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underthebridge
Gast
Hallo!
Bitte dringend um Hilfe bei Problemlösung🙁.
War nach meiner Ausbildung knapp 3 Monate arbeitslos und habe seit 1.10.07 einen Job. Dieser ist 200 km von meinem Wohnort entfernt, deshalb habe ich im September ein Formular für die Umzugskostenbeihilfe beantragt und dieses auch bekommen.2 Monate lang suchte ich eine Wohnung und bin nun endlich fündig geworden(in 2 Monaten wohnte ich zur Zwischenmiete und habe doppelt Miete bezahlt). Da ich letzte Woche erst die Zusage für die Wohnung und den Umzugstermin erfahren habe bin ich sehr unter Zeitdruck. Ich habe nun, wie im Formular der Arbeitsagentur verlangt den Antrag ausgefüllt und 2 Kostenvoranschläge mitgeschickt. Da es nur noch 5 Tage zum Umzug waren rief ich meine Arbeitsberaterin um das genaue Prozedere zu erfahren. Sie sagte mir dass im Voraus keine Kostenzusagen gemacht werden ,es keine Kostenübernahmebescheinigung gibt. Es laufe so, dass ich dem Umzugsunternehmen den Auftrag erteilen muss und nach dem Umzug die Rechnung bei der Arbeitsagentur einreichen soll. Das ist eine heisse Sache für mich, denn ich habe keine 1200,- Euro (soviel kostet der Umzug) die ich bei Nichtgewährung des Antrages selbst bezahlen muss.
Meine Fragen:
Ist dies der normale Vorgang bei so einem Antrag?
Muss ich wirklich selbst den Umzug in Auftrag geben?
Kann ich Einspruch erheben wenn die Kosten nicht übernommen werden?
Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Antrag gemacht?
Es wäre toll wenn sich schnell jemand melden könnte!
Danke, underthebridge.
Bitte dringend um Hilfe bei Problemlösung🙁.
War nach meiner Ausbildung knapp 3 Monate arbeitslos und habe seit 1.10.07 einen Job. Dieser ist 200 km von meinem Wohnort entfernt, deshalb habe ich im September ein Formular für die Umzugskostenbeihilfe beantragt und dieses auch bekommen.2 Monate lang suchte ich eine Wohnung und bin nun endlich fündig geworden(in 2 Monaten wohnte ich zur Zwischenmiete und habe doppelt Miete bezahlt). Da ich letzte Woche erst die Zusage für die Wohnung und den Umzugstermin erfahren habe bin ich sehr unter Zeitdruck. Ich habe nun, wie im Formular der Arbeitsagentur verlangt den Antrag ausgefüllt und 2 Kostenvoranschläge mitgeschickt. Da es nur noch 5 Tage zum Umzug waren rief ich meine Arbeitsberaterin um das genaue Prozedere zu erfahren. Sie sagte mir dass im Voraus keine Kostenzusagen gemacht werden ,es keine Kostenübernahmebescheinigung gibt. Es laufe so, dass ich dem Umzugsunternehmen den Auftrag erteilen muss und nach dem Umzug die Rechnung bei der Arbeitsagentur einreichen soll. Das ist eine heisse Sache für mich, denn ich habe keine 1200,- Euro (soviel kostet der Umzug) die ich bei Nichtgewährung des Antrages selbst bezahlen muss.
Meine Fragen:
Ist dies der normale Vorgang bei so einem Antrag?
Muss ich wirklich selbst den Umzug in Auftrag geben?
Kann ich Einspruch erheben wenn die Kosten nicht übernommen werden?
Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Antrag gemacht?
Es wäre toll wenn sich schnell jemand melden könnte!
Danke, underthebridge.