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Unterhalt - Tochter zieht zum Vater

G

Gast_Bine

Gast
Hallo,

vermutlich muss ich mir, wenn es dann soweit ist, auch beim Anwalt Hilfe suchen, aber trotzdem schreibe ich euch hier mal an. Vielleicht war/ist jemand in der gleichen Situation und kann mir schon Infos geben.

Ich bin alleinerziehende Mama. Meine Tochter ist 16 und wird nächstes Jahr im Sommer die Realschule beenden. Ob es dann mit FOS oder Ausbildung weitergeht, steht noch nicht fest. Fest steht auf alle Fälle, dass sie das nicht hier bei uns in Bayern machen möchte, sondern bei ihrem Papa in Berlin. Somit bin ich ab dem Umzug unterhaltspflichtig.

Vorab möchte ich sagen, dass ich selbstverständlich gerne und auf jeden Fall Unterhalt an meine Tochter zahlen werde - keine Frage. Allerdings will ich mich ab dem Zeitpunkt nicht wieder vom Vater verar***en lassen. Sorry für den Ausdruck. Wir haben seit über einem Jahr eine Beistandschaft beim JA, weil der Vater mehrere Monate gar nicht gezahlt hat bzw. jetzt auch sehr unregelmäßig. Vielleicht erweckt es jetzt den Anschein, dass ich dem Vater dann eins reinwürgen möchte. Nein, dem ist nicht so. Ich möchte aber, dass alles mit rechten Dingen zugeht und ich nicht wieder die Dumme bin, die nachgibt um des Frieden willens und nicht vor Gericht zu landen. Aber das ist ja jetzt auch ein ganz anderes Thema.

Mich würde mal folgendes interessieren. Vielleicht kann dazu jemand Auskunft geben.

Letztes Jahr hat der Vater mehrere Monate keinen Unterhalt gezahlt. Es sind also Schulden aufgelaufen, welche bis heute noch nicht abgezahlt wurden. Sollte bis zum Umzug nichts passieren, kann ich dann die Schulden von meiner Unterhaltszahlung abziehen?

Vor ein paar Jahren ging mein Auto kaputt und es musste leider ein neues her. Da Auto wird finanziert. Der Kredit läuft noch ca. 3,5 Jahre. Das Auto wurde nicht zum Spaß angeschafft. Wir leben in einer Kleinstadt und um zur Arbeit, Schule, Arzt,.... zu kommen, ist man hier leider auf ein Auto angewiesen. Wird dieser Autokredit bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

Ich möchte nochmal betonen, dass ich für meine Tochter zahlen will. Allerdings habe ich Angst, dass ich dann beim Mindestunterhalt nicht mehr um die Runden komme. Nach Abzug aller Fixkosten (Miete, Auto, Versicherungen, Strom, Telefon) bleibt nicht mehr viel für Essen/Trinken. Rücklagen sollte man ja auch bilden für Nachzahlung Nebenkosten/Strom oder Autoreparaturen. Zudem leben wir jetzt in einer 3-Zimmer-Wohnung. Die kann ich mir dann nicht mehr leisten und muss wohl umziehen.

Wie ist das, wenn meine Tochter 18 ist - ganz gleich ob sie nun zur Schule oder zur Ausbildung geht.
- Sind dann nicht beide Elternteile unterhaltspflichtig? Muss ich nur noch die Hälfte zahlen?
- Geht der Unterhalt dann direkt an meine Tochter, auch wenn sie beim Vater lebt?
- Könnte ich auch einen Betrag mit meiner Tochter mündlich vereinbaren, um JA bzw. Gericht zu vermeiden?

Vielen Dank für eure Hilfe.
MfG, Bine
 

Sisandra

Moderator
Letztes Jahr hat der Vater mehrere Monate keinen Unterhalt gezahlt. Es sind also Schulden aufgelaufen, welche bis heute noch nicht abgezahlt wurden. Sollte bis zum Umzug nichts passieren, kann ich dann die Schulden von meiner Unterhaltszahlung abziehen?
Das ist meines Wissens nicht zulässig. Du kannst dich aber, so ein Unterhaltstitel besteht darum kümmern, dass der ausstehende Unterhalt gepfändet wird.

