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Unterhalt.....versteh nix mehr

  • Starter*in Starter*in Catherine II
  • Datum Start Datum Start
C

Catherine II

Gast
Ich bin mal wieder völlig fertig.

Der Vater meiner Kinder zahlt ja schon seit viele Jahren keinen Cent Unterhalt. Was er auch völlig in Ordnung findet :mad:

Eine Zeitlang hat das Jugendamt versucht ihn "irgendwie zu kriegen", aber der Herr ignorierte die Schreiben einfach, reagiert nicht.

So bekam ich also einen Brief vom Jugendamt, sie könnten nix machen und ICH solle zur Polizei und den Vater anzeigen 😕😕
Wenns also unangenehm wird, müssen mal wieder die Mütter ran. Danke Jugendamt :mad:

Daraufhin nahm ich mir einen Antwalt. Wenn ich gewusst hätte was da finanziell auf mich zukommt.....oje oje....

Jedenfalls kam es zu einer Anzeige beim Landesgericht. Die konnten anscheinend nix machen und gaben es zum Ortsgericht.

Wenig später bekam ich ein Vorladung als "Zeuge" 😕
Mein Anwalt bekam gar kein Schreiben.

Unterm Strich kam heraus, dass dieser Typ was sich Vater nennt Geld an das Jugendamt zahlen soll.

Um die Kinder ging es gar nicht 😕:mad:

Nun hatte ich nach längerem Arschgekrieche meiner Tochter zuliebe einen Riesenkrach mit diesem Menschen. U.A. meinte er: ich sorge doch ab Januar für die Kinder und zahle die Schulden ans Jugendamt zurück.

Ich glotze.....und brüllte.
Ob er sie noch alle hätte - die Kinder brauchen das Geld JETZT und nicht in 20 Jahren.

Er hat bestimmt insgesamt 80.000 Euro Schulden - davon alleine ca. 30.000 Euro an Unterhaltsrückstand.
Ich denke mal der Typ sagt sich: zahl ich die Schulden an alle Anderen - meine Kinder werden mir die Schulden eh erlassen.

Was ist das nur für ein Charakterschwein. :mad:

Kann das wirklich angehn, dass das Jungendamt VOR den Kindern kommt?

Ich versteh die Welt nicht mehr. 🙁
 
Unterhalt.....versteh nix mehr : DAS kann nicht stimmen!

Hallo,CatherineII:

siehe die vielen früheren Beiträge zu diesen Deinem Thema also nochmal ein Erklärungsversuch ,

ich gehe davon aus,daß Du persönlich identisch mit "Catherine" bist?! :

(WARUM sagt Dir das der RECHTSANWALT nicht mal in verständlicher Formmit den Rechten/Möglichkeiten ?)


Das Einfordern/Einklagen des Unterhaltes
auf dem Zivilklageweg für die

durch DICH als sorgeberechtigte Mutter vertretenen MINDERJÄHRIGEN Kinder
ist ZUALLERERST laut Gesetz (BGB)
die Angelegenheit von DIR. ("Im Namen des Kindes...")

Du kannst teilweise diese Unterhaltsangelegenheiten durch VOLLMACHT an das JA übertragen.

Eine kostenpflichtige Klage aber wird der Staat NICHT (mehr) machen in "Vertretung der Sorgeberechtigten".

Siehe Deine früheren threads hast Du aber AUSDRÜCKLICH eben NICHT den Klageweg gegen den zahlungspflichtigen Kindesvater bestreiten wollen/bestritten.
So hattest Du das hier dargelegt.

(Demnach gab es keinen TITEL,der "vorrangig zu bedienen wäre")

Man muß das nicht---hat dann aber ggf.ein Erklärungsproblem ggü.den dann irgendwann mal volljährigen Kindern--die ohne den Unterhaltsteil des Kindesvaters aufwuchsen ---

und THEORETISCH die Kindesmutter in Regreß nehmen könnten.

