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Umzug ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht?

H

Henna

Gast
Hallo!

Ich habe mal eine Frage. Ich teile das Sorgerecht 50/50 mit dem Ex. Ich möchte weiter weg ziehen. Ich weiß, dass er nicht zustimmen wird.

Ich mag aber auch nicht mehr an diesem Ort wohnen bleiben. Wir haben hier keinerlei Unterstützung und nach dem meine Mutter gestorben ist, habe ich auch keinen Grund mehr hier wohnen zu bleiben.

Er hat beschützten Umgang, wöchentlich 2 Stunden. Wenn wir in ein anderes Bundesland ziehen würden, könnte er nicht mehr jede Woche zum Umgang kommen aber er könnte dafür z.B. einmal im Monat einen ganzen Tag an unserem neuen Ort verbringen.

Ich kenne einen Fall, da kommt der Ex auch einmal im Monat über 500 km gefahren und verbringt mit seiner Tochter einen ganzen Tag.

Die Fahrtkosten könnte er vom Unterhalt abziehen (wenn er bis dahin Unterhalt zahlt, tut er bisher nicht).

Ich habe mal gelesen, wenn man ohne "Erlaubnis" wegzieht, könnte das Gericht den ursprünglichen Zustand verlangen. Dies wäre nicht nur für das Kind anstrengend, weil es sich dort an eine neue Schule gewöhnt und ich müsste sie erneut rausreißen um hier alles wieder neu zu organisieren, weil rückgängig machen geht nicht, dann ist wohnung weg, hortplatz weg und schule ist da, wo die neue wohnung wäre.

Kann man denn gezwungen werden an einem Ort wohnen zu bleiben, nur damit der Vater nicht so viel fahren muss?

Was ist wenn ich "über nacht" wegziehe und mich einfach weigere den neuen Ort wieder zu verlassen?

Hat jemand Erfahrung? Vielen lieben Dank für eure Antworten.
 
also ich hab mal von nem anwalt erfahren das man ohne genehmigung nur 50 km weg ziehen kann.
und wenn du ohne seine erlaubnis umziehst kann es seindas des gericht anordnet das euer kind dann zu ihm soll.
interessant wäre es zu wissen warum er das kind nur unter aufsicht sehen darf.

lass dicha m ebsten mal vom anwalt beraten
 

Melle

Mitglied
Entscheidend ist WER das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Habt ihr es BEIDE muss er zustimmen.
Hast du es alleine kannst du ohne seine Zustimmung umziehen, er muss seine Rechte (Besuche) aber noch wahrnehmen können, so ist meine Info.
Da dieses nicht mehr wöchentlich gehen wird käme eine Regelung monatlich und/oder geteilte Ferien in Betracht.
Allerdings sehe ich DAS nicht bei begleiteten Kontakten.

Ich würde mich an deiner Stelle beim JA und/oder RA beraten lassen...und zwar BEVOR du umziehst.

Viel Glück
Melle
 

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