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Untersuchung für Verbeamtung auf Widerruf

Hallo,

keine Angst vor der amtsärztlichen Untersuchung. Die können ja nicht in Dich hineinschauen. Wenn Du Deinen Depressionen nicht erwähnst, dann erfahren die das nicht, sofern nicht zusätzliche Berichte von Deinem Hausarzt angefordert werden. (Schau mal hier Zoll Bewerbung, Einstellung, Auswahlverfahren und Ausbildung bei der Bundesfinanzdirektion im mittleren Dienst bzw. gehobenen Dienst des Zoll)


Geh erst mal dahin und schau doch mal, was die sagen. Selbst wenn die Dich ablehnen sollten, kannst Du dagagen noch Widerspruch einlegen. Würde das zumindest probieren.
 
Wie schon mehrere geschrieben haben: Auf keinen Fall verschweigen!

Verschweigen ist wirklich nicht gut. Wirst Du später einmal krank geschrieben und sie stellen fest, dass Du schon vorher unter Depressionen gelitten hast, werden sie Dir das als Täuschung auslegen und Deine Verbeamtung auf Lebenszeit kannst Du vergessen.
Zudem kann ich mir vorstellen, dass sie auch für die Anstellung als Zollbeamter wegen der aktuellen Gefährdungslage an den Grenzen auf die besondere psychische Stabilität achten.

Burbacher
 
Ganz ehrlich. Mist. Eine Therapie sieht ganz und gar nicht gut aus!
Finde ich selber auch nicht gut, denn jemand, der sich behandeln lässt, dem geht es ja besser als jemandem, der es nicht tut nur um verbeamtet zu werden. Aber leider sieht es wirklich nicht gut aus!
 
Eigentlich ist das doch Diskriminierung und laut dem Antidiskriminierungsgesetz garnicht mehr erlaubt?

Mit Diskriminierung hat das nichts zu tun, Bierdeckel.
Stellt der Staat einen Bediensteten an und beruft ihn in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, dann übernimmt er damit zugleich eine lebenslange Fürsorgepflicht. Deshalb will er natürlich wissen, ob bei dem Anwärter das Risiko einer vorzeitigen Pensionierung besteht.
Schon bei der Einstellung eines Beamten auf Widerruf wird deshalb selbstverständlich geprüft, ob der Bewerber die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Einstellung erfüllt. Es wäre ja auch sinnlos, einen Beamten auf Widerruf, also für die Probezeit, anzustellen, um ihm dann mitzuteilen, er erfülle nicht die Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.

Burbacher
 
Ein Risiko besteht doch immer sei es ein schwerer Autounfall oder eine Krebserkrankung. Was ich weiß darf man nach solchen Dingen nicht mehr beurteilen. Bei uns in Österreich hatte sich eine geistig behinderte Angestellte beim Bundesheer erfolgreich dagegen gewehrt weil sie zu unrecht wegen ihrer Behinderung diskriminiert worden ist. Die Sache war auch im Fernsehen. Soviel dazu. Diskriminierung ist Diskriminierung egal ob man eine Frau, Schwarz, Moslem oder physisch/psychisch krank ist.
 
Ein Risiko besteht doch immer sei es ein schwerer Autounfall oder eine Krebserkrankung. Was ich weiß darf man nach solchen Dingen nicht mehr beurteilen. Bei uns in Österreich hatte sich eine geistig behinderte Angestellte beim Bundesheer erfolgreich dagegen gewehrt weil sie zu unrecht wegen ihrer Behinderung diskriminiert worden ist. Die Sache war auch im Fernsehen. Soviel dazu. Diskriminierung ist Diskriminierung egal ob man eine Frau, Schwarz, Moslem oder physisch/psychisch krank ist.

In Deutschland läuft das genau so, aber nur weil jemand wegen einer KRankheit oder einer Behinderung abgelehnt wird, wird er nicht automatisch diskriminiert. Der Staat ist für seine Beamten ein Leben lang Zahlungspflichtig. 5 Jahre reichen aus um den Mindestanspruch auf derzeit rund 1550€ brutto zu kriegen. Wenn von vornherein ein erhöhtes Risiko durch relevante Vorerkrankungen besteht sagt der Staat völlig zu recht, dass man es dem Steuerzahler nicht zumuten kann bis zu 60 oder 70 Jahre lang zu zahlen. Bei 60 Jahren (Verbeamtung auf Probe mit 18, Dienstunfähigkeit bis 23, Tod mit 83) wären das 1.116.000€. Davon abgesehen geht das Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland davon aus, dass man gleiches gleich und ungleiches ungleich behandeln darf. Beamte sind keine Angestellten, deswegen muss man Beamte auch nicht wie Angestellte behandeln.

Zudem muss in Deutschland bei Beamten nach dem Prinzip der Bestenauslese vorgegangen werden. Behinderungen können dabei durchaus eine Rolle spielen, wenn sie Arbeitsrelevant sind. Ein Bewerber ohne Arme und Beine ist beispielsweise als Polizist einfach untauglich (könnte im Büro aber durchaus gute Leistungen bringen) und jemandem mit Depressionen eine Waffe zu geben ist schon extrem fahrlässig, womit der Dienstherr sich selber juristisch angreifbar machen würde.
 
Ein Risiko besteht doch immer sei es ein schwerer Autounfall oder eine Krebserkrankung. Was ich weiß darf man nach solchen Dingen nicht mehr beurteilen. Bei uns in Österreich hatte sich eine geistig behinderte Angestellte beim Bundesheer erfolgreich dagegen gewehrt weil sie zu unrecht wegen ihrer Behinderung diskriminiert worden ist. Die Sache war auch im Fernsehen. Soviel dazu. Diskriminierung ist Diskriminierung egal ob man eine Frau, Schwarz, Moslem oder physisch/psychisch krank ist.

Bierdeckel,

mir musst Du nicht sagen, wie weit gesetzlicher Anspruch und die alltägliche Wirklichkeit auseinanderklaffen.
Ich bin mehrfach behindert. Aufgrund meiner Spastik hätte ich Anspruch auf Barriere-Freiheit. Ich hatte sie über die vielen Jahre, die ich in meiner Schule arbeitete, nur in den letzten Jahre, und das auch nur deshalb, weil ich zusätzlich einen Oberschenkelhalsbruch erlitten hatte.
Selbst wenn dann einschlägig Behinderte eingestellt werden, wird es nicht möglich sein, sie in allen Bereichen einzusetzen, muss man doch die jeweilige Behinderung in Betracht ziehen.

Burbacher
 

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