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unterhalt

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Gast

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hallo,
ich bekomme kindergeld und unterhalt von meinem erzeuger. meine mutter überweist mir ncihts obwohl ich mit 19 noch in der schuel bin.
hab ich ein anspruch auf unterhalt wenn ich nicht mer bei ihr wohne?
wenn ja, wieviel und wielang? auch während des studiums?
danake für eure hilfe!
 

Hallo Gast,

schau mal hier: unterhalt. Hier findest du vielleicht was du suchst.

hallo,
ich bekomme kindergeld und unterhalt von meinem erzeuger. meine mutter überweist mir ncihts obwohl ich mit 19 noch in der schuel bin.
hab ich ein anspruch auf unterhalt wenn ich nicht mer bei ihr wohne?
wenn ja, wieviel und wielang? auch während des studiums?
danake für eure hilfe!
Wenn Sie noch zu hause wohnen und sicherlich ihre Mutter für die Miete, das Esssen und alle anderen Dinge aufkommt, sollte ihr schon ein gewisser Teil zustehen.

Grundsätzlich können Sie den Unterhalt auf Ihr Konto verlangen, wenn Sie nicht mehr zu Hause wohnen.
Ähnlich ist es mit dem Kindergeld geregelt. Jedoch bedarf es hierzu der Zustimmung des jetzigen Beziehers(also ihrer Mutter).

Lösungsvorschlag: Wenden Sie sich mit der Bitte um Beratung an das örtliche Jugendamt. Das ist kostenlos.
 

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