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Unschuldig Verurteilt

Hallo wonni 71,

leider ist es so,dass man über die nötigen finanziellen Mittel
verfügen muß ,um alle Möglichkeiten auszuschöpfen zu können,
seine Unschuld zu beweisen.

Du schreibst es fing 2004 an,kurz nach der Trennung.
Soll das heißen,dass dein Partner bereits zu diesem Zeitpunkt von
der Ex angezeigt wurde ?
Sollte es so sein,wundert es mich sehr,dass dein Partner,bei der
Schwere dieser Beschuldigungen, bis zur Verhandlung ,..Jahre später,
in Freiheit, mit dir ,zusammen mit deinen Kindern leben konnte.

L.G.Karin
 
Hallo Wonny,
ich würde an deiner Stelle einen guten Anwalt suchen und auf Neuaufnahme des Verfahrens drängen. Es wäre ja nicht der erste Fall in diesem Bereich, dass jemand zu Unrecht verurteilt bzw. verdächtigt wurde.
Gruß, Werner

P.S. Nachtrag: Sorry, habe noch nicht gesehen, dass du schon über deine finanziellen Möglichkeiten geschrieben hast. Gibt es keine Prozesskostenbeihilfe bei genügend Hinweisen auf ein Fehlurteil?
 
Hallo Wonny,

1. ich würde an deiner Stelle einen guten Anwalt suchen und auf Neuaufnahme des Verfahrens drängen. Es wäre ja nicht der erste Fall in diesem Bereich, dass jemand zu Unrecht verurteilt bzw. verdächtigt wurde.
Gruß, Werner

2. P.S. Nachtrag: Sorry, habe noch nicht gesehen, dass du schon über deine finanziellen Möglichkeiten geschrieben hast. Gibt es keine Prozesskostenbeihilfe bei genügend Hinweisen auf ein Fehlurteil?

Zu 1. Hier mal einige Basisinformationen zum Strafrecht:

Strafrecht-Ratgeber | Strafrecht | Rechtsmittel

Zu 2. Für das Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe. Die gilt nur im zivilrechtlichen Verfahren. Für das Strafrecht gibt es einen Pflichtverteidiger, falls man nicht über eigene Mittel verfügt.

Und überhaupt stellt sich die Frage, ob das letze Urteil, man weiß hier nicht welche Instanz, rechtskräftig ist oder nicht.

Wenn man tatsächlich weiterhelfen will, sind dies Faktoren, die geklärt sein müssen.

Insofern verweise ich auf den Thread von Looser59, wo diese Dinge schon komplett inhaltlich erörtert wurden. Wäre vielleicht hilfreich dort mal nachzulesen, da es auch um ein vergleichbares erschütterndes Schicksal geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es keine Prozesskostenbeihilfe bei genügend Hinweisen auf ein Fehlurteil?

Für die Bewilligung von Prozesskostenbeihilfe ist neben dem einzusetzenden Einkommen die Frage, ob die Verfolgung/ Fortführung eines Rechtsverfahrens überhaupt noch Aussicht auf Erfolg verspricht, entscheidend. In den meisten Fällen erfolgt hier eine pragmatische Prüfung der wesentlichen Eckpunkte des Verfahrens.

LG

Maliza
 
Für die Bewilligung von Prozesskostenbeihilfe ist neben dem einzusetzenden Einkommen die Frage, ob die Verfolgung/ Fortführung eines Rechtsverfahrens überhaupt noch Aussicht auf Erfolg verspricht, entscheidend. In den meisten Fällen erfolgt hier eine pragmatische Prüfung der wesentlichen Eckpunkte des Verfahrens.

LG

Maliza


Nochmals zur Aufklärung, im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe. Die gibt es nur für das zivilrechtliche Verfahren!

