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Unterhalt von den Eltern

G

Gast

Gast
Ich würde gerne zu Hause ausziehen.
Ich habe zur Zeit aber kein Geld.
Nächsten Monat fange ich einen Aushilfsjob an und habe dann ca. 350 Euro im Monat...
Mir wurde gesagt, dass meine Eltern noch unterhalspflichtig sind.
Ich habe darüber mit meinen Eltern geredet, aber sie würden mir nichts dazugeben.
Zu Hause läuft es überhaupt nicht gut und sie würden mich wohl auch gerne loswerden.
Nur wenns ums Geld geben geht streiken sie.
Ich bin 20 fast 21 und habe noch keine Ausbildung, habe aber letzte Woche Bewerbungen abgeschickt.
Das Problem ist, dass ich eigentlich gerne mein Abitur nachholen würde, da ich zur Zeit nur ein sehr schlechtes Fachabi hab.
Also die Frage wäre ob es sinnvoll wäre meine Eltern auf Unterhalt zu verklagen.
Wie viel sie monatlich haben weiß ich nicht...
Das einzige, was sie zum Thema gesagt haben war, dass sie mir gerne ihre Wohnung (Ferienhauen) zur Verfügung stellen. Im Prinzip wäre das ja nicht schlecht, aber ich müsste dort ja erstmal ein Job finden und außerdem habe ich noch kein Führerschein und die nächste Stadt ist ca. 30km weit weg.
 
J

Junesun

Gast
Eltern auf Unterhalt verklagen?
Wer Dich zum Sohn oder zur Tochter hat, tut mir echt leid!
Tu, was Du nicht lassen kannst. :rolleyes:
 
G

Gast

Gast
Wenn ich mich recht erinnere, kann der Unterhalt auch in Form von Unterkunft und Verpflegung gewährt werden. Wenn deine Eltern dich bei sich wohnen lassen und dir Verpflegung gewähren, kommen sie ihrer Unterhaltspflicht nach. Du kannst dann nicht von ihnen verlangen, dass sie dir eine eigene Wohnung finanzieren.
 
G

Gast

Gast
Ich denke eigentlich sollte man als Erwachsenes Kind sogar Geld bei den Eltern entrichten. Nicht anders herum.
Arbeit gibt es eine ganze Menge. Wenn man nicht zu scheu ist, kann man sich mit sauberer Arbeit auch etwas Geld verdienen.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Ehrlich gesagt könnte es sogar sein, daß du gar keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hast. Die Eltern könnten dich einfach vor die Tür setzen.
Für einen Unterhaltsanspruch bei Volljährigen ist ein ernsthaftes und zielstrebiges Betreiben einer Ausbildung vonnöten. Hast du noch keine bekommen, mußt du ebensolches Bemühen nachweisen eine zu erlangen (dh kontinuierliche Bewerbungen nachweisen).

Ansonsten erlischt der Unterhaltsanspruch. Das Jobcenter unterstützt dich aber trotzdem nicht beim Ausziehen, da du dafür mindestens 25 sein mußt. Jobcenter und Unterhaltsrecht widersprechen einander da etwas. Hier hilft eventuell die Jugendhilfe weiter, aber auch nur dann wenn deine Eltern dich tatsächlich vor die Tür setzen.

Lassen sie dich weiter bei ihnen wohnen, hast du in dem Fall Glück gehabt - oder Pech, je nach Auslegung.
Aber verklagen kannst du sie auf nix, denn sie können immer noch wählen, WIE sie dir den Unterhalt gewähren. Das geht eben auch durch Anbieten eines Zimmers und Essen (allerdings PLUS "angemessenes" Taschengeld, auf das du einen Rechtsanspruch hast!).

Raus kämst du da wirklich nur durch folgende Eventualitäten:

- die Ausbildung/Studium ist weit entfernt - was unzumutbar weit weg ist, ist auch Auslegungssache und hängt sicher auch von den verfügbaren Verkehrsmitteln ab.

- die Eltern schmeißen dich raus - dann tritt erstmal das Jugendamt für dich ein (auf Antrag!) und holt sich das Geld anschließend von deinen Eltern wieder.

- du hast Gewalt oder anderes zuhause zu erleiden wodurch dein Verbleib dort unzumutbar wird - davon berichtest du aber nix.

- du heiratest und ziehst zum Ehegatten (wahlweise auch wilde Ehe).
 
C

ChrisBW

Gast
Ich würde gerne zu Hause ausziehen.
Ich habe zur Zeit aber kein Geld.
Nächsten Monat fange ich einen Aushilfsjob an und habe dann ca. 350 Euro im Monat...
Mir wurde gesagt, dass meine Eltern noch unterhalspflichtig sind.
Ich habe darüber mit meinen Eltern geredet, aber sie würden mir nichts dazugeben.
Zu Hause läuft es überhaupt nicht gut und sie würden mich wohl auch gerne loswerden.
Nur wenns ums Geld geben geht streiken sie.
Ich bin 20 fast 21 und habe noch keine Ausbildung, habe aber letzte Woche Bewerbungen abgeschickt.
Das Problem ist, dass ich eigentlich gerne mein Abitur nachholen würde, da ich zur Zeit nur ein sehr schlechtes Fachabi hab.
Also die Frage wäre ob es sinnvoll wäre meine Eltern auf Unterhalt zu verklagen.
Wie viel sie monatlich haben weiß ich nicht...
Das einzige, was sie zum Thema gesagt haben war, dass sie mir gerne ihre Wohnung (Ferienhauen) zur Verfügung stellen. Im Prinzip wäre das ja nicht schlecht, aber ich müsste dort ja erstmal ein Job finden und außerdem habe ich noch kein Führerschein und die nächste Stadt ist ca. 30km weit weg.
Nur mal so interessehalber:

Selbst wenn Du Unterhalt zugesprochen bekämst - was ich nicht glaube, weil sie Dich ja nicht rausgeschmissen haben - dann ist das nicht so viel, dass es für alles reicht, sondern nur ein bestimmter Satz, wovon willst Du dauerhaft leben?

