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Unterhaltsregeln - antiquiertes Recht oder notwendige Familiensicherung?

  • Starter*in Starter*in Joey_Silver
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Joey_Silver

Gast
Da in einem anderen Thread das Thema aufkam, mach ich hier mal einen eigenen Thread auf, damit wir uns nicht alle ständig OT batteln 😀

Also: Es gibt verschiedene Arten des Unterhaltes (Familien-, Trennungs-, Scheidungs-, Verwandtenunterhalt). Das zentrale Merkmal ist dabei immer die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten - nicht das Alter oder anderes. Prinzipiell auch nicht, ob er eine Ausbildung macht.

Konzentrieren wir uns auf den Kindesunterhalt: Diese Unterhaltsregeln werden durch die Normen, die Mutterschaft und Vaterschaft regeln, abgerundet: So ist Mutter, wer das Kind geboren hat. Und, was einige überraschen mag: Vater ist in Deutschland erstmal der, der mit der Mutter verheiratet ist (sofern sie verheiratet sind)! (vgl. § 1592 BGB Vaterschaft - dejure.org )

Vor diesem Hintergrund kann man sich die Frage stellen, ob das Unterhaltsrecht noch ins 21. Jahrhundert passt - so ist zB das Vaterwerden sehr leicht. Und aus der Unterhaltspflicht kommt man auch nicht raus, selbst, wenn man das vorher vertraglich vereinbart hat (gabs schon, ohne Scheiß!). Nicht mal, wenn die Frau das Kondom löchert oder die Pille absetzt.

Aaalso: Ring frei!!!
 
Hallo Joey_Silver,

ich vermisse aber einen konkreten Alternativvorschlag!

Grundsätzlich finde ich die bisherige Regelung gut.
In deiner Ausführung fehlt, dass die Mutter auch alternativ den wahren Vater des Kindes nennen kann.
Ich brauch dir wohl nicht zu sagen, dass der § 1592 BGB eine wichtige Bedeutung zukommt, der Kinder aber auch Frauen schützt.

Da ich für das "Bedingungslose Grundeinkommen" bin, hätten sich viele Probleme diesbezüglich, bei einer Einführung des B. Grundeinkommens, erledigt. Dann müsste nur noch der Ausgleich des Lebensstandards berücksichtigt werden.
 
Kurz? Antiquiert.
Nach meinem Gerechtigkeitssinn hat der männliche Part der eine Familie gründen will natürlich Anspruch darauf, dass die Kinder auch wirklich seine sind. Genau das ist ja der Zweck einer Ehe. Eine Ehe sollte keine Einverständniserklärung für einen privatfinanzierten Kinderhort sein.

Eine andere Frage ist natürlich, wie man ein löchriges Kondom im Nachhinein beweisen kann. Praktisch gibt es also in dem speziellen Fall keinen Unterschied. Mann muss unterhalt bezahlen und das finde ich auch gut so. Das Kind geht eben vor. Hätte man sich vorher überlegen müssen, denn die Gefahr reingelegt zu werden besteht halt. Das man uneheliche Kinder durchfüttern soll ist aber ein No Go dafür muss dann der Staat einspringen, weil das ungerecht ist. Wenn jemand in den Knast kommt, bezahlt dies schließlich auch der Staat und nicht die Opfer. Ich hoffe das war dir provokant genug.😀
 
Das man uneheliche Kinder durchfüttern soll ist aber ein No Go dafür muss dann der Staat einspringen, weil das ungerecht ist. Wenn jemand in den Knast kommt, bezahlt dies schließlich auch der Staat und nicht die Opfer. Ich hoffe das war dir provokant genug.😀
Naja, es gibt ja die Möglichkeit, vom leiblichen Vater Ersatz zu kriegen, wenn man Unterhalt gezahlt hat, obwohl es nicht das eigene Kind war... also sofern der was hat, natürlich 😀
 
Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich immer getestet werden sollte, ob der Vater auch wirklich der Vater ist (fallls möglich). Das Testergebnis sollte dann, solange es nicht anders gerichtlich verfügt wird, der Schweigepflicht des Arztes unterstellt werden. So kann im Zweifelsfall einwandfrei geklärt werden, ob ein Unterhaltsanspruch gerechtfertigt ist, oder nicht. Ansonsten finde ich die Regelungen des Kindesunterhalts soweit in Ordnung. Es hat ja glücklicherweise einige Nachbesserungen gegeben.
 
Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich immer getestet werden sollte, ob der Vater auch wirklich der Vater ist (fallls möglich). Das Testergebnis sollte dann, solange es nicht anders gerichtlich verfügt wird, der Schweigepflicht des Arztes unterstellt werden. So kann im Zweifelsfall einwandfrei geklärt werden, ob ein Unterhaltsanspruch gerechtfertigt ist, oder nicht. Ansonsten finde ich die Regelungen des Kindesunterhalts soweit in Ordnung. Es hat ja glücklicherweise einige Nachbesserungen gegeben.

Finde ich nicht!
Grundsätzliches Misstrauen gegen Frauen ist Schwäche.
Entweder ich bin mit einer Frau verheiratet oder nicht - entweder ich vertraue einem Partner oder nicht.
Es geht in diesem Gesetz darum die Interessen des Kindes zu schützen und nicht die desjenigen, der sich um die Weitergabe seiner Gene geprellt sieht.
Das Gesetz bietet durchaus einen Interessensausgleich, darüber hinaus generell Gentest zu fordern, halte ich für antiquiert.
 
Es gibt ja mittlerweile (nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtswidrigkeit heimlicher Vaterschaftstests) eine Möglichkeit, außerhalb eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens die Einwilligung in den "Gentest" durchzusetzen:

§ 1598a BGB Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung - dejure.org

Schlimmer finde ich eigentlich, dass man leiblicher Vater eines Kindes sein kann, zahlen muss und trotzdem wegen § 1600 BGB keine Chance hat, mit seinem Kind zusammenzusein, wenn der "Neue" eine "sozial-familiäre" Beziehung zum Kind aufgebaut hat...
 
Es gibt ja mittlerweile (nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtswidrigkeit heimlicher Vaterschaftstests) eine Möglichkeit, außerhalb eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens die Einwilligung in den "Gentest" durchzusetzen:

§ 1598a BGB Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung - dejure.org

Schlimmer finde ich eigentlich, dass man leiblicher Vater eines Kindes sein kann, zahlen muss und trotzdem wegen § 1600 BGB keine Chance hat, mit seinem Kind zusammenzusein, wenn der "Neue" eine "sozial-familiäre" Beziehung zum Kind aufgebaut hat...

Stimmt! :daumen:

Da hinkt das Verwaltungsrecht hinter der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher.
Die Ehe bzw. die Einehe pro Leben ist ein Auslaufmodel, daher müssen das Familiengericht und die Jugendämter dringend reformiert werden.
Wenn du die diesbezüglichen Gutachten liest, kräuseln sich mir schon einmal die Zehennägel....
 
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