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Der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht seiner Versicherung: Was tun?
Bereits kurz nach dem Zusammenstoß mit dem anderen Auto ist Ihnen klar, dass die Schuld nicht bei Ihnen liegt und Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung Schadensersatz fordern können. Aber der Unfallgegner meldet den Schaden nicht seiner Versicherung. Wie geht die Schadensregulierung in diesem Fall weiter?
Der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht, seine Versicherung muss trotzdem zahlen.
Was passiert, wenn man einen Unfall nicht rechtzeitig meldet?
Wer einen Unfall nicht der Haftpflichtversicherung gemeldet hat, obwohl er an diesem zumindest mitschuldig ist, verstößt gegen die Obliegenheiten im Versicherungsvertrag. In diesem Fall darf die Versicherung ihre Leistungen zu kürzen oder komplett zu streichen, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen diese Obliegenheiten verstoßen hat. Für eine Kfz-Haftpflichtversicherung gelten dabei besondere Regeln: Sie muss dem Geschädigten eines Unfalls zunächst den kompletten Schadensersatz auszahlen. Danach darf sie jedoch ihren Versicherungsnehmer in Regress nehmen und Geld von ihm zurückfordern, wenn dieser grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen Obliegenheiten wie Unfallmeldung verstoßen hat.
Ob Schuldige einen Unfall der Versicherung melden oder nicht, kann also darüber entscheiden, ob und wie viel Geld sie nachzahlen müssen. Die Obergrenze einer Regressforderung im Haftpflichtfall liegt jedoch bei 2.500 Euro, sofern kein schwerer Verstoß wie beispielsweise Fahrerflucht vorliegt.
Bereits kurz nach dem Zusammenstoß mit dem anderen Auto ist Ihnen klar, dass die Schuld nicht bei Ihnen liegt und Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung Schadensersatz fordern können. Aber der Unfallgegner meldet den Schaden nicht seiner Versicherung. Wie geht die Schadensregulierung in diesem Fall weiter?
Der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht, seine Versicherung muss trotzdem zahlen.
- Bei Unfallflucht oder wenn der Unfallgegner sich weigert, die Kontaktdaten seiner Haftpflichtversicherung preiszugeben, sollten Sie sich wenigstens das Kennzeichen des Unfallgegners notieren. Falls Sie dies versäumt haben, können Ihnen dabei eventuell Zeugen weiterhelfen.
- Um die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ermitteln, kann entweder die Polizei helfen oder der Zentralruf der Autoversicherer. Wenn Sie diesem das Kennzeichen des Schadensverursachers mitteilen, erhalten Sie von diesem die Kontaktdaten der Kfz-Versicherung. Bei einem ausländischen Auto erhalten Sie den Kontakt von einem entsprechenden Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland.
- Wenn Sie die Daten der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners in Erfahrung gebracht haben, sollten Sie dieser den Schaden innerhalb von zwei Wochen nach dem Unfall mitteilen. Falls es länger gedauert hat, die Daten der Versicherung zu ermitteln, darf diese Frist jedoch auch überschritten werden.
- Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall verpflichtet, dem Geschädigten eines Autounfalls den vollen Schadensersatz zu bezahlen, welcher diesem rechtlich zusteht. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Verursacher den Unfall nicht gemeldet hat. Sie kann gegenüber Ihrem Versicherungsnehmer danach allerdings eine Regressforderung stellen.
Was passiert, wenn man einen Unfall nicht rechtzeitig meldet?
Wer einen Unfall nicht der Haftpflichtversicherung gemeldet hat, obwohl er an diesem zumindest mitschuldig ist, verstößt gegen die Obliegenheiten im Versicherungsvertrag. In diesem Fall darf die Versicherung ihre Leistungen zu kürzen oder komplett zu streichen, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen diese Obliegenheiten verstoßen hat. Für eine Kfz-Haftpflichtversicherung gelten dabei besondere Regeln: Sie muss dem Geschädigten eines Unfalls zunächst den kompletten Schadensersatz auszahlen. Danach darf sie jedoch ihren Versicherungsnehmer in Regress nehmen und Geld von ihm zurückfordern, wenn dieser grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen Obliegenheiten wie Unfallmeldung verstoßen hat.
Ob Schuldige einen Unfall der Versicherung melden oder nicht, kann also darüber entscheiden, ob und wie viel Geld sie nachzahlen müssen. Die Obergrenze einer Regressforderung im Haftpflichtfall liegt jedoch bei 2.500 Euro, sofern kein schwerer Verstoß wie beispielsweise Fahrerflucht vorliegt.