M
moondie
Gast
Hi. ich weis sowas ist eigentlich was für die rechtsanwälte, aber vielleicht könnt ihr mir auch helfen.
ich bin 18 jähriger schüler und versteh mich null mit meiner mutter. jetzt wi9ll ich ausziehen (ne eigene wohnung oder ne wg). jetzt hab ich erfahren, dass ich wenn ich 18 bin, der unterhalt, den mein vater meiner mutter (geschieden) überweist, mir zusteht.
aber was mache ich, wenn meine mutter sich weigert, mir den UNterhalt auszubezahlen? Und gilt der ANspruch für den UNterhalt auch, wenn ich von daheim wegzieh?
danke für eure antworten
Liebe grüße
Dani🙁🙂😛
ich bin 18 jähriger schüler und versteh mich null mit meiner mutter. jetzt wi9ll ich ausziehen (ne eigene wohnung oder ne wg). jetzt hab ich erfahren, dass ich wenn ich 18 bin, der unterhalt, den mein vater meiner mutter (geschieden) überweist, mir zusteht.
aber was mache ich, wenn meine mutter sich weigert, mir den UNterhalt auszubezahlen? Und gilt der ANspruch für den UNterhalt auch, wenn ich von daheim wegzieh?
danke für eure antworten
Liebe grüße
Dani🙁🙂😛