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Umzug durch Jobwechsel

xXYukio

Neues Mitglied
Hallo, ich und meine verlobte haben folgendes Problem.

Meine verlobte hat zum 18.05.18 eine Stelle in München angenommen.

Ich selbst bin psychisch Krank und erhalte SGB 12, da ich die 60 Monate für die Rente noch nicht voll habe.

Aufgrund dessen können wir viele Dinge, wie z. B dann die Wohnungsbesichtigung, weswegen wir das dann zusammen machen müssten.

Beim jetzigen AG bekommt sie trotz Kündigung nach dem 1.7 IHREN Anspruch auf Resturlaub nicht.

Da wir aber zum 01.08 eine Wohnung. Brauchen, wissen wir gerade nicht was wir tun sollen, bzw an wen wir uns wenden. Können. Da wir ja für Besichtigungen vor Ort sein müssen.

Dazu kommen ja auch die Kosten um dort via Hostel etc dann u. A auf Wohnungssuche zu gehen.

Gibt es irgendeinen Ausweg oder haben wir eine Chance der drohenden Obdach und somit auch Arbeitslosigkeit zu entfliehen?
 
S

SchwarzerBär

Gast
Wenn deine Freundin schon seit Mai in München arbeitet dann ist sie doch eh vor Ort und kann sich Wohnungen anschauen?

So oder so denke ich allerdings nicht, dass ihr zum 01. 08. eine Wohnung in München finden werdet, es sei denn deine Freundin verdient super gut.
 
C

Catley

Gast
Außerhalb Münchens gibts sicherlich Wohnungen, nur muss man da einige Fahrtzeit in Kauf nehmen. Aber besser als Obdachlosigkeit, hm? ;)
 

koboldine

Neues Mitglied
Das ist ein wenig verwirrend.

Vermutlich meinst du...neuer Job zum 18.8.?
Wenn das so ist, zu wann hat sie den alten Job gekündigt? Hat sie noch Resturlaub oder denkt ihr das nur?

Und zu guter letzt. So kurzfristig ne passende Wohnung in München? Da sag ich mal ganz lieb...Träumerle^^
 

xXYukio

Neues Mitglied
Ich meinte natürlich zum 15.08., ja Resturlaub hat sie eigentlich, nur der Arbeitgeber will diesen nicht gewähren.

Haben allerdings rausgefunden, das es Unterstützung geben soll für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Ansonsten fällt mir erstmal nur wohnen auf Zeit ein...

Ob da der Bezirk mit macht, da ich aufgrund von Rente SGB 12 beziehe, bleibt abzuwarten...
 
S

SchwarzerBär

Gast
Wie weit wohnt ihr denn von München entfernt? Es sollte doch zumindest am Wochenende möglich sein dann Wohnungen zu besichtigen, vorausgesetzt ihr findet überhaupt erstmal eine.
 
K

kasiopaja

Gast
Ich meinte natürlich zum 15.08., ja Resturlaub hat sie eigentlich, nur der Arbeitgeber will diesen nicht gewähren.
Was den Resturlaub angeht, den muss der Arbeitgeber gewähren , ob er nun will oder nicht.

Ggf. würde ich das einen Anwalt mal was schreiben lassen . Das kostet nicht die Welt.
 

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