Normalerweise wird auch das JA irgendwann grantig,wenn man bewußt den KV verschont
(also eben KEINE STUFENKLAGE versucht -> Auskunft/Festsetzung/Vollstreckung)
--denn:

das JA zahlte evl.in Höhe von mehreren Tausenden Euronen an Dich (als Vertreterin der Kinder) den Unterhaltsvorschuß.

Diese Summe schuldet der KV als schon feststehende Schuld---
das sind genau die kumulierten Gelder,die an Dich durch das JA flossen + Zinsen.

Da offenbar nie ein Unterhaltstitel in vollstreckbarer Ausfertigung (Bitte berichtige mich?)

erklagt wurde (oder nie vollstreckt), muß logischerweise der KV
immer ZUERST die "alten Schulden" begleichen---und NICHT die evl.DERZEITIGEN AKTUELLEN Bedarfssummen der Kinder.

Das ist völlig korrekt.


Man hätte das umgehen können,wenn man keinen Unterhaltsvorschuß beantragt hätte oder zeitgleich den Klageweg beschritten und den KV zur Zahlung /Arbeit gebracht hätte.

Die Versuche ,so hast Du das dargelegt,wolltest Du nicht.

Da der KV immer erreichbar war,unmittelbar NEBEN EUCH gewohnt hatte sogar,Du also wußtest:

er ist ARBEITSFÄHIG,er schummelt bei der Angabe der Erträge seiner dargelegten Einkommenshöhe (so waren DEINE ANGABEN),
er hätte leicht auch andere Arbeit machen können etc.--
versteh ich Deine Empörung nicht.

Ich weiß,daß man mit sowas Erfolg haben kann,wenn man im Interesse der hier ALLEIN BERECHTIGTEN KINDER über seinen Schatten gesprungen wäre
(WER geht schon GERN vor Gericht?
Für EIGENE KINDER aber sollte man es tun!) ->

Eine Kombination von Stufenklage (Zivilweg-->Familiengericht) und Strafanzeige weg.Unterhaltsvergehens hätte Dir weder etwas gekostet--im Namen der Kinder bekommt man PKH ,die Strafanzeige ohne RA möglich ist zum Preis des Einschreibebriefes machbar...,
noch wäre hier der Aufwand riesig gewesen.

Lediglich hätte man sich hartnäckig im regelmäßigen Abstand dazu aufraffen müssen/können.

Das ist eine Sache, für die ist echt nur der jw.Sorgeberechtigte zuständig--und eben NICHT der STAAT.

Wenn man sich dazu völlig außer Stande sieht,kann man das Sorgerecht abgeben.


Klingt vielleicht hart--aber:

mit Übernahme des Sorgerechtes verpflichtet man sich,genau dies halt zu tun für die Kinder:

SORGE zu tragen,daß der ihnen ZUSTEHENDE Unterhalt auch KOMPLETT hereinkommt--also--ALLES NUR MÖGLICHE AUCH ZU VERSUCHEN
wenn man schon blöderweise so ein verantwortungsloses Subjekt als "Vater" gewählt hat,das seine Kinder so sträflich bewußt
beschummelt und betrügt um ihr Geld.

(so hattest Du es jedenfalls geschildert hier)

Ich weiß aus früheren Antworten,daß Du das nicht so nachvollziehen konntest/wolltest.

Niemand sagt,daß das leicht oder lustig ist...ich hab das auch tun müssen---Titel erkämpfen, Titel durchsetzen.

Der vater Deiner Kinder war IMMER arbeitsfähig,richtig?

Man hätte ihm permanent ,so er denn immer behauptet hat,er fände keine "lohnendere Arbeit",mit möglichen Stellenanzeigen überschütten können---dann hätte ER beweisen müssen,warum das nicht "zumutbar" ist.

Er hatte/hat eine VERSTÄRKTE EWERBSOBLIEGENHEIT ,weil die Kinder Minderjährige waren/sind.

Da er "nicht wollte"--und Du keinen Druck machtest---blieben die Kinder die Verlierer.
In doppelter Hinsicht.

Warum hast Du keine Strafanzeigen gemacht,so Du doch nach Deiner Darstellung genau wußtest,der ärgert Dich/Euch ABSICHTLICH?

