses geltend machen. Diese Wartezeit nach § 4 BUrlG muss Ihr Mitarbeiter also zunächst einmal erfüllen, bevor er seinen gesamten Urlaub verlangen kann.

Das heißt aber nicht, dass Ihr Mitarbeiter in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub erwirbt. Tatsächlich steht ihm schon für die Probezeit Urlaub zu - und zwar für jeden rechnerisch vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel seines Jahresanspruchs auf Urlaub. Diesen so genannten Teilurlaub können Sie Ihrem Mitarbeiter also auch schon in der Probezeit gewähren, müssen Sie aber nicht.

Haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf Urlaub in der Probezeit?
 
Das hängt einzigst und allein von der Regelung im Vertrag ab.
Es gibt Deutschland weit kein Gesetz im Arbeitsrecht, in dem Urlaub während der Probezeit geregelt ist. Steht es im Arbeitsvertrag, dass kein Urlaub genommen werden kann, ist es fakt. Steht dort keine Regelung, ist es einfach mit Vorgesetzten zu regeln. Sicher wird längerer Erholungsurlaub nicht gerade gern genehmigt, aber gegen ein paar Tage oder gar Resturlaub aus dem Vorjahr, wenn der Vertrag zum Ende des vergangenen Jahres begann, sind dann kein Problem.
 

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