H
HELP
Gast
Hallo da bin ich wieder, diesmal mit einem ganz andren Problem.
Und zwar folgendes:
Ich hatte im Juni einen Unfall, bin in einer Kurve auf dem Nassen ins rutschen gekommen und habe mit dem Auto eine Leitplanke beschädigt.
Mit der Polizei, die dann kurze Zeit später eintrief, sind wir so verblieben, dass ich ein Verwarngeld in Höhe von 35 € bezahle und die Sache dann nicht weiter gemeldet wird.
Vor ein paar Tagen hat sich jedoch die Versicherung gemeldet und möchte den Unfallhergang geschildert bekommen. Jedoch stand in deren Schreiben auch keine nähere Bezeichnung des Unfalls, nur das Schadensdatum.
Jetzt weiss ich nicht, wie ich da weiter vorgehen soll?
Im OWiG steht
->
Muss ich der Versicherung nun noch überhaupt was melden? Laut dem Gesetzt hat sich das doch dann bereits durch die Verwarnung erledigt, oder muss ich doch zusehen wie ich diese Leitplanke bezahlt bekomme???
Bitte helft mir 🙂
Und zwar folgendes:
Ich hatte im Juni einen Unfall, bin in einer Kurve auf dem Nassen ins rutschen gekommen und habe mit dem Auto eine Leitplanke beschädigt.
Mit der Polizei, die dann kurze Zeit später eintrief, sind wir so verblieben, dass ich ein Verwarngeld in Höhe von 35 € bezahle und die Sache dann nicht weiter gemeldet wird.
Vor ein paar Tagen hat sich jedoch die Versicherung gemeldet und möchte den Unfallhergang geschildert bekommen. Jedoch stand in deren Schreiben auch keine nähere Bezeichnung des Unfalls, nur das Schadensdatum.
Jetzt weiss ich nicht, wie ich da weiter vorgehen soll?
Im OWiG steht
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§ 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
(1) 1Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. 2Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
(4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.
Muss ich der Versicherung nun noch überhaupt was melden? Laut dem Gesetzt hat sich das doch dann bereits durch die Verwarnung erledigt, oder muss ich doch zusehen wie ich diese Leitplanke bezahlt bekomme???
Bitte helft mir 🙂