ER hat die schutzlosen Kinder geprellt---und ist noch belohnt worden durch falsche Rücksicht.

Wenn man ein-zweimal dies zur Anzeige gebracht hätte, wäre es Sache einer Staatsanwaltschaft gewesen,seine Arbeitsverweigerung zu würdigen.

Kann sehr erziehend wirken,so eine Veurteilung auf Bewährung.
Beim zweiten Mal gehts dann halt mal für 3 Monate z.B. in den Kahn.

Es war ihm allezeit ZUMUTBAR ,auch ZUSATZJOBS anzunehmen...und er war (so Deine Darlegungen hier) wohl auch nie ORTSGEBUNDEN??!!

Als Mutter hast Du bei diesen Dingen die volle Unterstützung des Staates.

Einfach mal unter "Unterhaltsstraftaten/Musterurteile" googeln.

Tja...WAS möchtest Du denn nun als Hilfe?

Noch immer kannst Du obige Wege gehen.

Falls JETZT der Gerichtsweg Geld kostet,bedenke bitte:

evl.erhieltst Du Unterhaltsvorschuß oder Anteile beim ALGII ,die EIGENTLICH der KV zu tragen gehabt hätte.


Das Nichthandeln oder "Nichtkonsequenthandeln" hat sich.meine Meinung,in KEINSTER WEISE gelohnt---für DICH und DIE KINDER jedenfalls nicht.

Für den KV schon,der kam ja all die Jahre mit dieser lustigen Masche durch.

Die Kinder hatten IMMER zuwenig Geld,das ihnen zugestanden hätte,
der scheinbar vermiedene Ärger hat einen Riesenfrustberg erzeugt, wirklich glücklich ist niemand (höchstens der KV),

Deine Kinder haben Dich nicht als verantwortungsbewußt und konsequent für sie handelnd erlebt--- also:

Dann zieh nun die richtigen Schlüsse, noch immer kann man aus Fehlern lernen--- sowohl Du als vor allem auch Deine Kinder können ihnen Zustehendes einklagen.

Ich finde es unsäglich,daß es solche "Eltern" gibt ,die Kinder im Regen stehen lassen--- nur von SCHAM findet man bei dem Typ wohl nix?

Sag Deinen Kindern,daß sie SELBST auch titulierte Unterhaltsschulden immer noch vom "Vater" einfordern können.
Versuche, die Gerichtswege komplett auszuschöpfen.
Laß Titel erstellen!

Ein Fehler liegt aber weniger beim JA,beim Staat oder Anwalt.

Zitat:
Eine Zeitlang hat das Jugendamt versucht ihn "irgendwie zu kriegen", aber der Herr ignorierte die Schreiben einfach, reagiert nicht.

So bekam ich also einen Brief vom Jugendamt, sie könnten nix machen und ICH solle zur Polizei und den Vater anzeigen 😕😕
Wenns also unangenehm wird, müssen mal wieder die Mütter ran. Danke Jugendamt :mad:

Daraufhin nahm ich mir einen Antwalt. Wenn ich gewusst hätte was da finanziell auf mich zukommt.....oje oje....


Zitat Ende


Vor allem die Kinder sind seit Jahren finanziell geschädigt worden,da Du nach eigenem Bekunden nicht "den doppelten Mindestunterhalt" allein tragen kannst.

Je Kind sind das bis zur abgeschlossenen Berufsausbildung aber
richtig viele Tausende Euronen,nicht nur mal "eine hohe Anwaltsrechnung". ODER?

Wenn man das Sorgerecht eben NICHT ausüben will,kann man es ABGEBEN.

Nur DANN ist der Staat zuständig.

Schreiben über eine Klage DEINERSEITS vor dem Familiengericht hätte er nicht FOLGENLOS ignoriert --- das wurde Dir auch schon mehrfach gesagt.

Im günstigsten Falle hätten DEINE KINDER dann bereits ein VERSÄUMNISURTEIL in Höhe des Mindestunterhaltes gehabt--seit JAHREN schon.

