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Unterhalt vom Mann um ihn zur Scheidung zu bewegen?

Daisy_Duck123

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich möchte mich ja von meinem Mann scheiden lassen, aber der weigert sich ja leider und möchte mich zwingen die drei Jahre Trennungszeit abwarten zu müssen bis ich mich von ihm scheiden lassen kann.... Das ganze ist ein ziemliches Problem zwischen uns, denn eine Beziehung werden wir sowieso nie wieder führen und er tut das nur um weiter Druck und Macht über mich auszuüben...
Nun ist es so, dass ich leider aufgrund von Corona meinen Job verloren habe, denn mein Arbeitgeber ist Insolvent geworden. Mein Mann ist Beamter und verdient recht gut, daher habe ich gedacht, dass ich jetzt ja ggfs. einen Unterhaltsanspruch gegen ihn habe. Ich frage mich nun einerseits, ob ich den überhaupt noch habe, denn wir sind bereits mehr als ein Jahr getrennt und andererseits frage ich mich, ob das moralisch verwerflich wäre diesen jetzt gegen ihn durchzusetzen. Ich meine er könnte ja einfach meinem Scheidungswunsch zustimmen, dann wäre das bald durch und soweit ich weiß muss man dann auch keinen Unterhalt mehr zahlen....

Wie seht ihr das? Ich hoffe bald wieder einen Job zu finden und für mich selbst zu sorgen, aber solange könnte ich das Geld wirklich gebrauchen und letztlich ist er ja auch selbst schuld.... denn wenn er mich nicht versucht hätte unter Druck zu setzen, dann wären wir vielleicht ja sogar schon geschieden....
 

FederImWind

Mitglied
Guten Morgen

Ich kann dir auch nur dringend raten einen Anwalt einzuschalten. Auch wenn er zur Scheidung nicht einwilligt,kannst du geschieden werden .
Wie kommt ihr denn auf 3 Jahre Trennungsjahr? Ist das neu,oder gibt es da einen anderen Grund? Ich selbst bin relativ frisch geschieden und ich habe lediglich 1 Trennungsjahr haben müssen .Mein Ex-Mann war wohl mit der Scheidung einverstanden ,aber auch wenn er es nicht gewesen wäre ,wäre ich zu einem Anwalt gegangen...der/die kann dir nämlich genau sagen wie das alles abläuft usw.
Du sagst ihr seit schon 1 Jahr getrennt? Ab Datum der Trennung fängt das Trennungsjahr an ,da dein Mann sich aber anscheinend weigert ,könnte er das Datum der Trennung leugnen, da wäre es gut ,wenn man einen Beweis hätte oder Zeugen.Ich habe meinen Mann damals unterschreiben lassen ,wann wir uns getrennt haben,aber wie erwähnt war er ja auch einverstanden.

Aber wie gesagt ,um einen Anwalt kommst du nicht drum herum .Auch bezüglich des Unterhalts ,kann der Anwalt dir weiterhelfen .

LG Feder
 
G

Gelöscht 117337

Gast
Wie kommt ihr denn auf 3 Jahre Trennungsjahr? Ist das neu,oder gibt es da einen anderen Grund? Ich selbst bin relativ frisch geschieden und ich habe lediglich 1 Trennungsjahr haben müssen .
Es ist nicht neu, dass die Trennungszeit drei Jahre betragen muss, wenn einer von beiden mit der Scheidung nicht einverstanden ist.
Es kann sogar noch länger dauern: Wenn einer von beiden beantragt, erst geschieden zu werden, wenn alles (Vermögensverhältnisse, Versorgungsausgleich...) geregelt ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 117337

Gast
Mein Mann ist Beamter und verdient recht gut, daher habe ich gedacht, dass ich jetzt ja ggfs. einen Unterhaltsanspruch gegen ihn habe. Ich frage mich nun einerseits, ob ich den überhaupt noch habe, denn wir sind bereits mehr als ein Jahr getrennt ...
Ich möchte dir raten, bezüglich solcher Fragen erstmal in einem Juraforum vorbeizuschauen. Einen Anwalt kannst du dann immer noch bezahlen.
 

Privat87

Mitglied
Wie ist eure Lage, wohnt ihr getrennt voneinander ? Ja das Geld wäre wichtig aber sich darauf fest zu setzen und ihn mehr zu triezen ist so eine Frage? Beratung einholen ist wichtig .
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Bitte lass dich von einem Anwalt beraten.

Dir steht Trennungsunterhalt bis zur Scheidung zu, danach eventuell auch nachehelicher Unterhalt. Das kann dir ein Anwalt genau sagen.

Ob du Nachteile hast, weil du den Unterhalt erst jetzt forderst, weiß ich leider nicht. Normalerweise ist er ab vollzogener Trennung = deinem Auszug, fällig.
 

Caro898

Neues Mitglied
Ehrlich gesagt ist es alles andere als moralisch verwerflich, deinen Unterhaltsanspruch durchzusetzen, denn: Der Gesetzgeber hat bereits die moralische Abwägung für dich getroffen und generell-abstrakte Regeln formuliert, nach denen du nun möglicherweise einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen hast.

Es hört sich so an, als sei es durchaus möglich, dass dir ein Unterhaltsanspruch zusteht. Allerdings müsste ich deine und auch die genauen Einkommensdaten deines Mannes wissen, um das ermitteln zu können.

Wenn du nämlich einen Anspruch nach dem Gesetz hast, soltest du den meiner Meinung nach auch ohne moralische Bedenken durchsetzen!
 

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