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Urlaub nehmen trotz Stellenwechsel

colfield13

Mitglied
Hallo liebe Community,

In der vergangenen Zeit habe ich mich häufiger an euch gewendet bzgl. Tipps fürs Kündigen, Stellenwechsel etc. Nun kann ich sagen: Ich habe eine richtig tolle neue Stelle gefunden und werde dort ab dem 01.07. (nach Ablauf meiner Kündigungsfrist am 30.06.) anfangen zu arbeiten! Die Chefin und die Kollegen machen einen super netten Eindruck und ich habe jetzt einfach mal auf meinen Bauch gehört ... ich freue mich sehr auf die neue Stelle!

Meine alte Stelle muss ich bis spät. zum 31.03. gekündigt haben (3 Monate zum Quartalsende ist meine Kündigungsfrist) um dann am 30.06. raus zu sein und am 01.07. meine neue Stelle antreten zu können. Alles soweit so gut und schon alles durchgeplant ... nun aber zu meinem "Problem":

Ich habe im letzten Jahr einen zweiwöchigen Auslandsurlaub gebucht und auch schon vollständig bezahlt. Dieser dauert 2 Wochen und ist von Mitte September bis Anfang Oktober. Nun ist es ja so, dass ich aufgrund des Stellenwechsels bei meiner neuen Stelle anteilig Urlaub bekomme für das verbliebende Jahr, allerdings gibt es noch ein Problem:

(Als Hintergrundinfo: Ich bin Erzieher in einer Kindertagesstätte ...)

Da ich am 01.07. meine neue Stelle anfange, hat mir meine zukünftige Chefin gesagt, dass ich dann mit allen Mitarbeitern der Kita nach 2 oder 3 Wochen Arbeit in die 3 wöchige Sommerschließung gehe, wo die Kita geschlossen ist - das ist quasi Urlaub der "vorgeschrieben" wird. Selbst mit diesen "vorgeschriebenen Urlaub" wären meine anteiligen Urlaubstage ja schon längst aufgebraucht ... und dann der Urlaub im September ... was soll ich machen?

Meine Überlegung: Ich werde, nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, ein Gespräch mit meiner zukünftigen Chefin suchen und ihr anbieten, ob es ggf. Partnerkindergärten im Trägernetz gibt, bei denen ich in der 3 wöchigen Sommerschließung aushelfen kann (wenn es auch nur für 1-2 Wochen ist ... zumindest dann nicht die ganzen 3 Wochen "Urlaub" um so ein paar Tage zu "sparen", wenn dies geht. Aber das mache ich mit dem Urlaub im September? Für uns als Familie ist dieser Urlaub sehr wichtig - und er ist ja auch vollständig bezahlt und im Ausland. War jemand von euch schon mal in einer ähnlichen Situation? Was gibt es für Optionen? Unbezahlten Urlaub zur Not oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?

Ich werde natürlich das Gespräch suchen, sobald alles unterschrieben ist und "fest" ist mit meinem Arbeitsvertrag ... suche nur vorab nach Lösungsmöglichkeiten ... ;-)

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Ich werde, nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, (...)

Bist du da nicht noch in der Probezeit (bei der neuen Stelle) und darfst du in der Probezeit überhaupt Urlaub machen? Ist das im Bewerbungsverfahren nicht angesprochen worden? Vielleicht wird das noch angesprochen in Verbindung mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags.
Also ich hätte an deiner Stelle ein blödes Gefühl, wenn ich jetzt erst den Arbeitsvertrag unterschreibe und danach mit dem Urlaubsproblem daherkommen würde.
 
Ich würde das zeitnah klären! Normalerweise - so kenne ich das - lässt sich das klären, wenn man einen Urlaub schon länger gebucht hat. Die wissen ja auch, dass man sowas mitunter länger im Voraus bucht. Aber ehrlich würde ich da sein und das gleich ansprechen.
 
Hallo,
Das sehe ich so wie w_123.
Klären lässt sich alles und möglichst beim nächsten Termin ansprechen. Wie sieht das aus wenn du nach der Unterschrift erst rausrückst?
 
Ich würde es nicht erst nach Vertragsabschluss ansprechen, sondern so zügig wie möglich. Ich fände es nicht aufrichtig, mich nach Vertragsabschluss plötzlich mit solchen Dingen auseinander setzen zu müssen.

Wenn alle in der Sommerschließzeit ihren Jahresurlaub nehmen müssen, geht sie sicher davon aus, dass in der restlichen Zeit des Jahres alle MA da sind, bis auf einzelne Tage.

Und wenn Ihr den Vertragsstart auf nach dem Urlaub verlegt? Dann könntest Du dafür Deinen Resturlaub vom alten AG dafür verwenden.

Und für die Zukunft: buchen und bezahlen, wenn man Wechselpläne hat bzw. gar nicht weiß, ob man in diesem Zeitraum sicher Urlaub hat, ist einfach immer ein Risiko.
 
Bist du da nicht noch in der Probezeit (bei der neuen Stelle) und darfst du in der Probezeit überhaupt Urlaub machen?
Wo kommt eigentlich das hartnäckige Gerücht her, dass man in der Probezeit keinen Urlaubsanspruch hat?
Natürlich hat man den, anteilig. Bei 30 Tagen Anspruch, wären das pro Monat 2,5 Tage.

Das darf man nehmen, nach zwei Monaten dürfte man demnach 5 Tage Urlaub nehmen.

Es bleibt Dir, lieber TE, nichts anderes übrig als mit Deinem neuen Arbeitgeber ein Gespräch zu führen.
Er muss Deinem Vorschlag nicht zustimmen, aber ich glaube er wird Das tun.

Viel Erfolg!
 

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