D
Deichgräfin
Gast
Bei einem Rückstand der Krankenkassenbeiträge wird es mit dem Bafög und dem Kolleg ,nach meiner Meinung,nicht klappen.
Beide Stellen wollen einen Nachweis über eine bestehende/bezahlte Krankenversicherung sehen.
Für Studierende eines Kollegs besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Ohne bestehende Krankenversicherung kann die Laufbahn am Kolleg nicht eingeschlagen oder fortgesetzt werden.
Die Krankenkassenbeiträge waren in deinem Bafög enthalten,du hast sie nicht an die Krankenkasse abgeführt.
Somit bist du im Moment nicht mehr versichert, (außer im lebensbedrohlichem Notfall) , die Forderung der Krankenkasse
hast du immer noch an der Backe.
Meine Meinung :
Du solltest dich umgehend bei der Arbeitsagentur melden,
sonst stehst du bald ohne Geld da.
Ab jetzt kosten dich deine monatlichen Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung ca.135,-- Euro, der Studententarif gilt für dich nicht mehr.
L.G.Karin
Beide Stellen wollen einen Nachweis über eine bestehende/bezahlte Krankenversicherung sehen.
Für Studierende eines Kollegs besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Ohne bestehende Krankenversicherung kann die Laufbahn am Kolleg nicht eingeschlagen oder fortgesetzt werden.
Die Krankenkassenbeiträge waren in deinem Bafög enthalten,du hast sie nicht an die Krankenkasse abgeführt.
Somit bist du im Moment nicht mehr versichert, (außer im lebensbedrohlichem Notfall) , die Forderung der Krankenkasse
hast du immer noch an der Backe.
Meine Meinung :
Du solltest dich umgehend bei der Arbeitsagentur melden,
sonst stehst du bald ohne Geld da.
Ab jetzt kosten dich deine monatlichen Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung ca.135,-- Euro, der Studententarif gilt für dich nicht mehr.
L.G.Karin
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