Vor ein paar Jahren ging mein Auto kaputt und es musste leider ein neues her. Da Auto wird finanziert. Der Kredit läuft noch ca. 3,5 Jahre. Das Auto wurde nicht zum Spaß angeschafft. Wir leben in einer Kleinstadt und um zur Arbeit, Schule, Arzt,.... zu kommen, ist man hier leider auf ein Auto angewiesen. Wird dieser Autokredit bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Soweit ich weiß, werden bestehende Kredite bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

Ich möchte nochmal betonen, dass ich für meine Tochter zahlen will. Allerdings habe ich Angst, dass ich dann beim Mindestunterhalt nicht mehr um die Runden komme. Nach Abzug aller Fixkosten (Miete, Auto, Versicherungen, Strom, Telefon) bleibt nicht mehr viel für Essen/Trinken. Rücklagen sollte man ja auch bilden für Nachzahlung Nebenkosten/Strom oder Autoreparaturen. Zudem leben wir jetzt in einer 3-Zimmer-Wohnung. Die kann ich mir dann nicht mehr leisten und muss wohl umziehen.
Es gibt einen Selbstbehalt, mehr als das darf man dir nicht abziehen, egal, ob dadurch der Mindestunterhalt erreicht wird oder nicht. Schau mal, ob dir diese Tabelle und die Erläuterungen dazu weiterhelfen:

Aktuelle Dsseldorfer Tabelle ab 1.08.2015

Wie ist das, wenn meine Tochter 18 ist - ganz gleich ob sie nun zur Schule oder zur Ausbildung geht.
- Sind dann nicht beide Elternteile unterhaltspflichtig? Muss ich nur noch die Hälfte zahlen?
- Geht der Unterhalt dann direkt an meine Tochter, auch wenn sie beim Vater lebt?
- Könnte ich auch einen Betrag mit meiner Tochter mündlich vereinbaren, um JA bzw. Gericht zu vermeiden?
Ab dem 18. Geburtstag deiner Tochter kannst du den Unterhalt auf ihr Konto überweisen. Es gelten aber nach wie vor die Sätze der Düsseldorfer Tabelle. Sollte deine Tochter bis dahin bereits eigenes Einkommen haben, so wird das in Anrechnung gebracht.

Wenn du unsicher bist, dann kann es für dich durchaus Sinn machen, einmalig für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt zu investieren. So arg teuer ist das nicht.
 

weidebirke

Urgestein
Den Unterhalt würde ich von dritter Stelle, wie zum Beispiel dem Jugendamt, berechnen lassen. Spart Stress, Streit und Rechtfertigungsgedöns.

Nein, Du kannst keine Unterhaltsschulden gegen Deine Unterhaltspflichten gegenrechnen. Das Geld ist für Dein Kind und das braucht den Unterhalt auch dann, wenn Du dem Vater vor ein paar Monaten den Unterhalt vorstrecken musstest.

Im Gegensatz zu Sisandra meine ich, dass Kredite, vor allem Verbraucherkredite, nicht einberechnet werden. Aber ich bin keine Fachfrau (berichte nur aus eigenem Erleben) und empfehle bei solchen Fällen an kompetenter Stele (s.o.) nachzufragen.

Wenn Deine Tochter 18 wird, erlischt erst einmal die durch den Vater beanspruchte Unterhaltspflicht. Jetzt muss Deine Tochter ihre Ansprüche gegen beide Eltern (!!!) selbst geltend machen. Auch da hilft das Jugendamt. Gibt es weitere unterhaltsberechtigte Kinder, die minderjährig sind, haben die Vorrang. Das heißt, erst, wenn die minimum Mindestunterhalt bekommen, wäre Deine Tochter an der Reihe. Und Dein Selbstbehalt steigt.
 

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