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urkundenfälschung!!!! was tun?

  • Starter*in Starter*in Lischen
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L

Lischen

Gast
hallo,

mein freund und ich wollen gerade zusammenziehen, da wir nachwuchs erwarten. die situation ist folgende: mein freund ist jetzt 25 und hat durch den umzug eben geschaut, was er so alles an absicherungen (bausparverträge, unfallversicherungen etc). hat. es hat sich rausgestellt, dass 1 bausparvertrag besteht, von dem er weiß und auch eingezahlt hat. außerdem gibts aber noch 3 andere, die schon 2000 auf seinen namen ausbezahlt wurden und er somit ca. 6000 euro schulden hat...
es gab auch eine unfallversicherung, die ca. um 1999 ausbezahlt wurde und bei seinem dad in sein insolvenzverfahren lief.

mein freund hat darauf hin natürlich die ganzen unterlagen angefordert, auch die unterschriften, mit denen das ganze lief. und jetzt hat sich rausgestellt, dass überall, wo etwas ausbezahlt wurde, nicht seine unterschrift steht, sondern dass sein vater die unterschriften "mühsam" nachgestellt hat...

mein freund will jetzt eine anzeige wegen urkundenfälschung machen und er sucht sich gerade einen anwalt. aber gibt es denn die möglichkeit, das ganze geld, das auf seinen vater ausbezahlt wurde,und eigentlich meinem freund gehört, wiederzubekommen?
ich meine, wir stehen jetzt am anfang unserer zukunft, und da ich auch schwanger bin, könnten wir das geld echt brauchen...

dazu kommt noch, dass mein freund durch die schulden in der schufa steht, und wir nicht mal nen kredit bekommen würden...

sorry, wenn das hier alles verwirrend geschrieben ist, aber ich hoffe, dass mir trotzdem jemand weiterhelfen kann
 
Hallo Lischen,
das ist ja ein ganz schöner Hammer. Problematisch ist dabei, daß Dein Schwiegervater in spe, wohl keine Auszahlung an Euch leisten wird/kann.
Mittels eines Anwaltes und in Form eines Straf- und Zivilrechtsverfahrens habt Ihr aber eventuell die Chance die Schufa "sauber" zu bekommen.
Ich hoffe es gelingt. Aber das dauert seine Zeit. Für solche Verfahren müßt Ihr schon so ein bis zwei Jahre minimum einplanen, aber das Kann Euch ein Anwalt besser erklären.

Caro
 
Lischen meinte:
hallo,

mein freund hat darauf hin natürlich die ganzen unterlagen angefordert, auch die unterschriften, mit denen das ganze lief. und jetzt hat sich rausgestellt, dass überall, wo etwas ausbezahlt wurde, nicht seine unterschrift steht, sondern dass sein vater die unterschriften "mühsam" nachgestellt hat...

Hallo Lischen,

nur damit Ihr den richtigen Weg geht, es ist keine Urkundenfälschung, da ja keine bestehende Urkunde verändert wurde.

Es handelt sich um einen Betrug durch das Fälschen einer Unterschrift!

Die Bank wurde betrogen und geschädigt und nicht Dein Freund! Sieh es von dieser Seite wegen der nachfolgenden Argumentation.

Somit hat die Bausparkasse einen Rückforderungsanspruch gegen den Fälscher, da sie ihm auf den Leim gegangen ist.

Die Ansprüche Deines Freundes gegen die Bausparkasse dürften davon nicht berührt sein. Das heißt meines Erachtens, das Geld steht ihm weiterhin seitens der Bausparkasse zu.

Die Bausparkasse hätte ja die Unterschrift prüfen und sich einen Ausweis vorlegen lassen können.

Ich denke, hier liegt auch ein fahrlässiges Verhalten der Bausparkasse vor. Würde mal mit dieser Argumentation einen Rechtsanwalt befragen.

Falls Anwalt zu teuer, googel mal mit Suchbegriff "juraxx". Da gibt es eine Erstberatung ab 29 €!!!

Viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urkundenfälschung

Störer meinte:
nur damit Ihr den richtigen Weg geht, es ist keine Urkundenfälschung, da ja keine bestehende Urkunde verändert wurde.
Es handelt sich um einen Betrug durch das Fälschen einer Unterschrift!
Ich hab da grad zufällig heute was in meiner Tageszeitung entdeckt:
Vertraglich falsch verbunden
"... Die Verträge sind von einer anderen Person mit dem Zusatz ´im Auftrag` unterzeichnet. Auch das ist laut Polizei Urkundenfälschung und Betrug..."
 
AW: Urkundenfälschung

Snoopy99 meinte:
Ich hab da grad zufällig heute was in meiner Tageszeitung entdeckt:
Vertraglich falsch verbunden
"... Die Verträge sind von einer anderen Person mit dem Zusatz ´im Auftrag` unterzeichnet. Auch das ist laut Polizei Urkundenfälschung und Betrug..."

Wie dem auch sei, die Urkunde wurde ja nicht gefälscht und verändert, sondern die Unterschrift wurde gefälscht. Habe das mal gelernt. Nicht das Fälschen, aber diese Tatbestände.

Aber tatsächlich liegt ein Betrug zum Nachteil der Bank vor, mit der Konsequenz, dass die Bank einen Anspruch gegen den Betrüger hat.

Der Kontoinhaber hat somit weiterhin Anspruch gegen die Bank wie bereits vorher ausgeführt.

Und um das Geld und die Ansprüche zu retten, vorgehen wie oben beschrieben. Und eine Aussage in einer Tageszeitung ist für mich nicht maßgeblich, um Tatbestände zu werten. Da halte ich mich lieber an das Strafgesetzbuch und die entsprechenden Kommentare und Urteile.

Aber um jeden gerecht zu werten, sagen wir es war ein Betrug in Tateinheit mit einer Urkundenfälschung zum Nachteil der Bank.🙂
 

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