M
Mr. Pinguin
Gast
Darf ein Vermieter beim Auszug eine Nebenkostenabrechnung für die letzten Jahre machen, bzw wie weit rückwirkend darf er diese aufstellen?
Angenommen der Auszug ist im März 2012, dürfte er dann eine Nebenkostenabrechnung für 2011, 2010, 2009 erstellen, wenn er diese in diesen Jahren versäumt hat?
Angenommen der Auszug ist im März 2012, dürfte er dann eine Nebenkostenabrechnung für 2011, 2010, 2009 erstellen, wenn er diese in diesen Jahren versäumt hat?