Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Umzug bei Grundsicherung

tork

Mitglied
Ist es irgendwie möglich mit Grundsicherung eine einige hundert Kilometer weit entfernte Stadt zu ziehen? Wenn man keinen besonderen Grund hat, außer, dass man jemandem Nahe sein möchte? Gibt es da staatliche Hilfen? Zum Beispiel auch schon bei der Wohnungssuche?
 

Jolina87

Aktives Mitglied
Soweit mir bekannt musst du bei Grundsichrung keinen Grund haben. Du bist ja nicht mehr vom Arbeitsmarkt abhängig so das dir z.b. keiner nen strick drehen kann wenn du aus der Stadt aufs platte Land ziehst.
Es gilt natürlich immer auch abzuklären bis zu welchem betrag am neuen Wohnort übernommen wird.

Mit Hilfen würde ich nur rechnen wenn der umzug notwendig ist z.b. weil deine jetzige wohnung im 6. Stock ohne aufzug körperlich nicht machbar ist oder weil die wohnung z.b. durch einen wasserschaden unbewohnbar wird.

Versuchen kannst du es natürlich trotzdem.

Das teuerste am Umzug ist die Kaution. Ich weiß nicht ob das amt die eh zahlt oder nicht aber wenn das amt die nicht zahlt kannst du da sicherlich einen Kredit bekommen bis die Kaution der alten Bude frei wird. Das sollte ja näherungsweise der selbe Betrag sein.

Umziehen selbst geht mit 1-2 freunden sehr günstig in eigenregie und wenn du z.b. für ein paar Tage im entfernten zielort im Hostel unterkommst ist auch die wohnungssuche sehr günstig.
 
G

Gelöscht 114641

Gast
Klar kannst du umziehen. Wir leben hier schließlich in einem freien Land.

In der neuen Stadt kannst du Grundsicherung beantragen. Staatliche Hilfen bei der Wohnungssuche gibt es nicht.
 
G

Gelöscht 114478

Gast
Ich verstehe, was du meinst, TE.

Auch ich musste vor 9 Jahren auf der Basis einer Minirente umziehen und das Amt übernahm die Kosten.
Aber sie übernahm sie nur, weil eine Eigenbedarfskündigung vorlag und der Umzug sozusagen gezwungenermaßen stattfinden musste.

Nun würde ich mehr als gern endlich raus aus Bremen, weil ich zunehmend seelisch kränker werde, doch das reicht natürlich nicht als Grund aus. Somit bin ich an diese verhasste Stadt gekettet.

Und ob dein Grund ausreicht - hm, das würde vermutlich davon abhängig sein, ob es sich um eine Partnerschaft handelt oder um Personen, die dir als Helfer zur Seite stehen müssen.

Erkundige dich bitte bei dem für dich zuständigen Amt, denn auch Ämter agieren da sehr unterschiedlich.
 

tork

Mitglied
Du kennst die Dame noch nicht richtig, Schwierigkeiten gab es auch schon und Du willst in ihre Nähe ziehen?

Geht das nicht ein bisschen sehr schnell?
Hallo,

es geht nicht um mich. Ich selbst könnte mir einen Umzug leisten. Sie möchte gerne umziehen und weg aus ihrer Stadt, weil sie sich dort unglücklich fühlt. Sie hat halt vor allem das Problem, dass sie kein Geld hat in einer anderen Stadt eine Wohnung zu suchen. Da müsste sie ja auch hin- und herpendeln.

LG
 

SFX

Aktives Mitglied
Hallo,

das Leben ist kein Wunschkonzert. Glaubst du, das Jobcenter finanziert Fahrten zur Wohnungsbesichtigung 400 km weit entfernt ohne triftigen Gund? Nur weil sie mal Bock auf einen Tapetenwechsel hat? Sicher nicht!

Liebe Grüße,
SFX
 
W

Weihnachtsmann

Gast
Man bekommt die Kaution vom Jobcenter als Darlehen. Muss es also zurück zahlen.

Hier werden ja immer wieder irgendwelche Geister geweckt, die meinen, man bekäme (alles) geschenkt vom Amt. Hört auf, so einen Nonsens zu verbreiten und zu glauben. Das stimmt absolut nicht.
Wie im Anfang zu lesen ist, handelt es sich nicht um das Jobcenter, sondern um das Sozialamt, das die Grundsicherung leistet. Der abgebende Sozialhilfeträger macht das gerne. Er ist einen Kostenfaktor los, denn diese Kosten der Grundsicherung trägt der Landkreis bzw. die Kommune.
 
G

Gelöscht 87651

Gast
In der heutigen Zeit der starken Wohnraumknappheit kann man froh sein, wenn man überhaupt ein adäquates Dach über dem Kopf hat. Wenn man sich in den eigenen vier Wänden wohl fühlen kann, dann würde ich das heute nicht mehr so leicht aufs Spiel setzen, insbesondere wenn man von Grundsicherung abhängig ist.
 
W

Weihnachtsmann

Gast
@Weihnachtsmann: Dann ist das falsch, wenn der Hilfeempfänger nach SGB II z.B. das Geld für die Kaution erhält und es dann als Darlehen bekommt, was er zurück zahlt, in Raten? Oder auch beim Thema "Übergangsgeld" wenn er einen neuen Arbeitsplatz hat und den ersten Arbeitsmonat (30 bis 31 Tage) vom Amt getragen wird, dieses als Beispiel eine Optionskommune ist und der (ehemalige) Hilfeempfänger von SGB II das auch als Darlehen zurück zahlen muss?
Seit wann hat jemand, der etwas mit Grundsicherung zu tun hat, mit einem Arbeitsplatz am Hut? Grundsicherung hat nichts mit SGB II zu tun, sondern mit SGB XII.

Sachkundig machen, bevor man Unsinn verbreitet.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
D Umzug ja oder nein? Finanzen 19
T Umzug in eine andere Stadt- wie kann ich abhauen ? Finanzen 3
M Wie soll ich meinen Umzug finanzieren? Finanzen 4

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben