Guten Abend, liebe Community,
ich habe gestern ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen mit der Ankündigung einer Mieterhöhung für meinen Tiefgaragenstellplatz von bisher 55 auf 70 Euro monatlich ab dem 01. August. Zuletzt habe ich eine Mieterhöhung für meine Wohnung und dem Stellplatz im Oktober 2023 bekommen.
Ich habe hier im Herbst vergangenen Jahres einen Thread verfasst, nachdem ich vom Vermieter eine Abmahnung wegen "Störung des Hausfriedens" erhalten hatte mit der Androhung der fristlosen Kündigung. Im November setzte er mir mündlich eine Frist von 6 Monaten für einen Auszug. Leider habe ich trotz intensiver Bemühungen bisher keine neue Wohnung gefunden. Ich selbst möchte gern hier weg, denn es gibt anhaltende Ruhestörungen von den Nachbarn und ich schlafe deshalb sehr schlecht.
In dem Schreiben, das ich gestern vom Vermieter bekommen habe, werde ich aufgefordert ihm mitzuteilen, inwieweit meine Bemühungen um eine andere Wohnung fortgeschritten sind.
Da ich mir nicht sicher war, welche Rechte der Vermieter hat, mir evtl. fristlos zu kündigen, habe ich mich im März von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen. Er sagte, dass der Vermieter mir nur bei einer schweren Pflichtverletzung fristlos kündigen könne. Bei Beschwerden wegen harmloseren Verstößen könne er mir fristgerecht kündigen, aber dann könnte ich immer noch Widerspruch einlegen. Natürlich hat mein Vermieter kein Interesse, mir fristgerecht zu kündigen, da er eine Kündigungsfrist von 9 Monaten einhalten müsste.
Meine Tochter und ich habe uns seit Oktober letzten Jahres überhaupt nichts mehr zu schulden kommen lassen (die Abmahnung erfolgte, weil wir angeblich regelmäßig Tiergeräusche machen und meine Tochter wohl mehrmals die Musik zu laut aufgedreht hatte).
Jetzt aber zu der Erhöhung der Miete für den Stellplatz um 15 Euro monatlich. Normalerweise würde ich es einfach so hinnehmen, um nicht weiter zu eskalieren. Doch ich habe im Internet Rechtsurteile gefunden, dass eine Mieterhöhung separat nur für den Stellplatz nicht möglich ist, wenn es sich um einen einheitlich Mietvertrag handelt. Einheitlich bedeutet, wenn es nur einen Mietvertrag für Wohnung und Stellplatz gibt. Dies ist bei mir der Fall.
Wie soll ich nun vorgehen?
Soll ich meinen Vermieter freundlich in schriftlicher Form darauf hinweisen, dass eine Mieterhöhung nur für den Stellplatz nicht möglich ist? Aus Wut könnte er dann ja auch mit einer Mieterhöhung auch für die Wohnung reagieren.
Oder soll ich die Mehrkosten für den Stellplatz einfach ignorieren und ab August einfach nicht mehr überweisen?
Es grüßt euch
Marika
ich habe gestern ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen mit der Ankündigung einer Mieterhöhung für meinen Tiefgaragenstellplatz von bisher 55 auf 70 Euro monatlich ab dem 01. August. Zuletzt habe ich eine Mieterhöhung für meine Wohnung und dem Stellplatz im Oktober 2023 bekommen.
Ich habe hier im Herbst vergangenen Jahres einen Thread verfasst, nachdem ich vom Vermieter eine Abmahnung wegen "Störung des Hausfriedens" erhalten hatte mit der Androhung der fristlosen Kündigung. Im November setzte er mir mündlich eine Frist von 6 Monaten für einen Auszug. Leider habe ich trotz intensiver Bemühungen bisher keine neue Wohnung gefunden. Ich selbst möchte gern hier weg, denn es gibt anhaltende Ruhestörungen von den Nachbarn und ich schlafe deshalb sehr schlecht.
In dem Schreiben, das ich gestern vom Vermieter bekommen habe, werde ich aufgefordert ihm mitzuteilen, inwieweit meine Bemühungen um eine andere Wohnung fortgeschritten sind.
Da ich mir nicht sicher war, welche Rechte der Vermieter hat, mir evtl. fristlos zu kündigen, habe ich mich im März von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen. Er sagte, dass der Vermieter mir nur bei einer schweren Pflichtverletzung fristlos kündigen könne. Bei Beschwerden wegen harmloseren Verstößen könne er mir fristgerecht kündigen, aber dann könnte ich immer noch Widerspruch einlegen. Natürlich hat mein Vermieter kein Interesse, mir fristgerecht zu kündigen, da er eine Kündigungsfrist von 9 Monaten einhalten müsste.
Meine Tochter und ich habe uns seit Oktober letzten Jahres überhaupt nichts mehr zu schulden kommen lassen (die Abmahnung erfolgte, weil wir angeblich regelmäßig Tiergeräusche machen und meine Tochter wohl mehrmals die Musik zu laut aufgedreht hatte).
Jetzt aber zu der Erhöhung der Miete für den Stellplatz um 15 Euro monatlich. Normalerweise würde ich es einfach so hinnehmen, um nicht weiter zu eskalieren. Doch ich habe im Internet Rechtsurteile gefunden, dass eine Mieterhöhung separat nur für den Stellplatz nicht möglich ist, wenn es sich um einen einheitlich Mietvertrag handelt. Einheitlich bedeutet, wenn es nur einen Mietvertrag für Wohnung und Stellplatz gibt. Dies ist bei mir der Fall.
Wie soll ich nun vorgehen?
Soll ich meinen Vermieter freundlich in schriftlicher Form darauf hinweisen, dass eine Mieterhöhung nur für den Stellplatz nicht möglich ist? Aus Wut könnte er dann ja auch mit einer Mieterhöhung auch für die Wohnung reagieren.
Oder soll ich die Mehrkosten für den Stellplatz einfach ignorieren und ab August einfach nicht mehr überweisen?
Es grüßt euch
Marika