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unterhaltszahlungen...

D

donpepe1980

Gast
Hallo...

zur kurzen problematik:

meine frau und ich haben uns nun getrennt, sie wird aus der wohnung ausziehen, ich auch, sie nimmt die beiden kinder im alter von 3 und 1 Jahr mit.
Sie stellt jetzt natürlich forderungen bezüglich kindergeld, erziehungsgeld und unterhalt.

ich verdiene im moment gerade mal 1200€ netto, habe daher angst, dass mir am monatsanfang nicht genug geld für miete usw bleiben wird...

kann mir jemand helfen? was steht mir zu? was muss ich ihr zahlen? gibt es ein existenzminimum?

Bitte um antworten, gerne auch per PN.

MfG
Dennis
 

maximilian

Aktives Mitglied
Ja es gibt ein Existenzminimum, dir müssen Netto irgendwas knapp über der Höhe des maximalen ALG2-Satz verbleiben. Schuldner aus der Familie sind da bevorzugt, bei normalen Schuldnern haste eine Pfändungsgrenze bei 900irgendwas EUR.

Find ich im übrigen völlig korrekt so, warum sollten die Kinder vom Staat was bekommen, wenn du noch Geld hast.

Aber es kann sein, dass deine Pfändungsgrenze durch verschiedene Ausgaben (Kreditraten) noch erhöht wird.

Es kann auch sein, dass du durch verschiedene Ausgaben sogar noch unter die Grenze rutschts wo du Gerichtskostenhilfe bekommen könntest. Am besten gehste mal mit den letzten 3 Einkommensnachweisen, mit dem Mietnachweis der letzten 3 Monate und dem Mietvertrag, und evtl. Nachweis über andere laufende Kosten (Versicherungen) zu deinem zuständigen Amtsgericht, füllst da den Antrag für einen anwaltlichen Beratungsschein aus. Dann bezahlste nur noch 10EUR für eine Beratungsstunde und kannst dir das mal mit nem Profi durchsprechen.

Ansonsten kann ich dich noch an juristische Forum wie das von der jurathek verweisen, oder, da musst du aber konkretere Fragen stellen ("ich hab xy Einkommen, habe xy-laufende Kosten, wo ist meine Pfändungsfreigrenze bezüglich Unterhalt") sonst verschwendeste dein Geld, frag bei Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de (oder .com), einen Anwalt, oder such dir da die beantworteten Fragen raus. Da die Anwälte da mit ihrem Namen dafür einstehen, haften sie auch bei Falschauskünften.
 

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