Es war DEINE ENTSCHEIDUNG, dies an das JA "zu übertragen"--und NICHT den möglichen Zivilgerichtsweg zu gehen.

Nur--WARUM soll das JA kostenpflichtige Klagen betreiben,
wenn die Sorgeberechtigten im Namen der Kinder dies
KOSTENFREI tun könnten???

Und---natürlich werden die Kinder ihrem Vater die Schulden erlassen,wenn sie dies bisher so vorgelebt bekamen.

Was empört Dich an dieser Einschätzung?

Wenn Du eine andere Erziehung möchtest,dann rede Klartext mit Deinen Kindern--jetzt sind sie alt genug,um Zusammenhänge zu verstehen--und zieh mal Dinge konsequent durch--im INTERESSE DEINER KINDER .

Es gibt viele dumme Hürden im Leben,es gibt unfaire Entwicklungen,es gibt haufenweise Halunken---wem sagst Du das---
aber:
man hat es in der Hand,zumindest zu VERSUCHEN, alles für die Kinder zu tun!

Ich konnte auch sehr viele Hindernisse nicht aus dem Weg räumen--aber:
ich versuche,den Kindern etwas anders vorzuleben.
Schaffe es nicht immer---aber ich PROBIERE es.

Nie selbst Halunke werden,nie Unrecht hinnehmen,nie einfach aufgeben und nur jammern --- und bei mir sind etliche Karten viel dümmer gemischt. ((DAS kann ich schon beurteilen,glaub mir))

Ja...und WIEDER kannst Du meine Meinung ignorieren oder doof /unsympathisch finden.
🙂 Das ist okay. 😉

Ich hoffe, irgendwer liest für sich und seine ähnliche Lage einen Tip heraus---den KINDERN zuliebe.

Denn: NUR DIE KINDER sind immer die VERLIERER bei
unfähigen/unsolidarischen/nichtunterhaltszahlenden Eltern.

Viel Mut,Kraft und Glück wünscht Dir

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Unterhalt.....versteh nix mehr : DAS kann nicht stimmen!

Hallo,CatherineII:

siehe die vielen früheren Beiträge zu diesen Deinem Thema also nochmal ein Erklärungsversuch ,

ich gehe davon aus,daß Du persönlich identisch mit "Catherine" ..................
Micky

Es war so:

Da ich nicht verheiratet war bekam ich sofort nach der Geburt der Kinder ein Schreiben, dass das Jugendamt zuständig ist - was immer das bedeutete.

Nachdem wir getrennt waren, sagte die Dame vom Jugendamt, dass SIE dafür zuständig ist, dass der Vater Unterhalt bezahlt. Sie schrieb Briefe, lud ihn vor, bat um Klarstellung seiner Vermögensverhältnisse, wieß ihn darauf hin, dass er arbeiten soll.......aber der Vater der Kinder reagierte einfach nicht. Er stellte sich tot. Bis auf ein einziges Mal. Da ging er zu dieser Dame vom Jugendamt, jammerte ihr was vor und versprach, dass er Unterhalt zahlen will. Das tat er dann zweimal und die Sache find von vorne an. Ohne Erfolg.

Daraufhin, weil das Jugendamt nicht erfolgreich war, bekam ich das Schreiben, dass ich den Vater anzeigen soll.

Diese Titel von denen Du redest sind vorhanden.

Da ich den Vater nicht persönlich anzeigen wollte, ging ich zu einem Anwalt. Dieser erstattete dann Anzeige wegen "Unterlassung" -so nennt man das glaub ich-

Diese Anzeige wurde beim Landgericht bearbeitet mit dem Ergebnis, dass sie nichts machen können.

Daraufhin landete die Akte beim Ortsgericht.

Dann passierte monatelang wieder nichts.
Und dann flatterte die Vorladung des Ortsgerichts als "Zeugin" in meinen Briefkasten.

Mein Anwalt bekam keinen Brief.

Das Jugendamt wurde ebenfalls als "Zeuge" geladen.

