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Unfall - Verwarngeld bezahlt, muss ich der Versicherung noch was melden??

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H

HELP

Gast
Hallo da bin ich wieder, diesmal mit einem ganz andren Problem.

Und zwar folgendes:

Ich hatte im Juni einen Unfall, bin in einer Kurve auf dem Nassen ins rutschen gekommen und habe mit dem Auto eine Leitplanke beschädigt.
Mit der Polizei, die dann kurze Zeit später eintrief, sind wir so verblieben, dass ich ein Verwarngeld in Höhe von 35 € bezahle und die Sache dann nicht weiter gemeldet wird.
Vor ein paar Tagen hat sich jedoch die Versicherung gemeldet und möchte den Unfallhergang geschildert bekommen. Jedoch stand in deren Schreiben auch keine nähere Bezeichnung des Unfalls, nur das Schadensdatum.

Jetzt weiss ich nicht, wie ich da weiter vorgehen soll?

Im OWiG steht
->
§ 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde

(1) 1Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. 2Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

(4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.

Muss ich der Versicherung nun noch überhaupt was melden? Laut dem Gesetzt hat sich das doch dann bereits durch die Verwarnung erledigt, oder muss ich doch zusehen wie ich diese Leitplanke bezahlt bekomme???

Bitte helft mir 🙂
 
Hallo,

Dein OWIG un die Versicherung sind zwei paar Schuhe.

Du hast den Unfall bei der Polizei gemeldet. Da die leitplanke war, musste die repariert werden.
Dies hat die Polizei veranlaßt.
Und wurde von einer Firma erledigt.
Diese wiederrum hat von deiner KFZ-Versicherung den Rechnungsbetrag angefordert.

Die wussten wahrscheinkich von nichts - hättest Du melden müssen - und wollen jetzt von Dir wissen was los ist.

Also schildere einfach den Unfallhergang und sie werden die Rechnung begleichen.

Tipp:
Laß dich beraten, ob es für dich nicht günstiger kommt, wenn Du den Schaden selbst bezahlst.
Weil Dein Versicherungsbeitrag bzw. die Schadenfreiheitsklasse hochgestuft wird.

Bist Du ADAC Mitglied?
Dort bekommst Du eine Beratung kostenlos.
Oder Frage bei Deiner Versicherung an.

Gruß Hajooo
 
Danke für die schnelle Antwort 🙂

Naja der Polizist meinte ja, dass die ganze Sache nicht weitergeleitet wird, weil ich ja das Verwanrgeld bezahlt habe.
Bei der Versicherung war ich damals und die wollten das wohl nicht tragen, weil der Wagen auf die Mutter meines Freundes angemeldet ist und sie nicht hochgehen möchte 🙁
Naja ich werde mal anfragen, was der ganze Spass kostet.

Aber dann weiss ich jetzt wenigstens, dass ich die beiden Sachen nicht verbinden kann *grml
 
Hm ja so wies aussieht komm ich doch nicht drum rum, schade *gg

Naja die Versicherung streckt die Summe vor und ich darf sie innerhalb 6 Monate zurück zahlen, das is ja ma was... puh 🙂

Naja der Schaden beträgt 402 €, kam ich ja noch klimpflich davon 🙂

Jedenfalls kann hier dicht gemacht werden 🙂

Keine weiteren Ausführungen mehr nötig 😉
 
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