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unsicherheit unterkunft

gipsy

Aktives Mitglied
hallo ihr lieben,ich habe mal wider ein anliegen,und zwar geht es um eine wohnung. ich wohne zurzeit mit meiner tochter die in zwei wochen drei wird in einer 2 raum wohnung mit 60 quadrat meter ,bin leider noch auf harz 4 da ich in meinem beruf nur schwer reinkomme als alleinerziehende und meine frage ist jetzt die. nach langem druck vom amt hiess es immer ich muss umziehen die wohnung ist zu teuer (es geht um 10 euro zu viel) nun habe ich eine wohnung gefunden die hat zwar jetzt drei räume aber nur 51 quadratmeter. ich gab den wohnungsvorschlag zum amt weiter die sagte das meine jetztiege wohnung seit neuem gesetzt (01.05.2015 ) meine wohnung nun doch zulässig ist. so jetzt kommt es diese zwickmühle soll ich nun umziehen oder nicht ????????????
und die nächste frage kennt sivh jemand aus ab wann einem drei raum wohnung zu steht ( alter des kindes) zwecks eigenem wohnraum.???
ich freue mich auf eure informationen und meinungen...
lg
 
C

chrismas

Gast
Bei 10 Euro hätten die eh zuvor eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehmen müssen, bevor Sie dich dazu zwingen hätten wollen, dass du umziehst, denn meist ist bei einer solch geringen Summe der Umzug teurer als das wohnen lassen.

Aber nunja, egal, was deine andere Frage angeht.

So ist es regional unterschiedlich geregelt, so müsstest du hier mal schauen

Harald Thome - Örtliche Richtlinien

ob deine Stadt/dein Landkreis mit dabei ist und schauen, was dort dazu drin steht. Wenn nicht, solltest du dich an eine entsprechende Beratungsstelle vor Ort wenden oder mal in den Fachforen dazu nachfragen.
 

gipsy

Aktives Mitglied
Also sehr informativ aufjeden Fall auf 66 Seiten verteilt aber Leiber finde ich nichts über die frage ab wie vielen Jahren meinem Kind ein eigenes Zimmer zusteht. Bin wirklich am überlegen ob ich die neue Wohnung nehme wir sind zu zweit und nur 51 Quadratmeter obwohl uns bis 65 zustehen.


Bei 10 Euro hätten die eh zuvor eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehmen müssen, bevor Sie dich dazu zwingen hätten wollen, dass du umziehst, denn meist ist bei einer solch geringen Summe der Umzug teurer als das wohnen lassen.

Aber nunja, egal, was deine andere Frage angeht.

So ist es regional unterschiedlich geregelt, so müsstest du hier mal schauen

Harald Thome - Örtliche Richtlinien

ob deine Stadt/dein Landkreis mit dabei ist und schauen, was dort dazu drin steht. Wenn nicht, solltest du dich an eine entsprechende Beratungsstelle vor Ort wenden oder mal in den Fachforen dazu nachfragen.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo gipsy,
Die Wohnung in der du jetzt lebst, sind es zwei geschlossene Zimmer , also jedes Zimmer hat eine Tür?
Wie groß sind die Wohnräume im Gegensatz zur 3ZKB Wohnung?
Vielleicht sind ja nur Küche und Bad kleiner.
Wie darf ich mir das vorstellen.
So richtig der Knaller ist die 51 qm Wohnung auch nicht. und wenn man bedenkt das jeder Umzug Arbeit und Geld kostet, solltest du vielleicht noch zuwarten, bis eine Passendere im Angebot ist.
Zumal die kleinere eventuell billigere Wohnung übernimmt das Amt gerne, aber das Amt dann von einer größeren (60qm -65qm) eventuell teureren zu überzeugen ist vermutlich schwieriger.

Eigentlich wäre es besser du würdest eine 3ZKB Wohnung finden die 60-65 qm finden.

Oder denkst du so eine Angebot kommt so schnell nicht wieder?
Ist es schwierig bei euch eine Wohnung zu finden?

Ich würde es vermutlich nicht machen.

Liebe Grüße Pecky
 

Landkaffee

Urgestein
Du bist alleinerziehende Mutter.
Nicht selten ist man dann auch auf andere Hilfen angewiesen, die ggf, eben nur dann z.B. für das Kind oder/ und einem selbst gegeben sind, wenn eine auch örtlich-räumliche Errreichbarkeit da ist. Solltest Du Dir jetzt im Alltag schon länger Unterstützung mir Kind gesucht und gefunden haben, kannst Du die evtl. nicht einfach aufgeben und Dich anders orientieren.
Könnte eine besondere Härte darstellen und auch sein.
Ich kenne mich da jetzt nicht so gut aus.... .


LG
Landkaffee
 
R

Rabenfeder

Gast
Hallo Gipsy,

jeder Kreis kann es leicht unterschiedlich handhaben, aber die Faustregel ist, dass einer Person 50m2 zustehen und jeder weiteren Person zusätzliche 15m2, solange diese Person kein Baby mehr ist und das ist Dein Kind mit 3 Jahren nicht mehr. In einigen Kreisen wird zusätzlich eingeschränkt, dass einer Person ein Wohnraum zusteht und jeder weiteren Person ein weiterer Raum. Also dürfte eine Einzelperson nur eine Einzimmerwohnung beziehen, zu zweit hättet ihr Anrecht auf eine Zweizimmerwohnung usw.
Wie das bei euch genau ist, müsstest Du aber erfragen.

In meinem alten Landkreis, in dem ich überbrückend ALG2 bezogen habe, war es so, dass es diese Regelung mit der Zimmerzahl nicht gab, die beim Mietpreis absolut nicht mit sich verhandeln ließen, es aber meist durchging, wenn die Wohnung geringfügig größer war, als in den Richtlinien vorgesehen und man im Zweifelsfall die anteiligen Heizkosten für diese Mehrgröße aus der Grundsicherung selbst bestreiten musste.

Aber wie gesagt: so wurde es dort gemacht, in einem ländlichen Geboet, in dem es so ziemlich an allem mangelte außer an Wohnraum (es war trotzdem erschreckend, was manche Leute da so vermieten wollten... ).
 

gipsy

Aktives Mitglied
Erstmal danke für eure zahlreichen antworten und ich weiss das bei mir meinem Kind ein eigener Raum zusteht nur weiss ich nicht wie alt sie sein muss. Zu der Frage zwecks der Wohnräume also ich habe jetzt zwei Räume ich schlafe in der wohnstube der Raum ist ca 5×5 m groß genauso gross ist der zweite Raum , in der neuen Wohnung habe ich drei Räume da sind aber die zwei Schlaf Räume nur die Hälfte der jetzigen und auch die neue Küche würde in meine jetzige drei mal rein passen. Und zu der Frage ja ich wohne in stahnsdorf zwischen potsdam und Berlin Landkreis pm und hier eine Wohnung zu finden ist wie ein sechser im Lotto, wollte in der nähe meiner Eltern bleiben schon allein wegen der Arbeit wenn es endlich klappt.
 

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