D
Deichgräfin
Gast
Hallo wonni 71,
leider ist es so,dass man über die nötigen finanziellen Mittel
verfügen muß ,um alle Möglichkeiten auszuschöpfen zu können,
seine Unschuld zu beweisen.
Du schreibst es fing 2004 an,kurz nach der Trennung.
Soll das heißen,dass dein Partner bereits zu diesem Zeitpunkt von
der Ex angezeigt wurde ?
Sollte es so sein,wundert es mich sehr,dass dein Partner,bei der
Schwere dieser Beschuldigungen, bis zur Verhandlung ,..Jahre später,
in Freiheit, mit dir ,zusammen mit deinen Kindern leben konnte.
L.G.Karin
leider ist es so,dass man über die nötigen finanziellen Mittel
verfügen muß ,um alle Möglichkeiten auszuschöpfen zu können,
seine Unschuld zu beweisen.
Du schreibst es fing 2004 an,kurz nach der Trennung.
Soll das heißen,dass dein Partner bereits zu diesem Zeitpunkt von
der Ex angezeigt wurde ?
Sollte es so sein,wundert es mich sehr,dass dein Partner,bei der
Schwere dieser Beschuldigungen, bis zur Verhandlung ,..Jahre später,
in Freiheit, mit dir ,zusammen mit deinen Kindern leben konnte.
L.G.Karin