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Umschulung(gesundheitlich) / noch im Arbeitsverhältnis / an wen wenden?

Jacie87

Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich wäre sehr dankbar, da ich doch schon ein wenig verzweifel.

Ich habe folgendes Problem:

Zuerst meine Vorgeschichte:
Ich habe eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau gemacht und bin seit ca. einem Jahr ausgelernt. Arbeite auch noch im selben Unternehmen. Ende letzten Jahres musste ich am Knie operiert werden. Das war meine 5. OP an diesem Knie. (Die anderen 4 OPs sind ca. 8 Jahre her und seitdem hatte ich eigentliche keine Probleme mehr, aber jetzt auf einmal…)

Nun denke ich, dass ich für den Beruf nicht mehr geeignet bin und auch mein Arzt sagte, dass ich mich evtl. nach einem anderen Beruf umschauen sollte, da ich vielleicht besser im Büro aufgehoben wäre, um mein Knie nicht mit dem ständigen Laufen/Stehen im Einzelhandel zu belasten. Ich habe auch Angst, dass ich nachher in 10/15 Jahren da stehe und dann nicht um eine Umschulung rum komm. Lieber jetzt, solange ich noch jung bin. (24 Jahre)

Ich weiß leider nicht, welche Möglichkeiten ich habe, wie so eine Umschulung funktioniert bzw. ob ich eine Umschulung bekomme. Leider weiß ich auch nicht wirklich, welchen Beruf ich im Büro machen kann bzw. was es da alles gibt.

Ich war bereits beim Arbeitsamt und hatte mich dort erkundigt. Dort wurde mir aber nur ein Bogen in die Hand gedrückt und gesagt, dass ich mich erst arbeitssuchend melden muss, bevor ich da einen Termin für eine Beratung bekomme. Aber arbeitssuchend heißt doch, ich muss erst arbeitslos sein? Oder kann man sich arbeitssuchend melden, obwohl man noch arbeitet?


Ich arbeite ja noch und krankgeschrieben bin ich auch seit Januar nicht mehr. Muss ich jetzt erst kündigen/mich Kündigen lassen, damit ich Recht auf eine Beratung habe?
Das wäre mir viel zu riskant. Außerdem hätte ich Angst, dass das Amt mir dann eine Stelle als Kassiererin anbietet, da ich dort ja auch nur sitzen muss. Aber das will ich auf gar keinen Fall, wenn dann schon einen anderen Beruf im Büro.

Wie ist das denn, wenn ich mich einfach so bewerbe und selbst suche. Dauert die Ausbildung dann nur 2 Jahre oder muss ich wieder 3 Jahre? Kann meine 1. Ausbildung angerechnet werden, damit ich verkürzen kann?

Was kann ich nun tun? Was habe ich für Möglichkeiten und an wen kann ich mich sonst wenden, um Hilfe zu bekommen?

Ich weiß echt gar nicht, was ich nun tun soll. Es ist auch schon April. Die meisten Lehrstellen sind bestimmt schon vergeben…

Bitte um eure Hilfe! Danke!

LG Jacie
 

Karotte

Mitglied
Hei, Jacie, das mit den Sorge um Lehrstellen kenne ich. *drück* Lass dich davon erstmal nicht entmutigen.

Was die Arbeitssuchend-Meldung angeht: Du kannst dich arbeitssuchend melden, sobald du einen festen Termin hat, ab wann du arbeitslos bist -- spätestens jedoch musst du das am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit tun, weil du nur ab dem Tag deiner Meldung Anspruch auf ALG hast. Wenn du also einen Monat zu spät gehst, kriegste für diesen Monat auch kein Geld.

Da du ja im Moment noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, würde ich das an deiner Stelle weiter laufen lassen und mich in Ruhe orientieren, was du Neues machen möchtest. Das mit dem Knie ist wirklich schade, aber du musst dich ja nicht von jetzt auf gleich entscheiden. Wo man wg. Umschulung am besten hingeht, weiß ich nicht. Aber vll. rufst du die Service-Nr. der ARGE an und fragst da nach oder schleppst dich ins BIZ. Überstürze im Moment jedenfalls nichts. ;)
 
N

nikke

Gast
Ich arbeite ja noch und krankgeschrieben bin ich auch seit Januar nicht mehr. Muss ich jetzt erst kündigen/mich Kündigen lassen, damit ich Recht auf eine Beratung habe?
Arbeitsuchend ist nicht gleich arbeitslos. Eine neue Arbeit suchend kann auch jemand sein, der in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Auch dann hast du jederzeit ein Recht auf Beratung und Jobvorschläge vom Arbeitsamt. Du musst dich um einen Termin bemühen.

Mit einer geförderten Umschulung wird es allerdings schlecht aussehen, wenn du kein ärztliches Attest vorlegen kannst. Normalerweise gilt, dass eine Zweitausbildung Privatsache ist. Wenn du allerdings mit einem Lehrlingsgehalt auskommst, weil du vielleicht noch bei deinen Eltern wohnst oder mit einem Partner, such dir einfach selbst eine neue Ausbildungsstelle. Das kann dir niemand verwehren.

Selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben solltest du nie, denn dann bekommst du eine 3-monatige Sperre vom Arbeitsamt.
 

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