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Unrechtmäßige Pfändung strafbar?

R

RockyG

Gast
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Das Finanzamt hat eine Forderung gegen mich gestellt. Ich habe per Steuerberater Widerspruch dagegen eingelegt. Dieser wurde nicht beantwortet. Es folgte eine Mahnung sowie Vollstreckungsankündigung. Auch hier hat der Steuerberater nachgehakt. Telefonisch wurde mitgeteilt, dass die Forderung zunächst bis Quartalsende gestundet wird. Dann traf mich beim Onlinebanking fast der Schlag! Pfändung...

Allerdings fehlgeschlagen, da nicht genug Geld auf dem Konto war. Erst NACH diesem Pfändungsversuch erreichten mich schriftliche Benachrichtigungen seitens meiner Bank und später des Finanzamtes.

Nach weiterem hin- und her mit dem Finanzamt wurde die Pfändungs- und -Einziehungsverfügung aufgehoben. Dies bekam ich per Post mitgeteilt.

Natürlich war ich erleichtert, doch mein Konto blieb für Transaktionen gesperrt. Der Support der Bank konnte (oder wollte) nicht weiterhelfen. Aus welchen Gründen auch immer, waren die sehr unfreundlich. Ich bin seit fast 20 Jahren Kunde und habe mir nie was zu schulden kommen lassen, war nicht einmal im Dispo etc.

Jetzt der nächste Hammer: ein Teil meines Guthabens wurde gepfändet, obwohl die Pfändungs- und Einziehungsverfügung längst zurückgenommen ist.

Meines Erachtens ist das ein unberechtigter Kontozugriff. Die Bank blockt mal wieder und ich habe, gelinde gesagt, die Schnauze voll.

Kann ich den unberechtigten Kontozugriff zur Anzeige bringen?

Kann ich Anzeige wegen Nötigung erstellen? Die behandeln mich wie den letzten Dreck, machen Zusagen wie Stundung / Aufhebung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung, die dann nicht eingehalten werden.

Zudem ist finanzieller Schaden entstanden, wegen der fehlgeschlagenen Buchungen. Bankgebühren, Mahnungen von Versicherungen usw. Kann ich Schadensersatz fordern?

Habe aktuell keinen Anwalt und das Problem, dass ich nicht an mein Geld komme, um diesen zu bezahlen.
Aufgrund der Coronalage ist es momentan ohnehin finanziell nicht einfach. Ich komme gerade über die Runden aber Zusatzausgaben sind nicht drin...
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Hallo Rocky;

Mit dem Finanzamt ist nicht zu Spaßen.
Forderungen gelten erstmal,aus deiner abgegebenen Steuererklärung.
Wenn da überhöhte oder unangepasste Forderungen sind, sind die erstmal schnellstens zu begleichen.
Das Sie dich gestundet haben,war schon ein entgegen kommen.
Danach erst kann man alles weitere entsprechend klären und bekommst dein Guthaben,je nach Sachlage und Berechnung wieder.
Egal wie lange du guter Kunde warst, ein Problem mit dem Finazamt und die Schotten gehen überall runter.
Zum kotzen,ich weiß. So manche Firma wurde so schon in Grund und Boden gestampft.
 
W

Weiß nix

Gast
Nach weiterem hin- und her mit dem Finanzamt wurde die Pfändungs- und -Einziehungsverfügung aufgehoben. Dies bekam ich per Post mitgeteilt.

Natürlich war ich erleichtert, doch mein Konto blieb für Transaktionen gesperrt. Der Support der Bank konnte (oder wollte) nicht weiterhelfen. Aus welchen Gründen auch immer, waren die sehr unfreundlich. Ich bin seit fast 20 Jahren Kunde und habe mir nie was zu schulden kommen lassen, war nicht einmal im Dispo etc.
Ist doch eindeutig, das Problem liegt hier bei der Bank und nicht bei den Fanboys vom Finanzamt.

Vielleicht will die Bank, welche ist es, einfach einen gewissen Kunden loswerden.
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Ob es strafbar ist kann ich nicht beantworten.
Ich habe auch gerade mit dem FA zu tun und kann dir nur den Rat geben eine Stundungszustimmung in schriftlicher Form anzufordern.
 
R

RockyG

Gast
Hat jemand einen Tipp, wie man sich dagegen wehren kann?

Wenn eine Pfändugs- und Einziehungsverfügung aufgehoben ist, dürfen die sich doch nicht einfach am Guthaben auf dem Konto bedienen. Sonst wäre die Aufhebung, die ich schriftlich vom FA bekommen hab, sinnlos.

Wie geht man in so einem Fall am besten vor?
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Das ist der eigentliche Weg.
1. möglichkeit: du gehst zu deiner Bank und erkundigst dich dort um welchen Betrag es sich handelt (aber das steht sicher auch auf deinem Kontoauszug) und lässt deiner Bank das Geld dorthin überweisen und wartest anschliessend bis die Glaubiger das Geld haben und DANN erst wird dir das Konto freigeschaltet.

Anscheinend wurde der Beschluss zur Kontopfändung zurück genommen aber dein Konto von den Gläugigern NICHT Frei geschaltet.
In der Regel dauert solche Freischaltung immer eine Weile,(ich glaube bis zu 6 Wochen) nachdem der Betrag beglichen ist, dafür muss man extra noch mal nach der Begleichung telefonisch bitten es wieder Frei zu schalten,wenn es schneller gehen soll.

In deinem Fall mit den neuen Beschluss der Aufhebung , kann sich das zeitlich überschnitten haben oder aber eben hast du für die Freischaltung deines Kontos nicht nochmal angerufen.

Rede mit deinen Gläubigern, frage was da los ist und welchen Weg man zusammen finden kann.
Evtl Ratenzahlungen o.ä, bis restliches ganz Aufgeklärt ist,
 
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