Ich ging eigentlich davon aus, dass ich Klägerin bin????? Schließlich hat mein Anwalt in meinem Namen die Anzeige erstattet.
Ich verstehs nicht.

Resultat der Verhandlung: der Vater soll ans Jugendamt zahlen.

Wie es dazu kam versteht auch mein Anwalt nicht. Niemand versteht es.

Wir haben Titel, ich hab den Anwalt zur Hilfe genommen und stottere jetzt eine Rechnung von 580 Euro ab.

Wenn ICH mich mit solchen Rechtsdingen nicht auskenne, dann sollte es doch mein Anwalt tun. Wozu sonst habe ich mir einen genommen?

Was soll ich Deiner Meinung nach noch tun?
Kopfstand und mit den Füßen wackeln?

Bevor Du mir wieder Frechheiten an den Kopf wirfst, sag mir doch WAS soll man denn noch tun?
 
Eine Kombination von Stufenklage (Zivilweg-->Familiengericht) und Strafanzeige weg.Unterhaltsvergehens hätte Dir weder etwas gekostet--im Namen der Kinder bekommt man PKH ,die Strafanzeige ohne RA möglich ist zum Preis des Einschreibebriefes machbar...,
noch wäre hier der Aufwand riesig gewesen.

Lediglich hätte man sich hartnäckig im regelmäßigen Abstand dazu aufraffen müssen/können.

Was ist denn eine Stufenklage?

Strafanzeige - ich sollte zur Polizei! Das stand im Brief des Jugendamtes. Von einem Einschreibebrief stand da nix. Wohin soll man den denn schicken.

Ich bin doch keine Hellseherin, schon gar keine Juristin.

Es liegen doch alle Papiere vor - wohin soll ich bitte die Einschreibebriefe schicken?

Und was soll ich da denn reinschreiben?

Kannst Du das auch für "blöde Mütter" erklären - denn das bin ich in Deinen Augen ja wohl. Und verantwortunglos.

WENN Du wirklich helfen möchtest, dann schlag bitte nicht verbal immer so zu.

Du schreibst ein juristendeutsch, so was versteht nicht jeder.
 
Ich verbitte mir,diesmal noch höflich,die Unterstellung "WIEDER FRECHHEITEN" an den Kopf zu werfen. 😎

Vielleicht hängt Dein Erfolg bei Ämtern/Anwälten auch mit dem selektiven Wahrnehmen zu tun,sachlichst(!) gefragt?

****************
Wenn man keinen guten Rat vom JA/RA erhält,kann man zum Familienverband,zur Caritas etc.etc.--bzw. einfach die Antworten mehrmals lesen. Oder nachfragen.

Also:
dem JA kann man SOFORT und OHNE JEGLICHE BEGRÜNDUNG die Vollmacht entziehen.

Du allein bestimmst die rechtliche Vertretung,solange Du allein sorgeberechtigt bist.

Laß Dir die Titel aushändigen.

Wie ist der titulierte Anspruch der Kinder formuliert?
Ist es ein gleitend angepaßter Unterhalt oder ein statischer?

Bis WANN gilt das Urteil jw.?

Du kannst SOFORT "im Namen der Kinder" (dann gibt es PKH)
vor dem Familiengericht neue/aktuelle Auskunft erbitten/erklagen.
Das würde ich unbedingt tun.

Im Rahmen einer Verhandlung vor dem Familienrichter (das geht auch OHNE ANWALT!) könnte man erneut die "Arbeitsverweigerung" zur Sprache bringen und auch versuchen,die Zahlungen zu Händen der Kinder zu forcieren.

Außerdem sollten Deine Kinder wirklich AKTUELLE Urteile bekommen,damit sie nicht den selben Salat haben,wenn sie in Ausbildung sind.
Vielleicht ist ein Richter so clever und formuliert es "bis Ausbildungsende unter Anrechnung eigener anrechenbarer Einkünfte (Azubigeld) und unter Beachtung des jw.Einkommens BEIDER Eltern... Das ist meine Idee dazu.

