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und wieder Hartz4 Empfänger

Bei einem Rückstand der Krankenkassenbeiträge wird es mit dem Bafög und dem Kolleg ,nach meiner Meinung,nicht klappen.

Beide Stellen wollen einen Nachweis über eine bestehende/bezahlte Krankenversicherung sehen.

Für Studierende eines Kollegs besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Ohne bestehende Krankenversicherung kann die Laufbahn am Kolleg nicht eingeschlagen oder fortgesetzt werden.


Die Krankenkassenbeiträge waren in deinem Bafög enthalten,du hast sie nicht an die Krankenkasse abgeführt.
Somit bist du im Moment nicht mehr versichert, (außer im lebensbedrohlichem Notfall) , die Forderung der Krankenkasse
hast du immer noch an der Backe.

Meine Meinung :
Du solltest dich umgehend bei der Arbeitsagentur melden,
sonst stehst du bald ohne Geld da.
Ab jetzt kosten dich deine monatlichen Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung ca.135,-- Euro, der Studententarif gilt für dich nicht mehr.

L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem Rückstand der Krankenkassenbeiträge wird es mit dem Bafög und dem Kolleg ,nach meiner Meinung,nicht klappen.

Beide Stellen wollen einen Nachweis über eine bestehende/bezahlte Krankenversicherung sehen.

Für Studierende eines Kollegs besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Ohne bestehende Krankenversicherung kann die Laufbahn am Kolleg nicht eingeschlagen oder fortgesetzt werden.


Die Krankenkassenbeiträge waren in deinem Bafög enthalten,du hast sie nicht an die Krankenkasse abgeführt.
Somit bist du im Moment nicht mehr versichert, (außer im lebensbedrohlichem Notfall) , die Forderung der Krankenkasse
hast du immer noch an der Backe.

Meine Meinung :
Du solltest dich umgehend bei der Arbeitsagentur melden,
sonst stehst du bald ohne Geld da.
Ab jetzt kosten dich deine monatlichen Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung ca.135,-- Euro, der Studententarif gilt für dich nicht mehr.

L.G.Karin


Das stimmt nicht,
ich bin noch bis ich 30 Jahre bin im Studententarif.

Ich bin doch schon auf einem Kolleg, ich wechsel jetzt halt nur nach Berlin.

Ich zahle 65 Euro im Monat.

Und das Kolleg wollte keinen Krankenkassennachweis sehen ... das will nur die BAföG Stelle.

Ich möchte nochmal sagen .. es handelt sich um einen FOLGEANTRAG nicht um einen Erstantrag.
 
Wegen des Zimmers: ich würde nicht auf eaktionen auf die Anzeige warten, sondern einfach alle anrufen, die in Frage kommen!

Kennst du sonst die Mitwohnzentrale?
 
Ich zahle 65 Euro im Monat.

Das stimmt so nicht,du hast seit Monaten nicht gezahlt .

.....................................................................................
Falls die Folgebeiträge (also nach dem 1. Semester) nicht gezahlt werden, erfolgt eine Mahnung. Eine gesetzliche Folge bei Zahlungssäumnis ist, dass die Krankenkasse eine Meldung an die Universität / Fachhochschule gibt, so dass diese den Studenten zwangsweise exmatrikulieren muss.

Krankenversicherung der Studenten - freenet Lexikon
 
Ich habe zufällig im gleichen Zeitraum unter Studenten WG geschaut und habe in einer Nacht und Nebelaktion ca 100 Leute angeschrieben.
Ich habe mehr als genug, sowohl für 1 Woche als auch für länger bekommen.
Wenn man mit den Leuten redet, dann bekommt man auch für 120-150 oder 200 im Monat ne Unterkunft.
Ich hätte etwas mehr gezahlt, da ich ja nur für 1 oder 2 Wochen etwas suchte.
Und glaub mir, für kurzfristig ist es viel schwerer was zu finden als wenn du für 6 Monate oder länger etwas suchst.
Anzeigen schalten und warten, das dauert einfach länger, ganz klar....
Hoffe, es klappt noch mit deinem Kolleg....
Es gibt immer einen Weg..
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt so nicht,du hast seit Monaten nicht gezahlt .

.....................................................................................
Falls die Folgebeiträge (also nach dem 1. Semester) nicht gezahlt werden, erfolgt eine Mahnung. Eine gesetzliche Folge bei Zahlungssäumnis ist, dass die Krankenkasse eine Meldung an die Universität / Fachhochschule gibt, so dass diese den Studenten zwangsweise exmatrikulieren muss.

Krankenversicherung der Studenten - freenet Lexikon

Ein Kolleg ist weder eine FH noch eine Uni, man ist nicht immatrikuiert, sondern hat einen Schülerstatus.
Abegesehen davon dauert es ausgesprochen lange, bis die von dir gelinkte Version durchgezogen wird: vorher werden Mahnung geschrieben udn Mahnbescheide übers Mahngericht verschickt.

In der WG, in der ich gewohnt habe, ging es einem Mitbewohner so, der musste für etwa ein jahr nachzahlen, flog aber nicht von der Uni.

Ihc war selbsz t auf einem Berliner Kolleg udn die interessieren sich nicht die Bohne dafür, ob udn wo man krankenversichert ist.
Das Bafög-amt will den nachweis DASS man krankenversichert ist, ob man regelmäßig bezahlt oder nicht, ist aber auch denen egal.
Die VERPFLICHTUNG zur Zahlung hat man gegenüber der krankenversicherung, und die bleibt ja bestehen, ob man sofort zahlt oder Schulden macht macht für das Bafögamt keinen Unterschied.
 
zu Deinen Klamotten kann ich nur sagen,
probiere es über eine Mitfahrzentrale,
es ist preiswerter als die Bahn.
 
Ein Kolleg ist weder eine FH noch eine Uni, man ist nicht immatrikuiert, sondern hat einen Schülerstatus.
Abegesehen davon dauert es ausgesprochen lange, bis die von dir gelinkte Version durchgezogen wird: vorher werden Mahnung geschrieben udn Mahnbescheide übers Mahngericht verschickt...

Das Bafög-amt will den nachweis DASS man krankenversichert ist, ob man regelmäßig bezahlt oder nicht, ist aber auch denen egal.

Die rechtlichen Bestimmungen über die Pflicht zur
Krankenversicherung /Beitragszahlung sind gleich.

Mahnbescheide,Mahngericht 🙄

Die Mahnung der Krankenkasse,welche im Link angegeben wurde, geht an den Beitragspflichtigen,
mit der Aufforderung die Rückstände zu begleichen, da die Krankenkasse ansonsten gezwungen sein wird die jeweilige "Bildungsstätte" zu informieren.
Dann ist Schicht im Schacht.
Wer bei Mahnung nachzahlen kann wird keine weiteren Probleme bekommen.

Wer längere Zeit nicht zahlt,ist nicht mehr krankenversichert, kann keinen
positiven Nachweis von der Krankenkasse bekommen.
Ohne Nachweis kein Bafög-Folgeantrag.

Robert8278 muß sich selbst um Nachweis bei der Krankenkasse bemühen.Das möglichst schnell,am besten gleich am Montag.
In diesem Moment wird man sehen,ob man das Kolleg weiterhin
besuchen kann oder gezwungen sein wird sich auf der Arbeitsagentur zu melden .

Den Kopf in den Sand stecken und weiterhin abwarten,bringt Robert8278 keinen Schritt weiter.
 

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