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umzugskostenbeihilfe, wie läuft das??

U

underthebridge

Gast
Hallo!
Bitte dringend um Hilfe bei Problemlösung🙁.
War nach meiner Ausbildung knapp 3 Monate arbeitslos und habe seit 1.10.07 einen Job. Dieser ist 200 km von meinem Wohnort entfernt, deshalb habe ich im September ein Formular für die Umzugskostenbeihilfe beantragt und dieses auch bekommen.2 Monate lang suchte ich eine Wohnung und bin nun endlich fündig geworden(in 2 Monaten wohnte ich zur Zwischenmiete und habe doppelt Miete bezahlt). Da ich letzte Woche erst die Zusage für die Wohnung und den Umzugstermin erfahren habe bin ich sehr unter Zeitdruck. Ich habe nun, wie im Formular der Arbeitsagentur verlangt den Antrag ausgefüllt und 2 Kostenvoranschläge mitgeschickt. Da es nur noch 5 Tage zum Umzug waren rief ich meine Arbeitsberaterin um das genaue Prozedere zu erfahren. Sie sagte mir dass im Voraus keine Kostenzusagen gemacht werden ,es keine Kostenübernahmebescheinigung gibt. Es laufe so, dass ich dem Umzugsunternehmen den Auftrag erteilen muss und nach dem Umzug die Rechnung bei der Arbeitsagentur einreichen soll. Das ist eine heisse Sache für mich, denn ich habe keine 1200,- Euro (soviel kostet der Umzug) die ich bei Nichtgewährung des Antrages selbst bezahlen muss.
Meine Fragen:
Ist dies der normale Vorgang bei so einem Antrag?
Muss ich wirklich selbst den Umzug in Auftrag geben?
Kann ich Einspruch erheben wenn die Kosten nicht übernommen werden?
Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Antrag gemacht?
Es wäre toll wenn sich schnell jemand melden könnte!
Danke, underthebridge.
 
Meine Fragen:
Ist dies der normale Vorgang bei so einem Antrag?
Muss ich wirklich selbst den Umzug in Auftrag geben?
Kann ich Einspruch erheben wenn die Kosten nicht übernommen werden?
Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Antrag gemacht?
Es wäre toll wenn sich schnell jemand melden könnte!
Danke, underthebridge.


Ich habe selbst dieses Jahr Umzugskostenbeihilfe bekommen und kann sagen, so ganz normal ist das nicht.

Also normal ist schon, dass du das Umzugsunternehmen selbst beauftragst und dass du erstmal die Rechnung bekommst.
Allerdings habe ich vorher schriftlich die Zusage bekommen, dass die Kosten für das günstigere Angebot, das ich eingericht habe, übernommen werden, und dass ich die Rechnung dann nach dem Umzug einreichen soll.

Das hat dann auch alles geklappt.

Von daher finde ich es schon seltsam, dass man dir gesagt hat, es würden im Vorwege keine Zusagen gemacht, denn bei mir hat man das definitiv getan.

Ich würde an deiner Stelle vielleicht nochmal beim Amt deine Situation schildern, dass du den Umzug nur machen kannst, wenn man dir vorher bestätigt, dass die Kosten übernommen werden. Das ist natürlich alles sehr kurzfristig, aber was anderes fällt mir da auch leider nicht ein.🙁
 
hallo underthebridge.

mein freund war auch ne zeitlang arbeitslos und hat dann eine arbeitsstelle unter der voraussetzung bekommen, dass er irgend so nen kurs macht, bei dem er eine bescheinigung erhält die er für die stelle braucht. die gebühr für diesen kurs übernimmt in der regel das arbeitsamt, wenn dadurch garantiert ist, dass man die stelle dann auch sicher hat.
mein freund hat hierfür auch eine bescheinigung vom arbeitsamt bekommen, dass er den kurs bezahlt kriegt.

das hat zwar nix mit deinem umzug zu tun, aber immerhin gehts darum vom amt was bezahlt zu bekommen und das läuft bestimmt meistens gleich ab. davon abgesehen ist es ja sinnvoll dir nen umzug von 1200 € zu bezahlen als weiterhin monatelang arbeitslosengeld.

ich würde auch nochmal beim amt anrufen und sagen, dass du das schriftlich haben willst. vielleicht kannst du ja den wisch dann beim amt abholen, damit alles unter dach und fach ist.
 