Zumindest aber sollte mal ein Zivilgericht sich die seltsame "Einkommensdarlegung" ansehen.

Deine Anzeige war doch eine STRAFANZEIGE???

Da das JA seine Rechte auf Rückzahlung nicht verliert,also 30 Jahre Zeit zum Einfordern/Pfänden hat,Deine Kinder aber richtigerweise JETZT dringend ihr Geld benötigen,würde ich genau dies so fordern:

Rücktritt des JA hinter die Ansprüche der Kinder,bis diese jw.die erste Ausbildung fertig haben.

Falls er jetzt an das JA zahlt,fänd ich das auch merkwürdig, ist aber garantiert eine Folge der Art der Klage,der genauen dort verwendeten Formulierung --> ergänzt es,macht nötigenfalls eine Aufforderung an das JA,
einem Rangrücktritt der Schulden zuzustimmen.


Da hier niemand die kompletten Schriftsätze kennt,ist es schwer,zu beurteilen,was da evl.schief lief.

Du kannst auch den Anwalt ScHriftlich auffordern,Dir mal zu erklären,waerum etwas völlig anders als gewünscht rauskam---und ihm ggf. die RZ verweigern---denn: so ist das ja völlig unsinnig.

Für den Anwalt nicht---aber für die Kinder!

Ist das Urteil bereits RECHTSKRÄFTIG oder kann man noch dagegen vorgehen?
Ist es nun ein STRAFRECHTSURTEIL mit der "Auflage,jetzt Unterhalt zu zahlen"---als "Bewährungsauflage"---oder was ist es?
Könnte es mir halt so vorstellen: er hat zwar was auf den Deckel bekommen, lenkt aber ein,indem er nun ans JA zahlt.

Warum zahlst DU an den Anwalt,warum hat der nicht Dir empfohlen,PKH zu beantragen---denn: Du bist doch auch ALGII-Empfängerin bzw.Du
hast Du doch "als Vertreterin der KINDER" Anzeige erstattet?
dann wäre es doch eh kostenfrei?

Also: bei Strafanzeige bräuchte man den Anwalt hier nicht,bei Zivilweg gibts PKH...

Und---wenn der KV "verloren" hat... wäre da nicht die Übernahme Deiner Anwaltskosten mit drin gewesen?

Also... ich würde Dir raten,mal zum Familienverband z.B. zu gehen,dort gibt es (hier jedenfalls) kostenlose Rechtsberatung...und frag mal,WAS da falsch gemacht wurde im Rechtsweg.

Oder: nimm alle Deine Einkunftsbelege,hol Dir einen Rechtsberatungsschein beim AG bei einem FACHANWALT FAMILIENRECHT und geh vors Familiengericht.

Und---zitiere doch mal anonymisiert aus den Unterhaltstiteln!
Fordere unbedingt,daß diese zu DEINEN HÄNDEN gehen!

Beende die Unterhaltsvertretungsvollmacht für das JA! SOFORT!

Falls die beim JA liegen---wegen Unterhaltsvorschuß--hast Du die Möglichkeit, formlos beim Familiengericht eine "Teilausfertigung der Titel" zu beantragen---das kannst Du AUCH ohne Anwalt!

---und dann könnte man dem JA den "Teiltitel" geben,in welchem nur die Höhe tituliert ist,die das JA an Dich ausreichte und
diese Summe schuldet ja der KV nun dem JA.

Dann könnten die Kinder auch ggf.immer wieder versuchen, selbst aus den Titeln zu vollstrecken. Ist AUCH ohne Anwalt möglich.
 
Unterhalt--> Strafrecht(ggf.Knast)/Ziviltecht (Geld)

Anzeige bei der Polizei ist STRAFRECHT,
dort geht es NICHT um Geld,nur um die "strafbare Handlung der Unterhaltsverweigerung".

Die Bestimmung,nun Geld zu zahlen,wird offenbar durch den Strafrichter als "Sanktion" festgesetzt worden sein---wenn der Typ das dann NICHT macht,
bekommt er evl.eine Haftstrafe---die ERSTMAL nur "zur Bewährung" ausgesetzt wurde.

