Bei den angeführten Räumen 12-12-18-18-18-käme - je nach
Auffassung Überbelegung in Betracht, wenn die erwachsenen Kinder Räume unter 15m² haben und die anderen Räume durch mehr als 2 Kinder/ Zimmer ausgelastet sind. Nach anderer Auffassung reicht ein Raum für die Erwachsenen von 12m² bzw ein Raum bis 12m² für 2 Personen unter 13, wobei das Haus 140m² Wohnfläche haben müsste. Die Seite
Bundestag.de schreibt wieder was anderes und nennt Beispiele nach Bundesländern.
Vermutlich werden Wohnverhältnisse erst einer Prüfung unterworfen, wenn jemand Anlass dazu gibt - wie auch immer. Drum sollte man dies nicht völlig ausser Acht lassen.
Da ich vermute, dass die Eltern von Grossfamilien Unternehmertalente haben ( anders wird es kaum gehen als zu organisieren und zu delegieren) und die Kinder dies nicht anders kennen, könnte man in der Richtung erfinderisch werden.
Möglicherweise hilft es, wenn Personen zur reinen Übernachtung zusammen rücken, weil man im Schlaf eher wenig Privatsphäre braucht, aber tagsüber andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Ich denke da zB an ungestörtes Lernen, auch an Mini-Abteile für reinen PC-Gebrauch mit Kopfhörer.
Weiterhin könnte - wenn man sich daran wagt - im Einvernehmen mit dem Eigentümer und der Bauordnungsbehörde ein (Wohn-)Container draussen stehen, der halt so genutzt wird, wie es die Temperatur zulässt.
Bei ebay gibts scheinbar welche ab 119 Euro monatlich zur Miete, was etwa 8,24€/m² mal 14,45m² entspricht - und damit eventuell im Vergleich der Hausmiete entspricht.
Weiterhin kann es sein, dass ggf
Kellerräume "Hobbyräume" sein dürfen, wobei ein Hobby von Kindern wohl das Spielen sein wird.