SGB III

§ 54 Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung


(1) 1Als Übergangsbeihilfe kann ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden. 2Dieses ist zwei Monate nach der Auszahlung und grundsätzlich in zehn gleich hohen Raten zurückzuzahlen.
(2) Als Ausrüstungsbeihilfe können Kosten bis zur Höhe von 260 Euro übernommen werden.
(3) 1Als Reisekostenbeihilfe können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten bis zu einem Betrag von 300 Euro übernommen werden. 2§ 46 Abs. 2 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
(4) Als Fahrkostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden.
(5) Als monatliche Trennungskostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die Kosten bis zu einem Betrag von 260 Euro übernommen werden.
(6) Als Umzugskostenbeihilfe können die Kosten für das Befördern des Umzugsguts im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 des Bundesumzugskostengesetzes von der bisherigen zur neuen Wohnung übernommen werden, wenn der Umzug innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung stattfindet und der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des nach § 121 Abs. 4 zumutbaren Tagespendelbereichs liegt.




Diese Bestimmungen sind Kannbestimmungen.
Das heißt die Arge kann zahlen, muß aber nicht zahlen.
Liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.



Gruß Karin
 
dir steht vor dem umzug eine zusage oder absage zu.und zwar in schriftlicher form.bestehe auf das schriftliche.bei absage kannst du wiederspruch einlegen.begründe den antrag auch das du sonst die arbeit nicht aufnehmen kannst und selbst die kosten nicht tragen kannst.ferner solltest du keine arbeit bekommen ist zu rechnen das du ein gesundheitliches problem bekommst.aus diesen grund bittest du um dringende kostenübernahme.solltest du bei der sachbearbeiterin auf granit beissen gehe zu ihren vorgesetzten
 
Diese Bestimmungen sind Kannbestimmungen.
Das heißt die Arge kann zahlen, muß aber nicht zahlen.
Liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

Das ist schon klar, dass es keinen verbindlichen Anspruch darauf gibt. Es geht jetzt aber ja darum, dass underthebridge ganz gerne VOR dem Umzug wissen möchte, OB das Amt die Kosten übernimmt oder nicht.

Das kann ich schon verstehen, denn davon war bei mir auch abhängig, ob ich ein Unternehmen beauftragen konnte oder mir meine Möbel unter den Arm klemmen musste.

Also, wie evma schon geschrieben hat: auf eine schriftliche Zu- oder Absage bestehen.
 
Das ist schon klar, dass es keinen verbindlichen Anspruch darauf gibt. Es geht jetzt aber ja darum, dass underthebridge ganz gerne VOR dem Umzug wissen möchte, OB das Amt die Kosten übernimmt oder nicht.

Das kann ich schon verstehen, denn davon war bei mir auch abhängig, ob ich ein Unternehmen beauftragen konnte oder mir meine Möbel unter den Arm klemmen musste.

Also, wie evma schon geschrieben hat: auf eine schriftliche Zu- oder Absage bestehen.



Wenn klar ist, dass es k e i n e n "verbindlichen Anspruch"
gibt, muss auch klar sein, dass die ARGE v o r dem Umzug
k e i n e "verbindlichen Darlehnszusicherungen" machen kann.😉

Die "tatsächliche Bedürftigkeit" muss erst noch festgestellt werden....
Die tatsächliche Bedürftigkeit ergibt sich aus Vorlage der Rechnung vom Umzugsunternehmer und Offenlegung der eigenen Finanzlage .

Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn klar ist, dass es k e i n e n "verbindlichen Anspruch"
gibt, muss auch klar sein, dass die ARGE v o r dem Umzug
k e i n e "verbindlichen Darlehnszusicherungen" machen kann.

Die "tatsächliche Bedürftigkeit" muss erst noch festgestellt werden....
Die tatsächliche Bedürftigkeit ergibt sich aus Vorlage der Rechnung vom Umzugsunternehmer und Offenlegung der eigenen Finanzlage .

Gruß Karin

Naja, das macht man ja vorher, indem man den Antrag stellt. Da gebe ich meine Einkommensverhältnisse an und ich muss 2 KVAs von Umzugsunternehmen beifügen. Und anhand dieser Unterlagen wird die tatsächliche Bedürftigkeit geprüft und das Amt teilt mit, ob sie zahlen oder nicht.
Ich hab das doch schon alles durch.
 

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