Aber: für die Erklärung, vor WELCHEM Gericht verhandelt wurde,wäre spätestens Dein Anwalt zuständig.

Bitte den Anwalt,noch mal Einblick in die Akte nehmen zu können---und er soll Dir das ablichten!!!!


*********************
Um GELD geht es vor dem ZIVILGERICHT: Amtsgericht/Familiengericht

Die "Stufenklage" heißt so,weil man in
erster Stufe eine Auskunft erbittet über das aktuelle Einkommen

(das kann man aller zwei Jahre neu tun )

und in einer zweiten Stufe dann danach den Unterhalt festsetzen läßt.

Tut mir leid,wenn ich verworren rüberkomme.

Bin eben KEIN Jurist...alles selbst nur halb-angelernt.

Dein komischer Anwalt aber hätte Dir das schon längst mal erläutern können/müssen.


*******************
Ich schlage NIE verbal zu---bitte lies einfach noch mal in den früheren threads...
da steht alles haarklein und penibelst.

(Ich finde es anstrengend, für Rat immer nur blöde Sprüche zu ernten,,Du bist ziemlich verbal-aggro--aber --auch DAS ist nicht MEIN Problem)

Wenn man es selbst nicht versteht,ist das nicht schlimm---man kann es sich ausdrucken und zu einer Beratung gehen.

Es waren Tips,die man als Checkliste abarbeiten konnte.

Bin mir sicher,ich hab das genauso geschrieben: Auskunft/Festsetzung (Familienrichter/Zivilgericht)
und PARALLEL Strafanzeige (Staatsanwaltschaft/Strafgericht).

Heutzutage kann man unter google
"Aufbau und Aufgaben des Gerichtswesens" oder "Wie bekomme ich Unterhaltstitel" garantiert alles finden.
Von klügeren Leuten sehr nett und ordentlich erklärt.)

Du hättest KEINEN Anwalt benötigt,das Geld hätte gespart werden können---
irgendjemand mit bissel Logik kann Dir da auch helfen,
Du hast das Recht, Dir eine Begleitung Deiner Wahl zum Gericht mitzunehmen!


Du hast MEHRMALS ganz strikt gesagt,Du wolltest NICHT "gegen den Vater" vorgehen.
Lies einfach noch mal Deine eigenen Texte.

War ziemlich deutlich Deine Meinung.

Hast Du die so auch beim Anwalt rübergebracht,ihm AUCH so geantwortet...???

Mir ist das WURST, was Du da tust,klar hab ich meine Meinung dazu ---aber:

Deine Kinder dürften es halt nicht so prickelnd finden.

Nicht ICH bin geschädigt--es sind hier DEINE KINDER.

Und..genau deshalb schreib ich auch--in erster Linie hoffe ich,daß bei sowas die KINDER wirklich Hilfe bekommen....

Da gehts mir wie "Die Diva" *lächel*

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh Gott ist das Alles kompliziert.

Dem Jugendamt habe ich anfang des Jahres die Vollmacht entzogen.

Dieser "Titel" von dem gesprochen wird, ist es das?

Vollstreckbare Ausfertigung
Amtsgericht
Familiengericht

Beschluss
In der Familiensache
Name des Kindes
gegen
Name des Vaters

Dann sind die Beträge aufgeführt, noch in DM.
Das stammt von 2001

gefolgt von einigen Stempeln.

Nächste Seite: ....vertreten durch den Fachdienst Jugend und Soziales.......als Rechtsnachfolgerin Name des Kindes wegen Unterhaltszahlungen für die Zeit vom ...2003 bis Jan 2009 in Höhe von 10.023,67 Euro zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.

Nächste Seite: da steht dann was, dass diese Schulden aufs Land Hessen übergehen........

ich versteh ehrlich gesagt kein einziges Wort 😕😕

Wozu ist denn das Jugendamt da, wenn sie einem nix wirklich erklären. Und der Anwalt? Ich glaube der nimmt mich nicht ernst.
 

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