Hier nochmals zum Nachlesen:

Prozesskostenhilfe – Wikipedia
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig Stan...aber vielleicht, vielleicht ist mir grade ein Hintertürchen eingefallen:

Wenn ihm nämlich zB das Sorgerecht oder teile davon entzogen wurden aufgrund der Verurteilung und man ein neues Sorgerechts/Besuchsrechtsverfahren eröffnen würde.... DANN könnte man PKH beantragen1
Denn dann ist davon auszugehen, dass die Mutter mit dem (angeblichen) Missbrauch argumentiert und darauf kann ein guter Anwalt dann einsteigen und ein Glaubwürdigkeitsgutachten fordern, welches dann auch, wenn vom Gericht bestellt, kostenlos für den Verurteilten wäre.....

denk-denk-denk...müsste gehen
 
Ich habe auch nicht behauptet, dass es im Strafrecht Prozesskostenhilfe gibt, sondern lediglich etwas zu den Voraussetzungen für Prozesskostenbeihilfe geschrieben.

[...]

Herzlichen Dank für Deinen Hinweis!

LG

Maliza
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wonny,

erstmal danke ich Dir, dass Du auf meine Fragen eingegangen bist.
Es ist ja machmal gar nicht so einfach, über Dinge, die einen belasten bzw. verletzt haben zu schreiben.

So richtig bekomme ich es aber noch nicht hintereinander, was bei Euch passiert ist.
Sind die drei Kinder aus der ersten Ehe Deines Mannes nach der Trennung der Eltern bei ihm geblieben oder zusammen mit ihrer Mutter ausgezogen?
Soll der Missbrauch stattgefunden haben, während die Eltern der Kinder noch zusammengelebt haben oder im Zeitraum direkt nach der Trennung, bis die Anzeige erfolgte?

Deine Familiensituation muss Dir grade wie ein endloser Albtraum erscheinen. Du hast drei Kinder, eines davon noch ein kleines Baby, das besonders viel Pflege und Fürsoge braucht. Er muss entsetzlich für Dich gewesen sein, dass Dir Dein Partner, der Dir sonst Halt gibt, unter diesen Umständen entrissen wird. Hast Du Dir denn ein wenig Unterstützung von außen gesucht?
Ich habe mir mal erlaubt, einen link zur sozialpädagigischen Familienhilfe in Bremen für Dich einzufügen.

Integrationshilfe - Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)  – Hans-Wendt-Stiftung Bremen

Vielleicht kann Dir dort ein wenig geholfen werden.

LG

Maliza
 
Hallo Wonny,

erstmal danke ich Dir, dass Du auf meine Fragen eingegangen bist.
Es ist ja machmal gar nicht so einfach, über Dinge, die einen belasten bzw. verletzt haben zu schreiben.

So richtig bekomme ich es aber noch nicht hintereinander, was bei Euch passiert ist.
Sind die drei Kinder aus der ersten Ehe Deines Mannes nach der Trennung der Eltern bei ihm geblieben oder zusammen mit ihrer Mutter ausgezogen?
Soll der Missbrauch stattgefunden haben, während die Eltern der Kinder noch zusammengelebt haben oder im Zeitraum direkt nach der Trennung, bis die Anzeige erfolgte?

Deine Familiensituation muss Dir grade wie ein endloser Albtraum erscheinen. Du hast drei Kinder, eines davon noch ein kleines Baby, das besonders viel Pflege und Fürsoge braucht. Er muss entsetzlich für Dich gewesen sein, dass Dir Dein Partner, der Dir sonst Halt gibt, unter diesen Umständen entrissen wird. Hast Du Dir denn ein wenig Unterstützung von außen gesucht?
Ich habe mir mal erlaubt, einen link zur sozialpädagigischen Familienhilfe in Bremen für Dich einzufügen.

Integrationshilfe - Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) *– Hans-Wendt-Stiftung Bremen

Vielleicht kann Dir dort ein wenig geholfen werden.

LG

Maliza
Hallo Maliza !!!

Nein ich habe mir noch keine hilfe von aussen geholt weil ich nicht wusste wo ich was finden kann , der caritasverband ist echt sehr schlecht und die Kinderpsychologin wo ich mit meinem drei und fünfzehn jährigen jungs war sagte mir kurz das könne ich alleine schaffen weil sie ja nicht wirklich wisse was man dem kleinen sagen solle und mein grosser kam mit ihr auch nicht klar. leider .

also vielen dank für den link, ich werde ihn gleich nächste woche in anspruch nehmen und uns hielfe holen das heißt wenn die es auch wirklich machen .
 

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