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Gast
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Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zur Unterhaltszahlung.
Mein Freund hat einen Sohn (6 Jahre), dieser lebt bei seiner Mutter mit dem neuen Lebensgefährten zusammen.
Nun haben wir am 03.10. auch Nachwuchs bekommen, was der Ex von meinem Freund nicht zu passen scheint. Auf jeden Fall,kam heute ein Schreiben vom Anwalt, in dem wir aufgefordert werden den Unterhalt für das 6-Jährige Kind zu zahlen, was auch sein gutes Recht ist. Allderings hat mein Freund ein geringes Einkommen (1100 EUR). Nun habe ich im Internet gelesen wie der Kindesunterhalt berechnet wird. Meine Frage aber: Wirkt sich unser gemeinsames Kind (1 Monat alt) auch auf die Berechnung aus oder nicht, da wir ja eine Lebensgemeinschaft führen.
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar !!!
Ich habe eine Frage zur Unterhaltszahlung.
Mein Freund hat einen Sohn (6 Jahre), dieser lebt bei seiner Mutter mit dem neuen Lebensgefährten zusammen.
Nun haben wir am 03.10. auch Nachwuchs bekommen, was der Ex von meinem Freund nicht zu passen scheint. Auf jeden Fall,kam heute ein Schreiben vom Anwalt, in dem wir aufgefordert werden den Unterhalt für das 6-Jährige Kind zu zahlen, was auch sein gutes Recht ist. Allderings hat mein Freund ein geringes Einkommen (1100 EUR). Nun habe ich im Internet gelesen wie der Kindesunterhalt berechnet wird. Meine Frage aber: Wirkt sich unser gemeinsames Kind (1 Monat alt) auch auf die Berechnung aus oder nicht, da wir ja eine Lebensgemeinschaft führen.
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar !!!