Wovon willst Du Deinen Führerschein bezahlen?

Wie willst Du Dich während der Ausbildung finanzieren?

Wie stellst Du Dir das alles vor, ohne die volle Unterstützung der Eltern?

Und die wirst Du niemals haben, wenn Du sie verklagst, höchstens das Minimum, nämlich den Unterhaltssatz.
 
J

john-2

Gast
Ab der Volljährigkeit ist Deine gesetzliche 'Betreuungsbedürftigkeit' nicht mehr gegeben und Du musst jede Möglichkeit nutzen, Deinen Lebensunterhalt SELBST zu verdienen.

Unterhaltsanspruch hast Du als Volljähriger nur, wenn Du noch eine allgemeine Schulausbildung oder eine berufliche Ausbildung in Vollzeit machst. In diesem Fall können Deine Eltern wählen, ob sie Dir ein ausreichendes Taschengeld geben oder Dich in Ihren Haushalt aufnehmen.

Die entsprechenden §§ kannst Du im BGB finden.

Da Du derzeit keine weiteren Ansprüche gegen Deine Eltern hast, solltest Du nicht klagen, sondern dankbar sein, wenn sie Dir ein Taschengeld geben.
 

Sisandra

Moderator
Yukmaus meinte:
Lassen sie dich weiter bei ihnen wohnen, hast du in dem Fall Glück gehabt - oder Pech, je nach Auslegung.
Aber verklagen kannst du sie auf nix, denn sie können immer noch wählen, WIE sie dir den Unterhalt gewähren. Das geht eben auch durch Anbieten eines Zimmers und Essen (allerdings PLUS "angemessenes" Taschengeld, auf das du einen Rechtsanspruch hast!).
Hallo Yukmaus, kannst du den Rechtsanspruch auf Taschengeld mit einer gesetzlichen Quelle belegen? Meines Wissens ist Taschengeld eine freiwillige Leistung der Eltern.

@ TE

Solange dir deine Eltern eine Unterkunft + Essen stellen haben sie ihrer Unterhaltspflicht genüge getan. Mit verklagen wirst du da nicht weit kommen, außer dass sich das häusliche Klima weiter verschlechtert.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
oje, das hab ich irgendwann mal in diesem Buch gelesen, als es bei mir aktuell war:

Soyka, J.: "Die Berechnung des Volljährigenunterhalts", 2004 (war allerdings eine ältere Ausgabe).

ob er da auch einen Paragraphen angegeben hat, weiß ich nicht mehr.
Diese Regelung gilt (oder galt) allerdings nur für den Spezialfall des Volljährigen Kindes, das noch Unterhaltsanspruch hat, weil es in einer Ausbildung ist und das noch zuhause wohnt.

Die Eltern sind ja ab 18 voll barunterhaltspflichtig, weil der Betreuungsunterhalt wegfällt. Wenn sie aber den Unterhalt in Form von Kost und Logis wählen, dann müssen sie auch ein Taschengeld auszahlen. So stand es drin.

Damit ist nicht gemeint, dass minderjährige Schulkinder einen Taschenanspruch hätten. Den gibts so wohl anscheinend nicht. Aber hier gings ja um ein volljähriges Kind.

Ich schau aber auch nochmal ob ich da was Paragraphentechnisches zu finde.
Allerdings steht auch nicht alles im Gesetz, sondern manche Dinge ergeben sich erst durch die Rechtsprechung.

Hier hab ich noch was dazu, allerdings ohne Paragraph:

"Der 19-jährige Schüler kann also nicht ohne weiteres "zu Hause ausziehen" und von seinen Eltern die Finanzierung einer eigenen Wohnung verlangen. Die Eltern können vielmehr bestimmen, dass sie ihm Unterhalt durch Gewährung eines Zimmers in ihrer Wohnung, durch Verpflegung und darüber hinaus durch Zahlung eines angemessenen Taschengeldes gewähren." Quelle: Pflicht zu Unterhalt von Kindern und Ehegatten in der Ehe

Der restliche Text ist auch lesenswert.

Edit: hier steht noch was dazu von einer Anwältin: http://www.sorgerecht-online-bonn.de/40930/41475.html
Anscheinend gibts den Begriff Taschengeld so im Unterhaltsrecht für Volljährige nicht, da das Taschengeld einfach die Differenz vom Barunterhalt zum Äquivalenzbetrag für Kost und Logis ist.
Wieviel diese Kost und Logis dann aber im Einzelfall "wert" sind, muß dann wohl der Richter entscheiden. Einfacher ist es dann wohl auszuziehen, da dann konkrete Beträge angesetzt werden können.
Aber dafür brauchts eben eine Ausbildung!
 
Zuletzt bearbeitet:

Bandit

Moderator
Teammitglied
Das einzige, was sie zum Thema gesagt haben war, dass sie mir gerne ihre Wohnung (Ferienhauen) zur Verfügung stellen. Im Prinzip wäre das ja nicht schlecht, aber ich müsste dort ja erstmal ein Job finden und außerdem habe ich noch kein Führerschein und die nächste Stadt ist ca. 30km weit weg.
Guter Vorschlag und überlege mal wie fit Du wirst wenn Du jeden Tag ca. 60Km mit dem Fahrrad zurücklegst!
 

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