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Gast
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Hallo,
Ich stehe gerade ziemlich auf dem Schlauch.
Ich arbeite mit 20 Wochenstunden in einer Einrichtung. Jetzt in den Ferien arbeite ich eine Woche Vollzeit (also 40 Std.) und habe dafür die nächste Woche frei.
Heute kam ich leider nicht zur Arbeit, da mein Zug zwischen zwei Bahnhöfen festhing, auf Grund von Sturmschäden, und dann wieder zurückfuhr.
Auf Anweisung meiner Chefin bin ich dann wieder nach Hause gefahren.
Nun meine eigentliche Frage:
Sie meinte ich könne den Tag von den Ü-Std abziehen wenn ich das will. Dann bräuchte ich keinen Urlaub nehmen.
Wenn ich den Tag aber lieber vom Urlaub abziehen möchte, wird dann 1 Tag abgezogen oder 2? Weil normalerweise habe ich ja nur einen Tag von 4 Arbeitsstunden und habe ja heute nur mehr Stunden, weil ich dafür nächste Woche frei habe.
Bin etwas ratlos...
Ich stehe gerade ziemlich auf dem Schlauch.
Ich arbeite mit 20 Wochenstunden in einer Einrichtung. Jetzt in den Ferien arbeite ich eine Woche Vollzeit (also 40 Std.) und habe dafür die nächste Woche frei.
Heute kam ich leider nicht zur Arbeit, da mein Zug zwischen zwei Bahnhöfen festhing, auf Grund von Sturmschäden, und dann wieder zurückfuhr.
Auf Anweisung meiner Chefin bin ich dann wieder nach Hause gefahren.
Nun meine eigentliche Frage:
Sie meinte ich könne den Tag von den Ü-Std abziehen wenn ich das will. Dann bräuchte ich keinen Urlaub nehmen.
Wenn ich den Tag aber lieber vom Urlaub abziehen möchte, wird dann 1 Tag abgezogen oder 2? Weil normalerweise habe ich ja nur einen Tag von 4 Arbeitsstunden und habe ja heute nur mehr Stunden, weil ich dafür nächste Woche frei habe.
Bin etwas ratlos...