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Unterhaltszahlung

G

Gast

Gast
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zur Unterhaltszahlung.
Mein Freund hat einen Sohn (6 Jahre), dieser lebt bei seiner Mutter mit dem neuen Lebensgefährten zusammen.
Nun haben wir am 03.10. auch Nachwuchs bekommen, was der Ex von meinem Freund nicht zu passen scheint. Auf jeden Fall,kam heute ein Schreiben vom Anwalt, in dem wir aufgefordert werden den Unterhalt für das 6-Jährige Kind zu zahlen, was auch sein gutes Recht ist. Allderings hat mein Freund ein geringes Einkommen (1100 EUR). Nun habe ich im Internet gelesen wie der Kindesunterhalt berechnet wird. Meine Frage aber: Wirkt sich unser gemeinsames Kind (1 Monat alt) auch auf die Berechnung aus oder nicht, da wir ja eine Lebensgemeinschaft führen.
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar !!!
 
J

Jim

Gast
Wo ist jetzt das Problem, er kann doch Unterhalt zahlen bei 1100 Euro (Selbstbehalt ca. 900 Euronen)! Da kann er 200 Euro abdrücken an sein erstes Kind ohne Probleme.Nur weil er jetzt wieder ein Kind hat schützt das nicht vor den Unterhaltsverpflichtungen, der vorangegangenen Kinder. Da ihr ja zusammen lebt, muß er ja kein UNterhalt zahlen an Dich, oder gibt er Dir jetzt Unterhalt für Euer gemeinsames Kind?
 
S

schnitti

Gast
Hallo Gast

wenn dein freund mit dir lebt muss er kein unterhalt für dein kind zahlen.(ausser ihr lebt getrennt)
und ihm müssen 900€ zum leben bleiben .
schnitti
 
C

Catherine

Gast
Es gibt immer wieder Männer die sich um den Kindesunterhalt drücken. Der Vater meiner Kinder drückt sich schon seit Jahren - ich finde das unverschämt und verantwortungslos.

Er hat dieses Kind und dann soll er sich gefälligst kümmern. Sowohl finanziell, als auch mit Besuchen bzw. das Kind zu sich holen - am Wochenende z.B.

Er ist der Vater und wenn er zahlt, dann hat er auch Rechte.

Aber abgesehen davon: in erster Linie hat das Kind Rechte.
Das Recht versorgt zu werden (von beiden Elternteilen) und ein Recht seinen Vater zu sehen.
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Ob ihr das jetzt glaubt oder nicht, mein Freund bezieht HarzIV und er muss zahlen. Da seine Ex gegen alles blockt und bald jede Woche ein Brief von der Anwältin kommt, zahlt er wenigsten 50€ ,obwohl er ja ganz weit unter dem Selbstbehalt liegt. Seine Ex fordert sogar den jetzigen Selbstbehalt noch zu reduzieren. Man muss dazu sagen , das diese Frau echt was am Kopf hat und die Anwältin auch. Was wir für Nachweise über Bewerbungen und Absagen bringen mussten und sogar das wurde als unglubwürdig hingestellt. Und vorallem laufen die unterhaltsschulden ja auf und der Berg wird immer grösser.
 
J

Jim

Gast
Es gibt auch Frauen die nicht zahlen !!!!!! Und das als Mutter, daß ist erst schlim! Außerdem könnte man doch Unterhalt auch bischen abändern und der jeweilige Partner bei dem die Kinder nicht sind,besorgt die gewissen Dinge zum Leben für das Kind bis zu einem gewissen Betrag xyz, währe doch auch ne Möglichkeit ! Was haltet ihr alleinerziehenden Mütter davon ?
 
D

Deichgräfin

Gast
Wenn deinem Lebensgefährten 900,--Euro bleiben
und man das Elterngeld ,Kindergeld welches du erhälst
dazuzählt, habt ihr ein Einkommen von mindestens 1356,--.
Wenn man mit Geld umgehen kann,sollte es,nach meiner Meinung ,zum Leben reichen.

l.g.Karin
 
G

Gast

Gast
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zur Unterhaltszahlung.
Mein Freund hat einen Sohn (6 Jahre), dieser lebt bei seiner Mutter mit dem neuen Lebensgefährten zusammen.
Nun haben wir am 03.10. auch Nachwuchs bekommen, was der Ex von meinem Freund nicht zu passen scheint. Auf jeden Fall,kam heute ein Schreiben vom Anwalt, in dem wir aufgefordert werden den Unterhalt für das 6-Jährige Kind zu zahlen, was auch sein gutes Recht ist. Allderings hat mein Freund ein geringes Einkommen (1100 EUR). Nun habe ich im Internet gelesen wie der Kindesunterhalt berechnet wird. Meine Frage aber: Wirkt sich unser gemeinsames Kind (1 Monat alt) auch auf die Berechnung aus oder nicht, da wir ja eine Lebensgemeinschaft führen.
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar !!!
Ja, es wirkt sich auf die Unterhaltsberechnung des Kindes aus der geschiedenen Ehe aus, dass du nun mit dem Vater dieses Kindes ebenfalls ein Kind hast.

Nicht eheliche Kinder haben den gleichen finanziellen Anspruch gegenüber ihrem Vater wie eheliche. Ihr solltet umgehend den Unterhaltsanspruch neu berechnen lassen. Da der Vater mit 1100,--€ netto nicht ausreichend verdient, um den vollen Unterhalt für seine beiden Kinder zu zahlen, bekommt jedes Kind gleich wenig.

Grundlegende Veränderungen müssen immer sofort angegeben werden ( mehr Verdienst oder Baby), so dass der Unterhalt umgehend neu angepasst werden kann. Das macht sich nicht von allein !!
 
G

Gast

Gast
Hallo zusammen..
vielen Dank für eure Antworten ! Ich will nur mal klar stellen, dass ich nicht möchte das sich mein Freund drückt vor der Unterhaltszahlung, sondern nur wissen möchte was er zahlen müsste. Das Kind ist auch aus einer unehelichen Partnerschaft und die Mutter lebt nun mit einem, nicht gerade in "armut" lebenden Mann zusammen. Sie schicken das Kind zum Golf (kostet ja nur 300 EUR monatl.)und kaufen ihm teure Markenklamotten. Nun ist der neue Freund nicht verpflichtet für das Kind zu zahlen-da er nicht der Vater ist, aber wenn die Mutter im Monat soviel Geld im Monat zur Verfügung hat um sich sowas zu leisten wird es ihr wohl sicherlich nicht wehtun wenn sie nur 70 EUR statt 245 EUR bekommt. Rein darum ging es mir..Ich mein, ich muss ja auch gucken wo ich mit unserem Kleinen bleibe.
 

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